Grenzüberschreitende Arbeitsmarktpolitik

Grenzüberschreitende Arbeitsmarktpolitik: Institutionen und institutionelle Steuerung des Arbeitsmarktes in der Großregion SaarLorLux

Projektleitung und -durchführung:
Prof. Dr. Reinhard Stockmann, Dr. Wolfgang Meyer, Maria Albrecht, Universität des Saarlandes, Lehrstuhl für Soziologie und CEval Centrum für Evaluation an der Universität des Saarlandes

Ziele:
Oberziel des beantragten Forschungsprojektes ist es, transnationale Institutionen des Arbeitsmarkts der Großregion zu erfassen und hinsichtlich ihrer Funktionalität als politisches Steuerungsgremium und zur Herausbildung einer grenzüberschreitenden Integration zu bewerten. Die folgenden Teilziele sollen erreicht werden:

1. Vollständige Erfassung aller existierenden Arbeitsmarktinstitutionen der Saar-Lor-Lux-Großregion und deren Katalogisierung entsprechend festgelegter Kriterien.

2. Gegebenenfalls sollen auch ehemalige und mittlerweile aufgelöste Institutionen erfasst und entsprechend ihrer Relevanz näher untersucht werden.

3. Entwicklung eines Kriterienkatalogs zur Beurteilung der Arbeitsweise und Steuerungsleistungen der Institutionen auf theoretischer Grundlage.

4. Aufbereitung der vorliegenden Dokumente hinsichtlich der zentralen Fragestellungen und Erstellung einer Datenbank zu den Arbeitsmarktinstitutionen.

5. Erhebungen zur Arbeitsweise der Institutionen und zur Einschätzung deren Bekanntheit, Relevanz und Wirksamkeit. Dabei sollen die unter drei genannten Fragen soweit möglich beantwortet werden.

6. Zentrales Ziel ist eine möglichst exakte Beschreibung der gegenwärtigen Steuerungsinstitutionen des Arbeitsmarktes der Großregion und eine Gewichtung der Bedeutung für das tatsächliche Geschehen am Arbeitsmarkt.

Abstract der Forschungsergebnisse
Der Arbeitsmarkt der Großregion Saarland-Lothringen-Luxemburg-Rheinland-Pfalz-Wallonien ist durch starke grenzüberschreitende Verflechtungen geprägt. Parallel zu der stetig wachsenden Zahl an Grenzgängern, sind in den letzten 40 Jahren zahlreiche grenzüberschreitende, interregional arbeitende Institutionen entstanden, die gestaltend auf den Arbeitsmarkt der Großregion einzuwirken versuchen.
Ziel des Forschungsprojektes „Grenzüberschreitende Arbeitsmarktpolitik: Institutionen und institutionelle Steuerung des Arbeitsmarktes in der Großregion SaarLorLux“ war es, die bestehenden grenzüberschreitenden Institutionen und deren Zusammenarbeit zu beschreiben und hinsichtlich ihrer Steuerungs- und Integrationsfunktion zu analysieren.
Ein zentrales Ergebnis der durchgeführten Experteninterviews und der standardisierten Online-Befragung ist es, dass es  sich bei den Kooperationsstrukturen um ein grenzüberschreitendes  Netzwerk ohne einen festen organisatorischen Kern handelt, welches überwiegend auf freiwilliger Selbstverpflichtung und Verhandlungslösungen basiert. Das Netzwerk wird dabei stark durch die enge Verflechtung zwischen einzelnen Personen sowie deren langfristige Einsetzung in bestimmte Ämter zusammengehalten und stabilisiert. Inhalt der Kooperationsbeziehungen ist vor allem der Informationsaustausch, während die Planung und Umsetzung konkreter Projekte von den beteiligten Organisationen selbst gesteuert wird. Aufgrund der komplexen politischen Zuständigkeiten von EU, Nationalstaaten und regionalen Einheiten sowie fehlender Regelungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, haben die interregionalen Institutionen wenig formale Steuerungsmöglichkeiten. Sie können lediglich durch ihre Kooperation und gemeinsame Vereinbarungen, die durch  Verhandlung und einstimmige Entscheidungen zustande kommen, den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt zu beeinflussen versuchen. Dabei wird von den Akteuren bereits die stetige Institutionalisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als Erfolg betrachtet. Hieraus ergibt sich eine ständig wachsende Zahl interregionaler Institutionen, die sich weniger durch die Ausweitung bestehender als durch die Schaffung neuer Kompetenzen Einflussmöglichkeiten sichern konnten. Aktuellstes Beispiel ist die Task Force Grenzgänger, an die hohe Erwartungen bezüglich des Abbaus rechtlicher Probleme für die Pendler gerichtet sind. Gleichwohl haben die bisherigen Institutionen solche und ähnliche Erwartungen aufgrund der oben geschilderten Problematik offensichtlich nur bedingt erfüllten können. Ein positiv herauszuhebendes Gegenbeispiel sind die  Beratungsdienstleistungen für die Grenzgänger, die erst durch die Institutionen ermöglicht wurden.  Damit das Netzwerk  auch zukünftig arbeitsfähig bleibt, bedarf es nicht nur des persönlichen Engagements der beteiligten Personen sondern eben auch gesetzlicher Regelungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie die Bereitschaft der Akteure, eigene regionale Kompetenzen zugunsten interregionaler Lösungen abzugeben. Hier hat es in den letzten Jahren unter anderem mit der Gründung und Planung sogenannter Europäischer Verbünde territorialer Zusammenarbeit (EVTZ) wichtige Fortschritte gegeben.