Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte
Ab dem 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten für Website-Inhalte, die von einer Künstlichen Intelligenz erstellt wurden. Grundsätzlich müssen Besucherinnen und Besucher von Webseiten informiert werden, wenn sie einen KI-generierten Inhalt sehen.
Die Kennzeichnungspflicht greift bei Texten, Bildern, Audios und Videos, die von einer Künstlichen Intelligenz erstellt wurden und bei denen die Erstellung durch die KI nicht auf den ersten Blick offensichtlich ist. Die Information muss spätestens zum Zeitpunkt, zu dem ein KI-generierter Inhalt zu sehen ist, klar und eindeutig bereitgestellt werden.
Texte
Texte, die von einer Künstlichen Intelligenz (Copilot, ChatGPT, DeepL o.ä.) erstellt wurden, müssen immer dann gekennzeichnet werden, wenn sie nicht durch einen Menschen überprüft oder redaktionell bearbeitet wurden. Sie als Redakteurin oder Redakteur einer Seite müssen also Texte, die Sie ungeprüft von einer KI übernommen haben, entsprechend kennzeichnen. Dies gilt insbesondere für Übersetzungen, die Sie z.B. von DeepL haben erstellen lassen und nicht kontrollieren konnten.
- Deutsch: Dieser Inhalt wurde von einer Künstlichen Intelligenz erstellt.
- English: This content was generated using AI.
- Français: Ce contenu a été généré par l'intelligence artificielle.
Bilder, Audios und Videos
Wenn Bilder, Audios oder Videos Realität suggerieren, es sich also um sog. Deepfakes handelt, muss offengelegt werden, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder bearbeitet wurden. Dies tun Sie am besten in den Metadaten des Bildes an der Stelle, an der Sie normalerweise den Copyright-Hinweis bereitstellen. Statt eines Urhebers tragen Sie dort den Hinweis "KI-generiert" ein.
- Deutsch: KI-generiert
- English: AI-generated
- Français: Généré par l'IA