06 July 2026

Prof. Dr. Marsch in Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ((KEF) berufen

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 25.6.2026 beschlossen, Prof. Dr. Nikolaus Marsch mit Wirkung zum 1.1.2027 als Mitglied der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu berufen. Die KEF besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen, die den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf überprüfen. Ihr Beitragsvorschlag ist Grundlage für die Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente über die Festsetzung des Rundfunkbeitrags.