Allgemeine Informationen

Was ist Erasmus+?

Erasmus+ ist ein EU-Programm zur Förderung von Bildungsaufenthalten in Europa. Erasmus+ zielt dabei u.a. auf eine Förderung sprachlicher Fertigkeiten, eine Steigerung von Karrierechancen und eine intensivierte Vernetzung europäischer Studierender ab. Für Studierende in der EU ist das Eramus+-Programm eine einzigartige Gelegenheit mit wenig administrativem Aufwand einen Auslandsaufenthalt während des Studiums zu realisieren und einmalige Erfahrungen zu sammeln.

Ein Auslandsaufenthalt kann eine große Chance sein um:

  • Internationale Kontakte zu knüpfen
  • Sprachfertigkeiten zu fördern
  • Interkulturelle Kompetenzen auszubauen
  • Karrierechancen zu verbessern


Zudem bietet ein Auslandaufenthalt über Erasmus+ viele Vorteile:

  • Studienleistungen können angerechnet werden
  • Sie erhalten eine monatliche Förderung
  • Studiengebühren an der Gast-Universität entfallen
  • Wir unterstützen Sie beratend bei der Organisation Ihres Auslandaufenthalts
  • BAföG-Bezug auch im Ausland möglich


Die Fachrichtung Psychologie ermutigt Sie, einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ in Erwägung zu ziehen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Erasmusaufenthalts und bieten Ihnen mit insgesamt 16 Partneruniversitäten ein breites Angeboten an Austauschmöglichkeiten.

Allgemeine Rahmenbedingungen

Im Rahmen des Erasmus+ Programm können Studierende für zwei Arten von Auslandsaufenthalten gefördert werden:
 

  • Erasmus+ Studium an einer europäischen Universität (3-12 Monate)
  • Erasmus+ Praktikum in einem europäischen Unternehmen (2-12 Monate)


Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) je zwölf Monate gefördert werden. Dabei kann die Förderung aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z. B. zweimal für sechs Monate).

Erasmus+ für ein Auslandspraktikum nutzen

Erasmus+ fördert nicht nur Auslandssemester, sondern auch Praktikumsaufenthalte im europäischen Ausland. Wenn Sie diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, ist Folgendes wichtig:
 

  • Sie müssen sich eigenständig auf eine Praktikumsstelle im Ausland bewerben (Erfahrungsberichte zu einzelnen Praktikumsstellen finden sie hier)
  • Kontaktieren Sie bei Interesse zunächst das International Office  (erasmuspraktikum(at)io.uni-saarland.de).
  • Auch für ein Auslandspraktikum müssen Sie ein Learning Agreement (siehe unten) erstellen. Auf dem Learning Agreement bestätigen wir Ihnen, dass die Praktikumsstelle einen Bezug zur Arbeit als PsychologIn aufweist (es muss kein Pflichtpraktikum im Studium sein).


Falls Sie das Praktikum als Pflichtpraktikum anerkennen lassen möchten, müssen Sie im Voraus diePraktikumskoordination  kontaktieren (diese Anerkennung ist unabhängig von der Erasmusförderung).

Wichtige Dokumente

Annahmeerklärung

Nachdem Ihre Nominierung durch die Gastuniversität bestätigt wurde, füllen Sie bitte die Annahmeerklärung online aus. https://www.uni-saarland.de/index.php?id=65275

Learning Agreement

Im Learning Agreement legen Sie fest, welche Kurse Sie an der Gastuniversität besuchen möchten und welche Kurse Ihnen dafür bei uns anerkannt werden sollen. Dabei müssen Sie Kurse (Psychologiekurse + Sprachkurse) mit min. 15 ECTS pro Semester belegen.

Um einen bestimmten Kurs im Ausland als Prüfungsleistung an der Universität des Saarlandes anrechnen zu lassen, müssen Sie schauen, welcher Kurs das entsprechende Äquivalent an der UdS darstellt. Sollten Sie einen geeigneten Kurs gefunden haben, wenden Sie sich bitte mit den jeweiligen (übersetzten) Kursbeschreibungen an Prof. Dr. Markus Pospeschill des Prüfungsamtes und klären, ob eine Anerkennung sinnvoll und möglich ist. Nach dieser ersten Einschätzung wird man Sie an die jeweiligen Modulverantwortlichen verweisen, die Ihnen dann die endgültige Entscheidung mitteilen, ob der Kurs im Ausland als äquivalente Leistung anerkannt wird. Wer der/die Modulverantwortliche ist, kann dem Modulhandbuch entnommen werden. Sollten Sie keine Prüfungsleistung anrechnen können oder wollen, stellt dies kein Problem für die Durchführung Ihres Aufenthalts dar. Tragen Sie einfach in die Liste, mit den äquivalenten Kursen an der Heimathochschule (UdS) „Mobilitätsfenster“ oder „mobility window“ ein.

Bitte füllen Sie das Learning Agreement online unter https://www.learning-agreement.eu/ aus. Auf dieser Website können Sie auch noch während des Aufenthalts Änderungen vornehmen, wenn Sie Ihre Kurswahl nachträglich ändern möchten. Um eine reibungslose Weiterleitung Ihrer Daten zu ermöglichen, beachten Sie bitte Folgendes beim Ausfüllen:

  1. Tragen Sie als "Contact Person" Frau Dr. Johanna Lass-Hennemann (Erasmus+ Fachkoordinatorin Psychologie, UdS) ein.
  2. Tragen Sie als „responsible person in the sending institution“ Frau Dr. Johanna Lass-Hennemann (Erasmus+ Fachkoordinatorin Psychologie, UdS) ein.
  3. Selbst, wenn Sie sich keine Kurse anrechnen lassen möchten, darf die Tabelle B nicht leer bleiben. Tragen Sie in diesem Fall "Mobilitätsfenster" oder "mobility window" ein.
3-sprachige Erasmus-Studierendenstatuserklärung

Vor Ihrer Abreise erhalten Sie von uns die 3-sprachige Erasmus-Studierendenstatuserklärung, die Sie während Ihres Aufenthaltes immer bei sich tragen sollten. Sie benötigen diese Bestätigung zur Rückmeldung mit Beurlaubung (wenn zutreffend), zur Rückerstattung des Semestertickets (wenn zutreffend) und auch als "Ausweis" im Gastland.

Certificate of Arrival and Departure

Vor Ihrer Abreise erhalten Sie zudem das Certificate of Arrival and Departure. Lassen Sie sich das Dokument bei Ihrer Ankunft von dem/der FachkoordinatorIn oder dem International Office der Gastuniversität unterschreiben und schicken Sie eine Kopie an das International Office der Universität des Saarlandes. Nach Abschluss des Auslandssemesters wenden Sie sich erneut an das International Office bzw. den/die FachkoordinatorIn der Gastuniversität. Sie erhalten eine Bestätigung für den Abschluss Ihres Aufenthalts und können das Original an das International Office der Universität des Saarlandes weiterleiten.

Hinweise zum Erasmus-Stipendium

Die Erstauszahlung der Erasmus Förderung erfolgt nach der Einreichung der Ankunftsbestätigung/ Certificate of Arrival und des Learning Agreements. Sie erhalten dann 80 % der gesamten Förderung (Rate 1). Bitte beachten Sie, dass die Auszahlungen nach Eingang der Ankunftsbestätigung nicht direkt für jeden einzelnen Studierenden vorgenommen werden können, sondern in "Runden" jeweils zum Anfang eines Monats angeordnet werden (d.h. Anfang Oktober, Anfang November, Anfang Dezember). Das gleiche gilt für die Auszahlung der 2. Rate. (d.h. Anfang Feb., Anfang März, Anfang April…)

Die Restzahlung bekommen Sie nach Ihrer Rückkehr und nachdem das International Office Ihre vollständigen Unterlagen erhalten hat.

Höhe des Stipendiums
Es gibt unterschiedlich hohe Monatsraten, die nach Ländergruppen gestaffelt sind. Damit soll den unterschiedlich hohen Lebenskosten in den einzelnen Gastländern Rechnung getragen werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das International Office.