Studieren ohne Hochschulreife

Besondere berufliche Qualifikation
Sie haben kein Abitur aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und interessieren sich für ein Studium? Dann haben Sie im Saarland die Möglichkeit, einen Antrag auf Erwerb der fachgebundenen Studienberechtigung durch besondere berufliche Qualifikation zu stellen.
Um sich über das Verfahren zu informieren und den benötigten Nachweis über ein Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung zu erhalten, buchen Sie bitte rechtzeitig einen persönlichen Termin. Neben dem Gespräch bei der Zentralen Studienberatung benötigen Sie einen Beratungsnachweis der Studienfachberatung des gewünschten Studiengangs.
Antragsfristen
Für ein Wintersemester:
- 1. April für einen zulassungsbeschränkten Studiengang
- 1. Mai für einen zulassungsfreien Studiengang
Für ein Sommersemester:
- 1. Oktober eines vorangehenden Jahres für einen zulassungsbeschränkten Studiengang
- 1. November eines vorangehenden Jahres für einen zulassungsfreien Studiengang
Benötigte Beratungsnachweise
- Nachweis über ein Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung
- Nachweis über ein Beratungsgespräch bei der Studienfachberatung des gewünschten Studiengangs