BITTE BEACHTEN SIE bzgl. der Beihilfegewährung

Aktuell werden vom Landesamt für Zentrale Dienste und der Postbeamtenkrankenkasse Informationsschreiben bzgl. der Beihilfegewährung für Beamte versendet.
Bitte beachten Sie: Die Postbeamtenkrankenkasse ist im Bereich der Universität ausschließlich für Landesbeamte im Ruhestand zuständig! Aktive Landesbeamte an der Universität, Universitäts- und Bibliotheksbeamte sowie Universitäts- und Bibliotheksbeamte im Ruhestand werden weiterhin von der Beihilfestelle der UdS betreut!
Bei Rückfragen steht Ihnen das Team der Beheilfestelle gerne jederzeit zur Verfügung.
 

Bewirtungs- und Repräsentationsaufwendungen

Leitung

Dr. Julian Dormann
T.: +49 681 - 302-2620
julian.dormann(at)uni-saarland.de
 

Postanschrift

Universität des Saarlandes
Dezernat Haushalt und Finanzen
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken

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