Beschlüsse der Prüfungsausschüsse der Fachrichtung Informatik

Die Prüfungsausschüsse der Fachrichtung Informatik nehmen eine Aufsichtsfunktion wahr und sind innerhalb der Fakultät die oberste Instanz zur Umsetzung der Richtlinien der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachrichtung. Sie sind insbesondere für besondere Anträge und Widerspruchsverfahren zuständig. Ihre Amtszeit beläuft sich auf zwei Jahre. Die Mitglieder werden vom Fakultätsrat gewählt. 

28.02.2023 – Programmierung 2 als Voraussetzung für die Teilnahme am Software Engineering Lab (Softwarepraktikum)

Für die Teilnahme am Software Engineering Lab (Softwarepraktikum) muss man vorab Programmierung 2 bestanden haben.

(Beschluss aller Prüfungsausschüsse der Studiengänge der Fachrichtung Informatik vom 28.02.2023)

20.01.2025 – Einbringen von zwei Tutorscheinen für das gleiche Modul und Studiengang

Man kann in der Informatik innerhalb eines Studiengangs für ein Modul, für das man bereits einen Tutorschein eingebracht hat, einen zweiten Tutorschein als freie Punkte einbringen.

Beim zweiten Tutorieren müssen weitergehende Aufgaben mit mehr Verantwortung als beim ersten Mal übernommen worden sein. Der ausgestellte Schein muss dies u. a. im Titel ausweisen.

(Beschluss aller Prüfungsausschüsse der Studiengänge der Fachrichtung Informatik vom 20.01.2025)

11.03.2026 – Änderung der Fortschrittskontrolle: Wegfall der Kontrolle nach dem ersten Fachsemester

Die Prüfungsausschüsse der Fachrichtung Informatik haben beschlossen, dass im Rahmen der Fortschrittskontrolle nach § 10 der gemeinsamen Prüfungsordnung der Fakultät Mathematik und Informatik die Kontrolle nach dem ersten Fachsemester für Bachelor- und Masterstudierende der Fachrichtung Informatik ab dem Wintersemester 2025/26 mit sofortiger Wirkung nicht mehr durchgeführt wird. 

Die Fortschrittskontrolle, die für das Wintersemester 2025/26 durchgeführt wird, beginnt mit der Prüfung, ob nach dem 2. Fachsemester 18 CP für Bachelor- bzw. 30 CP für Masterstudierende erreicht wurden. Falls Studierende einen ersten Brief nach dem Sommersemester 2025 erhalten haben und die CP-Grenze nach dem zweiten Fachsemester erneut nicht erreicht haben, wird der erste Brief als nichtig erachtet. In dem Fall erhalten Studierende erneut den ersten Brief im Rahmen der Fortschrittskontrolle. 

(Beschluss aller Prüfungsausschüsse der Studiengänge der Fachrichtung Informatik vom 11.03.2026)
 

Einzelbeschlüsse

10.01.2025 – Auflagen für Zugang zum Master Computer Science/Informatik

Der Vorsitzende informiert über die Regelung, dass Bachelor-Absolventinnen und -absolventen der Medieninformatik, Computerlinguistik und Bioinformatik bei einer Zulassung zum Master Informatik das erfolgreiche Bestehen der Prüfungsleistung „Theoretische Informatik“ als Auflage erhalten, wenn sie die Prüfungsleistung „Theoretische Informatik“ nicht schon im Bachelorstudium bestanden haben.

(Resolution of the Examination Board of Computer Science, dated January 10, 2025)