Ombudspersonen
Was ist gute wissenschaftliche Praxis?
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, Rechenschaft über ihre Arbeit abzulegen, insbesondere durch Wahrhaftigkeit, Vollständigkeit, Transparenz, Methodenehrlichkeit und Nachprüfbarkeit ihrer Forschung. Allgemeine Prinzipien von wissenschaftlicher Integrität bzw. guter wissenschaftlicher Praxis sind insbesondere:
- nach anerkannten wissenschaftlichen Standards arbeiten
- Verfahren und Resultate dokumentieren
- alle Ergebnisse konsequent selbst anzweifeln
- strikte Transparenz und Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge anderer Personen wahren
- Herkunft von Daten kenntlich machen.
Zur guten wissenschaftlichen Praxis gehören zudem die bestmögliche Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, das Festlegen angemessener Formen bei der Bewertung wissenschaftlicher Leistungen ebenso wie die Erarbeitung und Einhaltung von Richtlinien für Autorenschaften. Näher dargestellt werden diese Regeln u.a. im Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Was sind die Aufgaben der Ombudspersonen?
Die Universität des Saarlandes hat Vorkehrungen und Regelungen getroffen, die dazu beitragen, gute wissenschaftliche Praxis zu sichern und wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden. Dazu gehört auch die Bestellung einer Ombudsperson und einer stellvertretenden Ombudsperson. Diese beraten als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Sie nehmen eventuelle Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vertraulich entgegen und verpflichten sich – wie alle weiteren in ein Ombudsverfahren involvierten Personen – zur Wahrung der strikten Vertraulichkeit. Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens werden von den Ombudspersonen im Bedarfsfall an die zuständige Kommission der UdS weitergeleitet.
Was ist wissenschaftliches Fehlverhalten?
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in erheblicher Weise gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis verstoßen wird, beispielsweise wenn in einem wissenschaftlichen Zusammenhang Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt wird (beispielsweise durch Ideendiebstahl oder unbegründete Autoren- oder Mitautorenschaft), die Forschungstätigkeit anderer behindert wird oder Primärdaten entgegen den gesetzlichen Bestimmungen beseitigt werden. Nicht jeder Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis stellt automatisch ein wissenschaftliches Fehlverhalten dar. Als wissenschaftliches Fehlverhalten kommen insbesondere vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße in Betracht.
Was können Sie bei konkreten Verdachtsmomenten tun?
Bei konkreten Verdachtsmomenten für wissenschaftliches Fehlverhalten können Sie unverzüglich die Ombudspersonen oder deren Geschäftsstelle kontaktieren. Die Beratungen und Ombudsverfahren laufen grundsätzlich strikt vertraulich ab, d.h. die beteiligten Personen können darauf vertrauen, dass sie sich zunächst ausschließlich der Ombudsperson bzw. deren Geschäftsstelle gegenüber äußern, die ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Damit können sich alle an einem Ombudsverfahren beteiligten Personen frei äußern, ohne einen Reputationsverlust befürchten zu müssen.
Ihr vertraulicher Kontakt zu den Ombudspersonen bzw. zur Geschäftsstelle:
Ombudsperson
Prof. Dr. Axel Mecklinger
mecklinger [at] mx.uni-saarland.de
Stellvertretende Ombudsperson
Prof. Dr. Barbara Niemeyer
barbara.niemeyer [at] uks.eu
Geschäftsstelle der Ombudspersonen:
Steven Einsiedler & Brigitte Braun
Tel. 0681 / 302-3849
ombudsstelle [at] uni-saarland.de
Alternativ steht jeder Wissenschaftlerin und jedem Wissenschaftler der UdS auch der Zugang zum unabhängigen, bundesweit tätigen Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ offen.
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