Qualitätsmanagementsystem

Qualität in Lehre und Studium

Optimale Bedingungen für ein erfolgreiches Studium

Die Universität des Saarlandes bietet ein attraktives, nachgefragtes und qualitätsorientiertes Studienangebot, sehr gute Betreuung, innovative akademische Lehre sowie moderne und qualitativ hochwertige Services. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, arbeiten wir kontinuierlich am Erreichen unserer Qualitätsziele:

  • Studienerfolg mit anerkanntem Studienabschluss
  • Profilstärkung
  • Nachfrageorientierung
  • Bedarfsorientierung
  • reibungsloser Studienverlauf zur Erreichung der Qualifikationsziele

Besonders wichtig ist dabei die Mitarbeit aller Akteure auf dem Campus, die sich im Rahmen verschiedener Qualitätsinstrumente  in die Qualitätsentwicklung einbringen.

Bei der Weiterentwicklung und Verbesserung von Lehre und Lehrangebot hat die Universität des Saarlandes eine Vorreiterrolle inne. Sie ist eine der ersten Universitäten bundesweit, die das Verfahren der Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen haben. Für ihr Qualitätsmanagementsystem im Bereich Lehre und Studium hat sie 2012 das offizielle Siegel des Akkreditierungsrats erhalten und ist damit berechtigt, ihre Studiengänge innerhalb eines internen Akkreditierungsverfahren zu akkreditieren.

Auch im Rahmen des Netzwerks "Quality Audit" engagiert sich die Saar-Uni zusammen mit den Partnerhochschulen im Thema Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium.

Qualitätsbüro

Das Qualitätsbüro der Universität initiiert, koordiniert und unterstützt Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Studium und Lehre. Es ist im Dezernat Lehre und Studium organisiert, welches dem Vizepräsidenten für Lehre und Studium zugeordnet ist. 

Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

  • die Beratung bei der Einführung  neuer oder der Änderung bestehender Studiengänge, vor allem hinsichtlich der Einhaltung von Qualitätsstandards, die im Rahmen von Akkreditierungsverfahren überprüft werden,
  • die Durchführung von Befragungen (z.B. im Rahmen von Akkreditierungsbestätigungsverfahren),
  • die Bereitstellung von zentralen Kenndaten  im Bereich Lehre und Studium,
  • die Förderung des Austauschs zwischen Studierenden, Lehrenden, universitären Einrichtungen und der Verwaltung,
  • die Unterstützung der Fachvertreter/innen bei der reibungslosen Gestaltung von Studienalltag  und Prüfungen,
  • die Hilfestellung für Studierende oder Mitarbeiter/innen bei der Weiterentwicklung von Lehre und Studium.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zentrale Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Qualität in Lehre und Studium.

Ansprechpartnerin

Tanja Fell
Geb. A4 4, Zi. 1.05
Tel.: 0681 302-3490
tanja.fell(at)uni-saarland.de

Qualitätsmanagementsystem Lehre und Studium

Grundprinzipien des internen Qualitätsmanagementsystems

An der Universität des Saarlandes sind Qualitätsaspekte integrierter Bestandteil aller Entscheidungen im Bereich Lehre und Studium. Das Qualitätsmanagement folgt dem Subsidiaritätsprinzip und räumt den Akteuren auf den einzelnen Handlungsebenen adäquate Entscheidungskompetenzen für Qualität in Lehre und Studium ein. Entsprechend liegen dem Qualitätsmanagementsystem die folgenden vier Grundprinzipien zugrunde.

Partizipatives und integriertes Qualitätsverständnis 
Die Mitglieder der Saar-Uni sind in den Prozess der Qualitätsentwicklung eingebunden; Qualitätsaspekte sind integrierter Bestandteil aller Entscheidungen im Bereich Lehre und Studium.

Subsidiaritätsprinzip 
Den Akteuren auf den einzelnen Handlungsebenen wird Entscheidungskompetenz für Qualität in Lehre und Studium eingeräumt, sie werden dabei durch das zentrale Qualitätsmanagement (vertreten durch das Qualitätsbüro) unterstützt.

Grundsatz der informierten Entscheidung
Entscheidungen werden vor dem Hintergrund eines umfassenden Kenntnisstandes zur Situation getroffen; angemessene und qualitätsbezogene Informationsgrundlagen werden in der jeweils passenden Aggregationsstufe berücksichtigt.

Systematischer Austausch nach dem Prinzip des Qualitätsregelkreises
Qualitätssichernde und -entwickelnde Maßnahmen werden im systematischen Austausch der beteiligten Akteure auf und zwischen den verschiedenen Handlungsebenen (Fach, Fakultät, Universität) ausgearbeitet und umgesetzt; dabei kommen die Schritte des Qualitätsregelkreises zur Anwendung.

Handreichungen und weitere Informationen zum Qualitätsmanagementsystem der UdS

Lebenslauf eines UdS-Studiengangs aus Perspektive der Qualitätssicherung und -entwicklung (PDCA-Zyklus)

Schematische Darstellung des PDCA-Zyklus der Universität des Saarlandes

Der Lebenslauf eines Studiengangs lässt sich aus Perspektive der Qualitätssicherung und - entwicklung entsprechend wie folgt skizzieren, wobei die einzelnen PDCA-Schritte selbst jeweils mit einzelnen PDCA-Schleifen begleitet werden.
Schematische Darstellung des UdS-PDCA-Zyklus

 

PLAN (P)

Mit der Konzeption und der Definition von validen Zielen (Soll-Konzeption) beginnt der Lebenslauf eines Studienganges. Innerhalb dieser Entwurfsphase werden die Studiengangsdokumente anhand der Qualitätschecks zur Neukonzeption auf Plausibilität und Machbarkeit geprüft. Das Qualitätsbüro erstellt für den Studienausschuss – basierend auf den Ergebnissen der Qualitätschecks – eine Stellungnahme, die dem Studienausschuss als Beschlussvorlage für die Akkreditierung der Neukonzeption dient. Die Studiengänge sind gemäß den gültigen Akkreditierungsverordnungen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag vom Juni 2017, der saarländischen Verordnung zur Regelung der Studienakkreditierung (StAkkrV) vom 30. Juli 2018 und der darauf basierenden Regelungen zu den Akkreditierungsverfahren der UdS (Anhang 37)), für 8 Jahre akkreditiert. Eine ausführliche Darstellung der Prozesse und beteiligten Akteure zur Studiengangskonzeption ist dem Anhang 38 zu entnehmen (Prozessschritte: Zielsetzung, Gestaltung, Akkreditierung der Konzeption).

DO (D)

Nach der Formalisierungsphase und der Akkreditierung erfolgt die Realisierung des Studienganges, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Empfehlungen und/ oder Auflagen, die im Rahmen des vorangegangenen Akkreditierungsverfahrens festgelegt wurden (Prozessschritt: Realisierung).

CHECK (C)

Nachdem der Studiengang etabliert ist und valide, relevante Daten zur Qualitätsprüfung erhoben werden können, werden die Studiengänge einem kontinuierlichen Monitoring unterzogen (z.B. Ranking-Ergebnisse, Anwendung von Qualitätsinstrumenten bei Auffälligkeiten im Rahmen von universitären Befragungen, Kontaktstellenmeldungen etc.). Die im Rahmen dieser Qualitätsverfahren erhaltenen Ergebnisse werden im Qualitätsbarometer dokumentiert. Wird im Verlauf des Akkreditierungszeitraums festgestellt, dass Änderungen am Studiengang vorgenommen werden müssen, werden wesentliche Änderungen wie eine Neukonzeption behandelt. Im Falle von Änderungen, die das Wesen eines Studienganges nicht berühren, wird ein Qualitätscheck für nicht-wesentliche Änderungen durchgeführt sowie eine Stellungnahme der betroffenen Fachschaft eingeholt. Vor Auslauf der Akkreditierungsfrist tritt das Qualitätsbüro an das Fach heran, um gemeinsam mit den Fachverantwortlichen das Akkreditierungsbestätigungsverfahren einzuleiten. Im Rahmen der Akkreditierungsbestätigung wird der Studiengang im Detail auf die Studierbarkeit und auf den Soll-Ist-Stand bezüglich des Bezuges zu den Qualifikationszielen geprüft. Neben der Überprüfung der Studiengangsdokumente wird die statistische Datenbasis ausgewertet. Ebenso werden unterschiedliche Qualitätsgespräche mit den Fachvertreter*innen und Akteuren aus der Verwaltung geführt, Absolvent*innen und Studierende befragt, ein kritisches Studierendenfeedback durchgeführt und externe Stellungnahmen eingeholt. Basierend auf der Stellungnahme des Qualitätsbüros, die sich wiederum auf die Gesamtergebnisse sämtlicher Qualitätsprüfungen stützt, beschließt der Studienausschuss über die Akkreditierungsbestätigung des Studienganges (Prozessschritte: Monitoring des Studiengangs und ggf. Konzeption der Weiterentwicklung, Akkreditierungsbestätigungsverfahren).

ACT (A)

Aus den im Rahmen der Akkreditierungsbestätigung erhaltenen Ergebnisse und identifizierten Handlungsbedarfe werden entsprechende Handlungsempfehlungen und -gebote definiert, die im Qualitätsbarometer dokumentiert werden. Der Studienausschuss verabschiedet den Qualitätsbarometer turnusmäßig im Oktober eines jeden Jahres, in dem der Handlungsbedarf verbindlich festgestellt wird. Punkte, die unmittelbar umgesetzt werden können, werden durchgeführt (Prozessschritte: Feststellung des Handlungsbedarfes aus dem Akkreditierungsbericht)

5. Plan (nächster Zyklus): Die weitere Vorgehensweise wird in einer sogenannten „Roadmap“ mit einer konkreten Zeitplanung versehen; die Verfahren werden vom Qualitätsbüro in Absprache mit den Studiendekan*innen sukzessive durchgeführt.

Rechtliche Grundlage

Die Universität hat die Grundsätze, Verantwortlichkeiten und Verfahren der Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich Lehre und Studium in einer Ordnung geregelt.

Die Ordnung kann hier abgerufen werden.