Aktuelles

Studierende in der Fortgeschrittenen-Übung und in der Examensvorbereitung aufgepasst!

In der aktuellen Ausgabe der Online-Zeitschrift ZJS (Zeitschrift für das juristische Studium) ist eine Fallbearbeitung erschienen, die ein früherer Mitarbeiter von Prof. Oğlakcıoğlu  (nunmehr Rechtsreferendar und wiss. Mit. am Lehrstuhl Rückert in Bayreuth) und Prof.Oğlakcıoğlu abgefasst haben. Die Klausur mit dem Titel „Mitternachtsklub“ behandelt in ihrem Schwerpunkt die Straßenverkehrsdelikte sowie besondere Erscheinungsformen des Diebstahls. Somit werden einerseits „Klassiker“ der §§ 315b ff. StGB als auch etwas atypischere Fragestellungen aus dem AT abgeprüft. Die Klausur ist auf eine Bearbeitungszeit von drei Stunden ausgelegt und weist einen mittleren Schwierigkeitsgrad auf. Sie ist auf der Homepage der ZJS kostenlos abrufbar und eignet sich damit hervorragend für eine (ggf. gemeinsame) Übungseinheit zwischendurch.
#midnightclub #zjs #großeübung

 

 

 

Essaywettbewerb: Musik & Strafrecht

Wir freuen uns! Am Samstag, den 8.8.2026 wird (in Kooperation mit dem Taubertal-Festival) von 14 – 18 Uhr in Rothenburg ob der Tauber das 4. Symposium „Musik, Recht und Geschichte“ des Mittelalterlichen Kriminalmuseums unter der Leitung von Dr. Markus Hirte stattfinden. Wie auch schon in den letzten Jahren ist unser Lehrstuhl als Mitorganisator am Start. Das Thema lautet dieses Jahr: „Copy Claim Control“. 

Da es das letzte Mal positiven Anklang fand, bieten wir auch dieses Jahr Aufsatzwettbewerb an: Die Gewinnerin oder der Gewinner wird als Referent bei der Tagung eingeladen und darf dort zu seinem Thema vortragen. Außerdem werden die drei besten Beiträge im Tagungs-Sammelband abgedruckt. Was man tun muss?  Juristisches Schreiben üben, d.h. einen strafrechtswissenschaftlichen Beitrag  abfassen (höchstens 23.000 Zeichen inklusive Fußnoten), das Bezüge zum Thema der Tagung „Musik und Urheberstrafrecht“ aufweist, bspw: Content-Creating als Straftat, Illegales Streaming im Zeitalter von Spotify und Co, Urheberrechtsverletzungen durch KI-generierte Musik, Konzertmitschnitte als Straftat, Musikpiraterie und OK…der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Die Beiträge können bis zum 15.7.2024 im Word-Format an unsere Lehrstuhl-Mailadresse (lehrstuhl-oglakcioglu[at]uni-saarland.de) gesendet werden. 

Teilnahmeberechtigt sind alle Studierende der Rechtswissenschaft. Wir würden uns über zahlreiche Beiträge freuen. Und für alle Festival-Begeisterten: Auf der Homepage des Taubertalfestivals (siehe Story) gibt es mehr Informationen zum Line-Up und Programm #taubertalfestival #lsoglakcioglu #jungesstrafrecht #mkm 

 

Europa als Ort der Freiheit der Sicherheit und des Rechts

Am Mittwoch, den 16.04.2026 fand im Dr.-Franz-Josef-Röder-Palais der Staatskanzlei des Saarlandes die Veranstaltung „Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ in der Veranstaltungsreihe „Europäische Diskurse“ des Rechtswissenschaftlichen Zentrums für Europaforschung statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der namensgebende Vortrag von Prof. Dr. Christian Becker (Universität Bremen). Vor dem Hauptvortrag führten die ehemalige Vorsitzende des RZE Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi sowie der Staatssekretär im Saarländischen Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Herr Wolfgang Förster mit Grußworten zu der Thematik hin. Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu führte als Mitglied des Vorstandes des RZE und Hauptinitiator durch die Veranstaltung.

In seinem Vortrag setzte Prof. Dr. Christian Becker das Versprechen der Europäischen Union, ihren Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu bieten, mit der europäischen Idee in Verhältnis. Dabei untersuchte er diese beiden Verheißungen aus rechtsphilosophischer und ideengeschichtlicher Perspektive und entwickelte Lösungsansätze, unter welchen Vorzeichen diese dabei helfen können, in Europa angesichts des sowohl von innen als auch von außen einwirkenden Drucks eine dauerhaft lebensfähige politische Ordnung aufrechtzuerhalten und vielleicht sogar fortzuentwickeln.

Klausureinsicht WiSe 25/26

Die Klausureinsicht für Strafrecht I (Vorlesung und AG) findet am Dienstag, den 31.03.2026, in Gebäude C3.1 im Raum 0.04 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr statt. Bitte halten Sie Ihren Studierenden-Ausweis bereit. 

Vollmachten zur Einsichtnahme durch einen Dritten müssen schriftlich in Papierform vorgelegt werden. Hier muss eine Kopie des Studierenden-Ausweis des Vollmachtgebers und der Studierendenausweis des Bevollmächtigten vorgelegt werden.

Sie haben die Gelegenheit, Ihre Klausur abzufotografieren. Wegen der großen Anzahl an Klausuren bitten wir Sie, die Einsichtnahme zügig abzuwickeln.

Bitte Folgendes bei Remonstrationen gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls für Klausuren beachten: 

  1. Remonstrationen gegen Leistungskontrollklausuren für das Wintersemester 2025/2026  sind binnen einer Frist von 7 Tagen ab 01.04.2026 zu beantragen.
  2. Der Remonstrationsantrag ist schriftlich zu begründen. Es ist - ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und/oder des juristischen Schrifttums - darzulegen, ob und inwieweit die Bewertung fehlerbehaftet ist. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration. Es ist auch kein hinreichendes Argument, dass allein die Punkte einer einzelnen Klausur für die Versetzung ins nächste Studienjahr fehlen. Bitte sehen Sie von Remonstrationsanträgen ab, die an unser Mitgefühl appellieren sollen.
  3. Der Remonstrationsantrag ist grundsätzlich schriftlich einzureichen. Zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
  4. Wenn Sie sich veranlasst fühlen, eine Remonstration bei uns einzureichen, so obliegt es Ihrer alleinigen Verantwortung, das Ergebnis des Antrags bei uns einzuholen. Die Bearbeitungszeit liegt bei 2-4 Wochen. Bitte erkundigen Sie sich per E-Mail, ob Ihr Antrag schon fertig bearbeitet wurde und vereinbaren Sie dann einen Termin zu Abholung. Wir werden Ihnen das Ergebnis nicht unaufgefordert zurücksenden.

Theater ums Recht – Recht als Theater

Passend zu unserer Tagung an diesem Wochenende ist der Tagungsband zur 12. Ausgabe unserer Veranstaltung „Literatur und Recht“ bei De Gruyter Brill erschienen (Christoph Schmitz-Scholemann, Britta Lange und Prof. Dr. Markus Hirte, LL.M.).

Er trägt den Titel „Theater ums Recht – Recht als Theater“ und widmet sich dem spannenden Zusammenspiel von Inszenierung, Rechtspraxis und Theaterkunst. Die Beiträge – unter anderem von Daria Bayer, Oliver Harry Gerson, Anja Schiemann – gehen der Frage nach, inwiefern rechtliches Handeln selbst theatrale Züge trägt, und wie das Theater wiederum das Recht und seine Akteure spiegelt, hinterfragt oder kommentiert. Was verbindet Gerichtssäle mit Bühnenräumen? Welche Rolle spielen Inszenierung, Rhetorik und Symbolik in der juristischen Praxis? Und was sagt es aus, wenn die Roben der Karlsruher Verfassungsrichterinnen und -richter aus der Kostümabteilung des Badischen Staatstheaters stammen?

Der Band vereint interdisziplinäre Perspektiven – aus Literaturwissenschaft, Rechtsphilosophie, Theaterwissenschaft und der richterlichen Praxis – und lädt dazu ein, das Recht mit anderen Augen zu sehen: als ein Feld, in dem Darstellung, Rollenzuschreibungen und Dramaturgie mitunter eine größere Rolle spielen, als gemeinhin angenommen. Ein herzlicher Dank gilt allen Beitragenden, die ihre Manuskripte zur Verfügung gestellt haben, sowie dem Organisationsteam rund um das Nordkolleg Rendsburg, das die Tagung erneut zu einem besonderen Ort des Austauschs gemacht hat. Ebenso danken wir dem Mittelalterlichen Kriminalmuseum Rothenburg (Mittelalterliches Kriminalmuseum), dessen geschäftsführender Direktor Markus Hirte als Mitherausgeber maßgeblich zum Gelingen dieses Bandes beigetragen hat. Es ist schön, dass die Beiträge nun einem breiteren Publikum zugänglich sind – all jenen, die sich für Recht, Theater oder deren überraschende Schnittmengen interessieren.

 

Neuerscheinung, Hassrede an der Schnittstelle von Linguistik und Justiz (gemeinsam mit Fuchs-Kreiß)

Unser Band zum Thema Hassrede ist erschienen

Mit Hassrede beschäftigen sich sowohl die Linguistik als auch die Justiz. Beide sind u.a. an der Auslegung von potenziell strafbaren Äußerungen interessiert. Allerdings ist diese Schnittstelle bislang weitgehend unbeachtet geblieben. Gemeinsam mit der Leipziger Germanistin Prof. Julia Fuchs-Kreiß hat Prof. Oğlakcıoğlu einen Band mit dem Titel "Hassrede an der Schnittstelle von Linguistik" herausgegeben.

Der Band erscheint OPEN ACCESS bei @degruyter_brill und bringt die komplementären Expertisen der beiden Disziplinen zusammen. Das Ziel ihres Beitrags lautete, Impulse zu einer linguistisch-juristischen Fundierung und Schematisierung der Auslegung von Hassrede zu geben. Daneben enthält der Band allerdings auch weitere spannende Beiträge zur sprachlichen Verfasstheit von Hassrede (Meibauer), zur Internetbedrohung (@max.nssbm) und zur juristischen Einordnung von Hate Speech (Heuser). Der Band ist auf der Homepage von DeGruyter Brill abrufbar!

 

Anmerkung zu OLG Bremen, 30.10.2024 - 1 ORs 31/24, NstZ 2025,686 (gemeinsam mit Christian Becker)

In der aktuellen NStZ bespricht Prof. Oğlakcıoğlu gemeinsam mit Christian Becker eine dogmatisch spannende Entscheidung des OLG Bremen (30.10.2024 − 1 ORs 31/24), in welcher der Senat den Anwendungsbereich einer sukzessiven Beihilfe auf den untauglichen Versuch erweitert. Dort erläutern sie, warum solch eine nochmalige Extension selbst dann Widerspruch herausfordert, wenn man die sukzessive Teilnahme als solche akzeptiert, zumal die zur Abstützung des Ergebnisses herangezogene BGH-Rechtsprechung (zum Betäubungsmittelstrafrecht) dieses nicht wirklich trägt. Da die Entscheidung eine Konstellation betrifft, bei der eine Figur des Allgemeinen Teils wiederum auf ein Delikt trifft, dessen Tatbestandsmerkmale allesamt problembehaftet und kasuistisch geprägt sind,  scheint sie ihnen auch besonders ausbildungsrelevant. Freilich spiegelt der Umfang des Textes nicht das Ausmaß ihres (fast täglichen) Austauschs zu rechtlichen Problemen, Gegenwartsfragen, Fußball und Hiphop-Kultur wider  #nstz #betrug #examensrelevant #beihilfe #lsoglakcioglu #lsbecker #tüte 

 

Examensklausurenkurs vom 18.10.2025

Die Besprechung der von unserem Lehrstuhl im Rahmen des Examensklausurenkurses (WiSe 2025/2026) angebotenen Klausur vom 18.10.2025findet am Freitag, den 07.11.2025, von 16 bis 18 Uhr online via MS Teams statt. Weitere Informationen zur Ausgabe der korrigierten Bearbeitungen als auch den zur Teilnahme an der Besprechung führenden Link finden Sie bei Moodle (https://moodle.uni-saarland.de/course/view.php?id=6455).

Fachmentoring im Strafrecht - Jetzt bewerben!

Ab der Klausurenphase im Wintersemester 2025/26 bietet Prof. Oğlakcıoğlu erneut das Lehrkonzept an, das sich an Studierende des ersten Studienjahres richtet: das Fachmentoring im Strafrecht. 

Fachmentor*innen im Strafrecht gesucht (m/w/d)! Sie studieren mindestens im 3. Fachsemester Rechtswissenschaften und haben Interesse am Strafrecht? Dann bewerben Sie sich jetzt als Fachmentor*in - gerne per E-Mail mit aussagekräftigen Unterlagen an: lehrstuhl-oglakcioglu(at)uni-saarland.de

Aushang Fachmentoring

 

Seminar Betäubungsmittel- und Cannabisstrafrecht

Im WS 2025/2026 biete ich ein Seminar zum Betäubungsmittel- und Cannabisstrafrecht an.  Es handelt sich um ein Blockseminar, welches zum Semesterende stattfinden soll. In einem ersten Vorbesprechungstermin (via MS-Teams) werden Organisatorisches und Formalia besprochen. Am Ende des vierwöchigen Bearbeitungszeitraums wird ein Termin für die mündlichen Vorträge bestimmt, die gebündelt und in Präsenz stattfinden werden. 

Vorbesprechung (via MS-Teams): Mittwoch, 03.11.2025, 16 Uhr 

Bearbeitungszeitraum: 04.11.2025 – 04.12.2025 (Vorträge im März) Anmeldungen bis zum 15.10.2025 über den Link zum Seminar auf der Homepage   

Folgende Themen stehen zur Bearbeitung (Prinzip: „first come, first serve“): 

  • Suizidpräparate und das Betäubungsmittelstrafrecht  

  • Das Handeltreiben als Tathandlung und seine Auslegung im Nebenstrafrecht 

  • Der straflose Umgang mit Cannabis nach neuem Recht und offene Fragen 

  • Ein- Aus- und Durchfuhr von Rauschsubstanzen 

  • Die Mengenbegriffe des BtMG und KCanG 

  • Drug Checking  

  • Cannabis per Post? Erlaubtes und strafbares Handeln im Hinblick auf Medizinalhanf seit Inkrafttreten des MedCanG 

  • Die Strafzumessung in BtM-Sachen 

  • Encro, SkyECC und ANOM – Auch strafprozessual ein Unterschied? 

Zur Anmeldung

 

Anmerkung zu BGH 5 StR 338/24 (gemeinsam mit Kudlich)

In der neuesten Ausgabe der NStZ (2025, 367) besprechen wir gemeinsam mit Hans Kudlich einen Beschluss des Fünften Strafsenats (15.1.2025 − 5 StR 338/24), mit dem er die vorinstanzliche Verurteilung wegen mittäterschaftlicher Einfuhr von Betäubungsmitteln aufhebt. Eine gemeinsame Anmerkung bot sich geradezu an, weil sich die Entscheidung sozusagen aus zwei Teilen zusammensetzt: Im (zur Aufhebung führenden) Haupt-Teil der Sachrüge hat er die betäubungsmittelstrafrechtlich interessante Frage einer sukzessiven Beteiligung zur Einfuhr zum Gegenstand; doch  auch die vorangestellten Ausführungen zur Verfahrensrüge sind spannend, da sie eine prozessual durchaus speziell gelagerte Konstellation betreffen, die zur Frage einer potenziellen Verletzung des § 229 StPO führen. 

 

Lehrbuch Wirtschaftsstrafrecht (Neuauflage)

Wirtschaftsstrafrecht, 4. Aufl. 2025
Die neue Auflage unseres Lehrbuchs zum Wirtschaftsstrafrecht (Reihe: Start ins Rechtsgebiet, Verlag C.F.Müller) ist erschienen! 
Der Umfang unseres Lehrbuchs ist nochmals etwas angewachsen, was freilich auch etwas mit den zahlreichen gesetzgeberischen Aktivitäten zu tun hat, die wir nicht übergehen wollten, u.a. das Hinweisgeberschutzgesetz, das LkSG, das Finanzmarktstärkungsgesetz, die 10. GWB-Novelle sowie das SanInsFoG. Außerdem hatten wir uns schon früh entschieden, in dieser Auflage auch die Basics zur Geldwäsche und deren Prävention aufzunehmen, nachdem der Gesetzgeber auch hier einschneidende Änderungen (insb. mit dem All-Crime-Ansatz) vorgenommen hat. Hierfür haben wir ein vollständig neues Kapitel geschrieben. Schließlich haben wir unsere Leading-Cases um zwei Entscheidungen, die sich im Wirtschaftsstrafrecht besonders hervorgetan haben (Cum-Ex und Corona-Soforthilfen) ergänzt. Das Buch greift auch weitere prominent gewordene Wirtschaftsstrafsachverhalte (wirecard, Maskendeals) auf, berücksichtigt wurden Monografien, Aufsätze und Rechtsprechung bis 2024.