11.06.2026

Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte ab 2. August

Ab dem 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten für Website-Inhalte, die von einer Künstlichen Intelligenz erstellt wurden. Grundsätzlich müssen Besucherinnen und Besucher von Webseiten informiert werden, wenn sie einen KI-generierten Inhalt sehen.

Die Kennzeichnungspflicht greift bei Texten, Bildern, Audios und Videos, die von einer Künstlichen Intelligenz erstellt wurden und bei denen die Erstellung durch die KI nicht auf den ersten Blick offensichtlich ist. Die Information muss spätestens zum Zeitpunkt, zu dem ein KI-generierter Inhalt zu sehen ist, klar und eindeutig bereitgestellt werden.

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