Frag den "Prof"

Willkommen in unserer neuen Rubrik "Frag den Prof". Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen, die vielleicht auch Ihre Kommiliton*innen interessieren, an Herrn Professor Mansdörfer zu stellen. Wir werden Ihre Frage grundsätzlich zusammen mit der Antwort anonymisiert auf dieser Seite online stellen. 

 

Frag den "Prof"


 

Schwerpunkt

Frage
Ich beabsichtige im März 2025 das Schwerpunkt Examen im Schwerpunkt zu schreiben und wollte nach neuer Studienordnung eine Klausur und eine Seminararbeit als Examen schreiben. Daher wollte ich fragen, wie dies abläuft. Den Schwerpunkt möchte im April diesen Jahres starten. In welchem Semester müsste ich denn, die Seminararbeit schreiben?
Antwort
Ab jetzt gilt noch der alte Ablauf. Erst mit dem Meldetermin 15. Januar 2025 greift die neue Schwerpunktbereichsordnung und damit ein neuer Ablauf. Der Ablauf für das Schwerpunktbereichsseminar - hier zunächst die Anmeldung - ist dann der folgende:

  • Ein Schwerpunktbereichsseminar wird von einem Mitglied nach § 7 Absatz 2 Nummer 1, 2, 3 oder 4 SPBO geleitet (Seminarleitung). Die Seminarleitung ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Seminars und für die ordnungsgemäße Abnahme der Seminarleistungen verantwortlich. Sie hat insbesondere sicherzustellen, dass die Seminarleistungen rechtzeitig vor der mündlichen Prüfung des Prüfungstermins erbracht werden können und übermittelt werden, zu dem sich der Prüfling angemeldet hat. 
  • Für ein Schwerpunktbereichsseminar meldet sich der Prüfling verbindlich bei der Seminarleitung an, die über die Zulassung des Prüflings zum Seminar entscheidet und die Bescheinigung nach § 11 Absatz 2 Nummer 6 SPBO ausstellt. 
  • Die Seminarleitung weist dem Prüfling ein Thema zu, dokumentiert dies zusammen mit dem Tag der Zuweisung sowie der sich daraus ergebenden Einreichungsfrist (§ 19 Absatz 2 SPBO) und teilt dies dem Prüfling mit. Ein Anspruch auf die Aufnahme in ein Schwerpunktbereichsseminar in einem bestimmten Semester oder auf die Zuweisung eines bestimmten Themas besteht nicht. 
  • Bis zur Einreichung der Seminararbeit hat sich der Prüfling nach Maßgabe der §§ 10 und 11 SPBO zur Schwerpunktbereichsprüfung [Der Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung (Zulassungsantrag) kann jeweils zum 15. Januar und zum 15. Juli eines Jahres (Meldetermine) für die unmittelbar darauffolgenden Prüfungstermine gestellt werden.] anzumelden.

Allgemein

Frage
Ist der Schwerpunktbereich zeitgleich mit der staatlichen Examensvorbereitung zeitlich machbar?
Antwort
Pflichtfach
Grundsätzlich kann man nach dem 8. Fachsemester den sog. Freischuss wahrnehmen. Dies bedeutet, dass die Examensvorbereitung grob ein Jahr dauert. In dieser Zeit werden in aller Regel Repetitorien besucht, seien es die universitären oder kommerzielle oder eine Mischung aus beidem. Daneben ist es sehr empfehlenswert bereits zu einem recht frühen Zeitpunkt der Examensvorbereitung an einem Examensklausurenkurs teilzunehmen. Allein diese Veranstaltungen beanspruchen eine erhebliche Zeit und zwar ohne, dass bereits etwas nachgelesen, gelernt oder wiederholt wurde. Insofern ist eine typische Woche in der Examensvorbereitung auf das Pflichtfach gut ausgelastet.
Schwerpunkt
Der Stoffumfang für den staatlichen Teil und der für den Schwerpunktbereich unterscheiden sich erheblich voneinander. Das Pflichtfach ist um ein Vielfaches umfangreicher. Grundsätzlich sind alle Schwerpunkte an der UdS darauf ausgelegt innerhalb von zwei Semestern gehört zu werden, um anschließend die Examensklausuren zu  schreiben. Der Schwerpunkt Nummer 6 beinhaltet sowohl im Winter-, als auch im Sommersemester verschiedene Vorlesungen, deren Vor- und Nachbereitung entsprechend Zeit in Anspruch nimmt. Wenn auch der Stoffumfang hier geringer als beim Pflichtfach ist, so werden meist fundierte Kenntnisse verlangt. Vorlesungsbegleitend empfiehlt sich auch hier ein eigenes Falltraining.
Fazit
Rein formal ist es möglich Pflichtfach und Schwerpunkt gleichzeitig zu absolvieren.
Im Zweifelsfall können Sie sich darin versuchen, beides gleichzeitig zu bewältigen. Sollten Sie in der Zwischenzeit feststellen, dass dieses Pensum doch nicht zu schaffen ist, können Sie das Absolvieren des Schwerpunktes problemlos nach hinten verschieben. Zum Schwerpunkt melden Sie sich ohnehin erst und ausschließlich verbindlich an, wenn Sie sich für die beiden Examensklausuren im Schwerpunkt beim Juristischen Prüfungsamt anmelden. In der neuen Studienordnung (für Studierende, die im WS 22/23 im ersten Studienjahr sind) wird der Schwerpunktbereich deutlich reformiert, sodass er bereits im dritten Studienjahr absolviert werden kann.

 

Allgemein

Frage
Wie spricht man den "Prof" in einer Email richtig an?
Antwort
Die richtige Anrede ist "Herr Professor Mansdörfer". In aller Regel kürzt man "Professor" in der Anrede nicht ab. Den Doktortitel darf man hingegen abkürzen (Dr.), er wird in der Anrede jedoch nicht noch zusätzlich genannt. 

 

Allgemein

Frage
Ich möchte eine pdf-Datei an den Lehrstuhl schicken. Wie benenne ich die Datei richtig?
Antwort
Unter diesem

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haben wir Informationen dazu veröffentlicht.