15.01.2026

KI im Studium

Liebe Studierende,

 

die Potenziale der künstlichen Intelligenz, nicht zuletzt generativer KI-Systeme, für die rechtswissenschaftliche Arbeit sind enorm, gehen aber auch mit Risiken einher. Die professionelle und verantwortungsbewusste Nutzung derartiger KI-Systeme in Forschung und Lehre wird von der rechtswissenschaftlichen Fakultät, im Einklang mit der Universität des Saarlandes insgesamt, begrüßt und gefördert, etwa durch spezielle Lehrangebote.

Die Fakultät lässt die Nutzung von KI-Systemen auch zur Erstellung häuslicher Arbeiten grundsätzlich zu. Die Freiheit der prüfenden Person, die Nutzung von KI-Systemen für eine bestimmte Prüfung auszuschließen, einzuschränken oder von besonderen Voraussetzungen abhängig zu machen, bleibt davon unberührt.

Die Fakultät hat Leitlinien für den professionellen/kompetenten und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen in juristischen Prüfungsarbeiten entwickelt, die derzeit in der Version 1 vom 27. November 2025 vorliegen. Die Leitlinien sollen Prüfenden und Studierenden eine Hilfestellung im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Systemen und der Bewertung häuslicher Arbeiten geben.

Die Professorinnen und Professoren, das Dekanat und das Prüfungsamt der rechtswissenschaftlichen Fakultät wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Nutzung der neuen Technologien, insbesondere der künstlichen Intelligenz, für Ihr Studium. Bitte nutzen Sie die einschlägigen Lehrangebote der Fakultät und der Universität des Saarlandes. KI-Systeme sind mächtige Werkzeuge, deren professionelle Nutzung der Übung bedarf. 

Mit herzlichen Grüßen
Georg Borges
- Studiendekan- 

Hier finden Sie die Handreichung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in deutscher und englischer Sprache:

Darüber hinaus hat die UdS eine Handreichung KI veröffentlicht, die die zentralen Prinzipien und Empfehlungen für den Einsatz von KI in Lehre, Forschung und Verwaltung an der Universität zusammenfasst. Sie finden Sie im Intranet der UdS unter folgendem Link.