§5 Ausleihe

Benutzungsordnung

§ 5 Ausleihe

  1. Die Bereichsbibliothek 1 der Philosophischen Fakultäten der Universität des Saarlandes ist grundsätzlich eine Präsenzbibliothek. Daher können Bücher nur über das Wochenende ausgeliehen werden. Diese Beschränkung gilt nicht für Lehrstühle. Eventuelle längerfristige Ausleihen sind nur in Einzelfällen nach Absprache möglich.
  2. Zur Ausleihe zugelassen sind alle Benutzer mit gültigem UB-Benutzungsausweis.
    Benutzer ohne gültigen UB-Benutzungsausweis müssen eine Kopie ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses hinterlegen.
  3. Die Wochenendausleihe gilt von Freitag, 16.00 Uhr bis Montag, 9.30 Uhr. Samstags kann in den Fachrichtungen, die eine Legitimation nach Ziffer 11 benötigen, nicht ausgeliehen werden.
  4. Jeder Entleiher ist verpflichtet, für jeden Band einen Leihschein deutlich und vollständig auszufüllen. Das Deckblatt des Leihscheines wird in einem Stellvertreter an den Platz des Buches gestellt. Die beiden Durchschläge sind der Aufsicht zusammen mit dem UB-Benutzungsausweis vorzulegen.
    Leihscheine liegen auf den einzelnen Stockwerken bereit.
  5. Die entliehenen Medien müssen unter Angabe einer gültigen, regelmäßig gelesenen eMail-Adresse und der Postanschrift in das Entleihbuch eingetragen werden. Dies gilt auch für Entleihen für die Lehrstühle, die in ein gesondertes Entleihbuch eingetragen werden.
  6. Bei der Rückgabe ist der Entleiher verpflichtet, den entliehenen Band bei der Aufsicht vorzuzeigen und ihn dann an seinen Standort in der Bibliothek zurückzustellen.
  7. Bei Nichtrückgabe der Medien trotz Mahnung an die angegebene eMail- oder Postadresse kann eine Ausleihsperre verhängt werden.
  8. Entliehene Bücher können bei Bedarf sofort zurückgefordert werden.
  9. Die Ausleihe ist nach dem Beschluß des Fakultätsrates vom 18.06.2008 auch für die Lehrstühle nur noch über die Aufsicht möglich.
  10. Medien aus Seminarapparaten dürfen nicht entliehen werden.
  11. Die Ausleihe wird in einigen Fachrichtungen legitimiert durch den Institutsstempel auf dem Leihschein der jeweiligen Fachrichtung, aus deren Bestand entliehen werden soll. Die Legitimation kann in der Regel von montags - donnerstags, 8.30 Uhr - 16.30 Uhr und freitags, 8.30 Uhr - 13.00 Uhr beim zuständigen Bibliothekspersonal bzw. bei den Mitarbeitern der Fächer eingeholt werden.