Leistungsbescheinigungen für BAföG

Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG

Wenn Sie Ausbildungsförderung nach BAföG erhalten, müssen Sie im Verlauf Ihres Studium nachweisen, dass Sie die üblichen Leistungen erbringen. Dieser Nachweis muss in der Regel nach Beginn des vierten Fachsemesters vorgelegt werden.
Vorsicht! Die Leistungsgrenzen für BAföG-Bescheinigungen entsprechen nicht den CP-Grenzen der Fortschrittskontrolle, da für eine Weiterförderung Leistungen in einem Umfang zu erbringen sind, die einen Abschluss in der Regelstudienzeit erlauben.
Nach einer Vereinbarung des Zentralen Prüfungsausschusses für Lehramtsstudiengänge der Universität des Saarlandes mit dem Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks wird das Erbringen der üblichen Leistungen bestätigt, wenn

nach dem 3. Semester insgesamt 70 CP oder
nach dem 4. Semester insgesamt 90 CP

vorliegen.

Leistungsübersicht oder Formblatt 5 für BAföG im Lehramtsstudium werden vom ZPL für Ihren Lehramtsstudiengang, also die Kombination aus Fach 1, Fach 2 und Bildungswissenschaften und nicht für einzelne Fächer erstellt. Bitte einfach per E-Mail an zpl@uni-saarland.de bestellen, Sie erhalten die Bescheinigung aktuell per Post an Ihre Standardadresse. Halten Sie bitte Ihre Kontaktdaten in SIM immer aktuell und rechnen Sie momentan mit längeren Bearbeitungszeiten.

Bitte nutzen Sie auch den E-Mail-Informationsservice des Studierendenwerks, der Sie immer rechtzeitig an Fristen für Wiederholungsanträge für BAföG erinnert. Bitte auch daran denken, dass für das BAföG-Amt die Semestergrenzen wichtig sind; Prüfungen aus dem Sommer müssen bis 30.09. abgelegt sein, Prüfungen aus dem Winter bis zum 31.03. Ggf. müssten Sie Hausarbeiten also früher einreichen oder den Haupttermin im passenden Semester statt den Nachtermin zu Beginn des Folgesemesters nutzen, damit Sie rechtzeitig den notwendigen Leistungsstand nachweisen können.

wichtiger Hinweis für BAföG-Empfänger, die moderne Fremdsprachen im Lehramt studieren: Aufgrund bestimmter Regelungen in der Gesetzgebung für die Förderung wird BAföG-Empfängern dringend empfohlen, das Auslandssemester erst nach erfolgter Vorlage des Leistungsnachweises nach dem 4. Fachsemester einzuplanen. Bei Rückfragen zu dieser Situation wenden Sie sich bitte an das BAföG-Amt.

Leistungsübersichten für Wirtschaftspädagogik erhalten Sie im Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariat.

Das Formblatt 5 für Wirtschaftspädagogik bearbeitet der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre.