Beschlüsse der Prüfungsausschüsse der Fachrichtung Informatik
Die Prüfungsausschüsse der Fachrichtung Informatik nehmen eine Aufsichtsfunktion wahr und sind innerhalb der Fakultät die oberste Instanz zur Umsetzung der Richtlinien der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachrichtung. Sie sind insbesondere für besondere Anträge und Widerspruchsverfahren zuständig. Ihre Amtszeit beläuft sich auf zwei Jahre. Die Mitglieder werden vom Fakultätsrat gewählt.
Für die Teilnahme am Software Engineering Lab (Softwarepraktikum) muss man vorab Programmierung 2 bestanden haben.
(Beschluss aller Prüfungsausschüsse der Studiengänge der Fachrichtung Informatik vom 28.02.2023)
Man kann in der Informatik innerhalb eines Studiengangs für ein Modul, für das man bereits einen Tutorschein eingebracht hat, einen zweiten Tutorschein als freie Punkte einbringen.
Beim zweiten Tutorieren müssen weitergehende Aufgaben mit mehr Verantwortung als beim ersten Mal übernommen worden sein. Der ausgestellte Schein muss dies u. a. im Titel ausweisen.
(Beschluss aller Prüfungsausschüsse der Studiengänge der Fachrichtung Informatik vom 20.01.2025)
Einzelbeschlüsse
Der Vorsitzende informiert über die Regelung, dass Bachelor-Absolventinnen und -absolventen der Medieninformatik, Computerlinguistik und Bioinformatik bei einer Zulassung zum Master Informatik das erfolgreiche Bestehen der Prüfungsleistung „Theoretische Informatik“ als Auflage erhalten, wenn sie die Prüfungsleistung „Theoretische Informatik“ nicht schon im Bachelorstudium bestanden haben.
(Resolution of the Examination Board of Computer Science, dated January 10, 2025)