Hinweise zu Remonstrationen

Remonstrationen sind schriftlich und eigenhändig unterschrieben innerhalb einer Frist von 14 Tagen am Lehrstuhl einzureichen. Dabei sind Ihre Anschrift sowie Ihre Matrikelnummer anzugeben.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die korrigierten Klausuren oder Hausarbeiten erstmals zur Abholung (oder Einsicht) bereitliegen.
Bei postalischer Einreichung gilt das Datum des Poststempels als fristwahrend.

Sofern sich die betreffende Klausur oder Hausarbeit nicht bereits am Lehrstuhl befindet, ist das Original der Remonstration beizulegen.
In der Begründung ist ausführlich – gegebenenfalls unter Einbeziehung einschlägiger Rechtsprechung und Literatur – darzulegen, in welchen Punkten die Korrektur oder Bewertung sachlich fehlerhaft ist.
Eine bloß subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt nicht zur Remonstration.