Registrierung

Registrierung

ab dem Sommersemester 2015 besteht an der UdS eine vom Präsidium eingeführte allgemeine Registrierungspflicht für Doktorandinnen und Doktoranden. Von Beginn der Doktorarbeit bis zu ihrer Beendigung müssen die Promovierenden lückenlos und zentral, d.h. im Studierendensekretariat, wahlweise entweder immatrikuliert oder registriert sein, wobei beide Erfassungsmöglichkeiten (die Immatrikulation und die Registrierung) demselben administrativen Verfahren folgen.

Registrierung: Doktorandinnen und Doktoranden, die sich im betreffenden Semester nur registrieren, bezahlen eine Registrierungsgebühr in Höhe von 5,- € pro Semester. Dadurch werden sie in die Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung des Studierendenwerks aufgenommen. Als Angehörige der UdS stehen den registrierten Promovierenden darüber hinaus die Dienstleistungen der verschiedenen Einrichtungen der Universität zur Verfügung. Hierfür können sie optional eine Doktorandenkarte der UdS zu erhalten, die auch dazu berechtigt, sich in der Mensa zu Preisen für Bedienstete zu verpflegen.[1]

Immatrikulation: Wer sich hingegen als Doktorandin bzw. Doktorand immatrikuliert und den Semesterbeitrag entrichtet, erhält den Studierendenstatus und damit auch eine Studentenkarte. Damit verbunden sind das Semesterticket sowie die üblichen Leistungen für Studierende, etwa günstigere Preise in der Mensa, im Kino oder bei Tagungen sowie kostenlose Karten für das Saarländische Staatstheater etc. Vor dem Hintergrund des Studentenstatus empfiehlt sich für Doktoranden generell zu überlegen, ob eine Immatrikulation infrage kommt. Alternativ muss zumindest eine Registrierung als Doktorand vorgenommen werden.

Wie kann ich mich als Doktorandin bzw. Doktorand registrieren oder immatrikulieren lassen?

Die detaillierten Angaben darüber, wie sich Promovierende ab sofort im Studierendensekretariat registrieren oder immatrikulieren lassen können, finden sich unter www.uni-saarland.de/promotion. Auf dieser Webseite kann auch ein Flyer zum neuen Registrierungsverfahren heruntergeladen werden.

Im Falle der Philosophischen Fakultät und der Fakultät HW Bereich Empirische Humanwissenschaften müssen die Unterlagen zur Registrierung zuerst im Promotionssekretariat gegengezeichnet werden. Dazu benötigen Sie eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und eine Betreuungsvereinbarung. Das Gleiche gilt auch für die Immatrikulation.


[1] Die Karte empfiehlt sich allerdings nur für Promovierende, die noch keine UdS-Studentenkarte besitzen, da nach Ausstellung einer Doktorandenkarte die Studentenkarte nicht mehr gültig ist.