Fragen und Antworten A bis Z

Anerkennung Anmeldung zu den Staatsexamina im Staatlichen Prüfungsamt

zu den mündlichen Prüfungen des 1. Staatsexamens

Auslandsaufenthalt

Für die Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen des 1. Staatsexamens und die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst im Saarland muss in modernen Fremdsprachenfächern der verpflichtende Auslandsaufenthalt nachgewiesen sein. Der geleistete Auslandsaufenthalt wird im Transcript of Records ausgewiesen, die Eintragung ins Studienkonto erfolgt durch die Prüfungsverwaltung der Fakultät P in Gebäude A5 4. Bitte besprechen Sie frühzeitig vor Aufbruch ins Ausland Ihre Planung mit den Studienfachberater*innen der modernen Fremdsprachen. Reichen Sie bitte vor dem Antritt des Aufenthalts das Formular Bescheinigung Auslandsaufenthalt mit allen Angaben zum geplanten Aufenthalt (gerne als Scan per E-Mail) ein. Das ist die Voraussetzung für eine spätere Eintragung der abgeleisteten Zeit ins lsf. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann der geleistete Auslandsaufenthalt durch die Prüfungsverwaltung der Fakultät P in Gebäude A5 4 ins Studienkonto eingetragen werden. Für Prüfungen aus dem für die modernen Fremdsprachenfächer verpflichtenden Auslandsaufenthalt finden Sie alle Informationen unter dem Punkt Anerkennungen.

Atteste

s. Krankheit

Bewerbung für Fach- oder Schulformwechsel im Lehramt

Wer ein Lehramtsfach oder die Schulform, für die man studiert, wechseln möchte, muss sich zunächst zum folgenden Wintersemester auf einen Studienplatz bewerben. Alle Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Seite zum online-Bewerbungsportal, das immer mehrere Wochen vor Bewerbungsschluss freigeschaltet wird. Bitte beachten Sie als grobe Richtwerte für Ihre Chancen auch die NC-Grenzwerte der Vorjahre und erkundigen Sie sich bei Fragen zum Hochschul- oder Fachwechsel im Lehramtsstudium bei Frau Dausend.

Bewerbung fürs Referendariat

Bei Fragen zur Bewerbung und Bewerbungsunterlagen für den Vorbereitungsdienst wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Bildung und Kultur. Die Ausstellung Ihres Zeugnisses nach den mündlichen Prüfungen zum 1. Staatsexamen erfolgt ausschließlich im Staatl. Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen. Bei Änderungen an den Seiten des MBK funktionieren leider die Links nicht mehr; dann bitte einfach googeln: "Bildungsserver Saarland" bzw. "Staatliches Prüfungsamt Lehramt Saarland"

Einstufungsbescheinigung

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester von Lehramtsstudiengängen erfolgt für alle Fächer durch die Koordinatorin im ZPL. Bitte lesen Sie aufmerksam unsere Informationen zur Anerkennung im Lehramtsstudium und zur Einstufung. Dort finden Sie auch das Antragsformular, auf dem Sie bitte die notwendigen Angaben zur Einstufungsbescheinigung machen. Bei Fragen schreiben Sie bitte an j.dausend(at)mx.uni-saarland.de.

Erstanmeldung zum Prüfungsverfahren

Für alle, die das Studium ab dem Wintersemester 2015/16 oder später begonnen haben, ist keine Erstanmeldung zum allgemeinen Prüfungsverfahren mehr notwendig. Dennoch müssen Sie sich in den Bildungswissenschaften (und einigen anderen Fächern!) immer für jede einzelne Prüfung anmelden. Mehr dazu unter Prüfungsanmeldung.

Fachwechsel

Im Lehramtsstudium ein Fach oder die Schulform zu tauschen setzt eine erfolgreiche Bewerbung voraus. Nur wer einen Studienplatz in dem neuen Wunschfach oder beiden Fächern der gewünschten Schulform erhält, kann innerhalb des Lehramtsstudiums wechseln. Bitte bedenken Sie, dass eine Bewerbung ins 1. Semester eines neuen Fachs nur zum Wintersemester möglich ist. Es hat mit dem Fachwechsel geklappt? Bitte melden Sie gleich nach der im Studierendensekretariat erfolgten Änderung der Immatrikulation den Fachwechsel im ZPL, eine kurze E-Mail an j.dausend(at)mx.uni-saarland.de reicht dazu vollkommen aus.

Fortschrittskontrolle

Fortschrittskontrollen werden regulär nach dem 2., 4., 6., 8. und 10. Fachsemester des Lehramtsstudiums durchgeführt. Die notwendigen CP-Grenzen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung. Der Verlust des Prüfungsanspruchs droht, wenn zwei Fortschrittskontrollen in Folge verpasst werden. Bitte nutzen Sie das Beratungsangebot bei Frau Dausend.

Krankheit

Wenn Sie wegen Krankheit an einer Prüfung nicht teilnehmen können oder den Termin für die Abgabe einer Hausarbeit nicht einhalten können, müssen Sie dies unverzüglich melden und über das Einreichen oder Einsenden eines ärztlichen Attests belegen. Reichen Sie bei Krankheit zur Beantragung einer Verlängerung der Bearbeitungsdauer für die Wissenschaftlichen Arbeit bitte das ausgefüllte Attest-Formular (die 1. Seite füllt der Arzt/die Ärztin aus, die 2. Seite Sie selbst) als Scan per E-Mail an zpl@uni-saarland.de ein. Atteste können von uns nur akzeptiert werden, wenn sie die Krankheit unverzüglich angezeigt haben (zumindest sofort eine Email ans ZPL geschrieben) und innerhalb von 7 Werktagen das vom Arzt ausgefüllte Attestformular eingereicht haben.
Wenn Sie wegen Krankheit oder anderen nicht von Ihnen selbst zu vertretenden Hinderungsgründen (z.B. technische Probleme/Rechercheprobleme) eine Hausarbeit nicht fristgerecht einreichen können und eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Prüfer*innen oder Fachprüfungssekretariate oder Fachrichtungen oder Studienfachberater*innen. Wer in den Fächern für diese Anträge zuständig ist und welcher Form die Anträge genügen müssen, erfragen Sie bitte in den Fachrichtungen. Prüfungsrechtlich sicher sind Sie im Zweifelsfall mit dem Attest-Formular (Link s.o.). Für das Fach Philosophie/Ethik soll der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit bitte immer ans ZPL gestellt werden.

Leistungsübersicht

Die Leistungsübersicht ist das Dokument, mit dem Sie während des Studiums Ihre Leistungen nachweisen. Im Sekretariatsbereich des ZPL wird Ihnen eine Leistungsübersicht ausgestellt, wenn Sie Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. Semester beantragen, wenn Sie sich an einer anderen Universität bewerben möchten oder wenn Sie die Leistungen für eine Bewerbung auf ein Stipendium oder eine Praktikumsstelle nachweisen müssen. Bitte überprüfen Sie zunächst selbst, ob im Lsf alle bestandenen Prüfungen eingetragen sind. Ist das der Fall, dann die Leistungsübersicht einfach mit einer E-Mail an zpl(at)uni-saarland.de bestellen. Sie erhalten das Dokument dann per Post.

Letzter Prüfungsversuch

Beim letzten Prüfungsversuch in einem Modul ist einiges zu beachten. Bitte nehmen Sie daher vor der Teilnahme am letztmöglichen Versuch in einer Prüfung das Angebot der Beratung in der Studienkoordination im ZPL bei Frau Dausend wahr. Manchmal besteht die Möglichkeit, den letzten Prüfungsversuch nicht als Klausur sondern als mündliche Prüfung durchzuführen. Das muss jedoch immer mit der Fachrichtung besprochen werden und ist leider auch nicht für alle Prüfungen möglich. Nach Entscheidung der Fachrichtung Bildungswissenschaften vom November 2017 ist die Änderung der Prüfungsform im letzten Prüfungsversuch für Lehren und Lernen I/Bildungswissenschaftliche Grundlagen und für Persönlichkeitsentwicklung und Erziehung I zu einer mündlichen Prüfung nicht möglich, alle Prüflinge müssen an den regulären Klausuren zu diesen Vorlesungen teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass es keinen sogenannten "Härtefall" gibt, man also nach dem letzten nicht erfolgreichen Prüfungsversuch wirklich den Prüfungsanspruch verliert und nicht einfach noch einen "allerletzten" Versuch beantragen kann. Der sogenannte "Härtefall" ist ein Gerücht und leider regelmäßig auch Fehlberatung auf dem Campus durch für diese Situation nicht zuständige, nicht sachkundige Personen. Bitte immer im ZPL erkundigen und in der Prüfungsordnung nachlesen, das gehört zu Ihrer eigenen Verantwortung fürs eigene Studium!

nicht bestanden...

Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, können Sie diese bis zu zweimal wiederholen. Man hat im Lehramt also für jede Prüfung im Studium insgesamt drei Versuche. Wer die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat, sollte auf jeden Fall ein Beratungsgespräch wahrnehmen, da für den dritten Prüfungsversuch manches zu beachten ist. Der dritte Prüfungsversuch ist in fast allen Fächern der definitiv letzte und bei Nichtbestehen ist der Prüfungsanspruch in diesem Modul verloren. Bitte kontaktieren Sie per E-Mail oder telefonisch die Koordinatorin im ZPL, gerne auch für die Vereinbarung eines individuellen Gesprächstermins per MS Teams. Studierende des Fachs Physik und Mathematik erkundigen sich bitte bei Frau Dausend, ob sie eventuell für Physik- oder Mathematik-Prüfungen von einer Sonderregelung für diese beiden Fächer profitieren können.

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zu den Prüfungen ist immer über die einzelnen Fächer geregelt. In einigen Fächern melden Sie sich zu den Prüfungen über LSF/POS oder facheigene Systeme online oder persönlich an. Wie die Prüfungsanmeldung im Einzelfall funktioniert und welche Fristen gelten erfahren Sie in den Veranstaltungen, auf den Seiten der Fachrichtungen oder Fakultäten oder auch in den fachspezifischen Anhängen oder Modulhandbüchern zur Prüfungsordnung. Im Zweifel fragen Sie bitte im Fachprüfungssekretariat nach. Wir im ZPL sind nur für die Anmeldung zur Wissenschaftlichen Arbeit, nicht aber für alle anderen Prüfungsanmeldungen Ihres Lehramtsstudiums zuständig. Übrigens: Für die Prüfungsanmeldung über LSF/POS werden Ihnen die Anmeldefristen bei jeder Prüfung im LSF angezeigt. Beachten Sie bitte, dass bei einer Anmeldepflicht keine Teilnahme an Prüfungen ohne fristgerechte Anmeldung zulässig ist. Eine nachträgliche Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nicht möglich. Das gilt für alle Prüfungen in den Fächern Bildungswissenschaften, Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik, Sport und Technik. Informieren Sie sich also gleich zu Beginn jedes Semesters, ob es eine Anmeldepflicht zur Prüfung gibt und halten Sie die An- und Abmeldefristen ein, um Fehlversuche zu vermeiden.

Prüfungsausschuss

Der Zentrale Prüfungsausschuss für das Lehramt an Schulen entscheidet in allen Fragen zur Durchführung der studienbegleitenden Prüfungen. Anträge an den Prüfungsausschuss reichen Sie bitte im ZPL in E1 2 ein, Frau Dausend leitet die Anträge an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiter und bereitet die Ausschusssitzungen vor.

Prüfungsordnungen

Welche Prüfungen Sie in Ihrem Lehramtsstudium in den einzelnen Fächern bestehen müssen sowie alle Regeln rund um die Studien- und Prüfungsleistungen der einzelnen Fächer, finden Sie in den fachspezifischen Anhängen der Studien- und Prüfungsordnung für Ihr Studium. Bitte besuchen Sie auch unsere Seite zu den Ordnungen im Lehramtsstudium. Die Prüfungsordnungen lassen sich nicht immer leicht lesen und verstehen, bei allen Unklarheiten erkundigen Sie sich bitte immer sofort in der Koordination im ZPL.

Schulpraktika

Über alle Schulpraktika (Orientierungspraktikum, semesterbegleitendes Schulpraktikum und vierwöchiges Schulblockpraktikum) während Ihres Lehramtsstudiums können Sie sich in der Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung informieren. Dort werden auch die Plätze beantragt und vergeben.

Südwestverbund

Beim Prüfungssplitting im Rahmen eines Lehramtsstudiums im Universitätsverbund wird ein Lehramtsfach in Saarbrücken und das andere in Kaiserslautern, Koblenz-Landau oder Trier studiert. Dabei gilt, dass das an der Heimatuniversität nicht angebotene Fach an einer Partneruniversität studiert werden kann (für Bewerbung und Platzvergabe bitte an den jeweiligen Hochschulen erkundigen). Es gibt besondere Regelungen für die Schulpraktika im Südwestverbund. Für Studierende mit Prüfungssplitting im Südwestverbund gibt es auch Besonderheiten bei der Fortschrittskontrolle, beim Leistungsnachweis für BAföG, bei der Wissenschaftlichen Arbeit und bei der Erstellung von Studienabschlussdokumenten (transcript of records). Bitte informieren Sie sich bei der Koordinatorin im ZPL. Wenn Ihre Heimatuniversität beim Prüfungssplitting die UdS ist (1. Fach und Bildungswissenschaften an UdS, 2. Fach an Partneruniversität), erkundigen Sie sich bei Fragen zur Staatsexamensphase und zum Zeugnis bitte im Staatlichen Prüfungsamt des Ministeriums (Triererstraße 33 in SB).

Stipendien

Wenn Sie sich gerne für ein Stipendium bewerben möchten, hilft die Studienkoordinatorin im ZPL gerne mit einer Leistungsübersicht und Tipps für Empfehlungsschreiben etc. weiter. Für die Studienstiftung des deutschen Volkes und für die Deutschlandstipendien helfen wir organisatorisch jedes Jahr mit und geben (soweit seitens der Stiftungen und durch Bewerber*innen aus Vorjahren mitgeteilt)  Informationen zum Ablauf weiter. Bitte nicht zu schüchtern sein; auch Studierende, die nicht nur Einser haben, haben oft gute Aussichten auf Stipendien. Es zählt für die meisten Stiftungen das "Gesamtpaket", ehrenamtliches Engagement, Auslandsaufenthalte und überfachliches Interesse zählt oft mehr als man denkt. Auch für Auslandsschulpraktika gibt es übrigens spezielle Stipendienprogramme: https://www.goethe.de/de/spr/unt/for/sch.html?wt_sc=schulwaerts

Technische Probleme?

Bei technischen Problemen z.B. bei der Prüfungsanmeldung (bitte aber zunächst die Zulassungsvoraussetzungen beachten!), dem Zugang zu LSF oder Ihrem Email-Account wenden Sie sich bitte an den Service Desk des IT-Zentrums im Campus Center A4 4 und schreiben Sie eine Email an das zuständige Fachprüfungssekretariat (zur Sicherheit in Kopie ans ZPL).

Teilzeitstudium

Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe, die ein Studium in Vollzeit unmöglich machen, kann ein Antrag auf Zulassung zum Teilzeitstudium gestellt werden (allgemeine Informationen und Antragsformular). Wir empfehlen allen Studierenden, die durch Kindererziehung, einen Nebenjob, eine Beeinträchtigung durch eine dauerhafte Erkrankung oder sonstige Hinderungsgründe nachweislich nur ca. die Hälfte Ihrer Zeit dem Studium widmen können, sich über ein Teilzeitstudium zu informieren.
Leider gibt es viele Gerüchte und Fehlinformationen über das Teilzeitstudium unter Studierenden. Zuverlässige Beratung zum Teilzeitstudium im Lehramt erhalten Sie bei der Koordinatorin im ZPL und im Zentrum für Lehrerbildung. Anträge auf ein Teilzeitstudium im Lehramt werden ausschließlich durch die Koordinatorin im ZPL bearbeitet. Bitte einfach das Formular und die Nachweise als Scan an j.dausend(at)mx.uni-saarland.de senden. Einreichfrist für einen Teilzeitantrag im Lehramtsstudium ist immer innerhalb der Rückmeldefrist vor dem neuen Semester. Teilzeit kann leider nicht rückwirkend beantragt werden. Bitte unabhängig vom Teilzeitantrag immer schon den Beitrag überweisen, das erleichtert später im Studierendensekretariat die technische Umsetzung der Rückmeldung für alle Teilzeitstudierenden. Die Einschreibung im Teilzeitstudium können Sie selbst in SIM oder LSF bei den Studienbescheinigungen einsehen.

Transcript of Records

Das Transcript of Records wird Ihnen zum Studienabschluss im Sekretariatsbereich des ZPL ausgestellt. Mit diesem Dokument melden Sie sich zu den mündlichen Prüfungen des 1. Staatsexamens im Staatlichen Prüfungsamt an. Ein Exemplar stellt das ZPL postalisch dem Staatlichen Prüfungsamt im Ministerium zu, Sie erhalten ein Duplikat für die eigenen Unterlagen. Dieses Duplikat ist eine gültige Zweitausfertigung, von der Sie bei Bedarf bitte beglaubigte Kopien an den entsprechenden Stellen einreichen. Bitte behalten Sie dieses Duplikat immer in Ihren eigenen Unterlagen, genauso wie Ihr Abiturzeugnis; wir können Ihnen nicht ohne Weiteres ein neues Exemplar des Transcripts ausstellen.

Wissenschaftliche Arbeit, Abschlussarbeit im Lehramtsstudium Zulassungsvoraussetzungen

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten, finden Sie in den fachspezifischen Anhängen der Lehramtsfächer. Wenn Sie zwingende Gründe vorweisen können, können Sie einen formlosen Antrag auf Befreiung von den Zulassungsvoraussetzungen stellen, den Sie bitte zusammen mit der Prüfungsplanung Ihrer beiden nächsten Semester per E-Mail an zpl@uni-saarland.de schicken. Wer an einer Prüfung teilnimmt, ohne die notwendigen Voraussetzungen erbracht zu haben, begeht einen Täuschungsversuch! Je nach Fach und Veranstaltung gilt auch die Prüfungsanmeldung als Zulassungsvoraussetzung.

Ihre Frage ist noch nicht beantwortet? Kein Problem, rufen Sie an oder schreiben Sie an zpl@uni-saarland.de.