§1 Zulassung zur Benutzung

Benutzungsordnung

§ 1 Zulassung zur Benutzung

  1. Alle Mitglieder und Angehörigen der Universität des Saarlandes sind zur Benutzung der Bereichsbibliothek 1 der Philosophischen Fakultäten berechtigt.
  2. Anderen Personen ist die Benutzung der Bereichsbibliothek gestattet, soweit dadurch die grundsätzlichen Belange der Universität in Forschung, Studium und Lehre nicht beeinträchtigt werden. Über die Zulassung entscheidet die Bibliothekarin oder in ihrer Abwesenheit die Bibliotheksaufsicht.