Rechtsgrundlagen für den Studiengang Rechtswissenschaft
- Studienordnung n.F.:
Gilt für Studierende, die ihr Studium zum 1. Oktober 2022 aufgenommen haben. Ferner gilt sie für Studierende, die sich wegen des fehlenden Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an den vorgesehenen Veranstaltungen (§ 5 Abs. 2 S. 3 JAG) zum 1. Oktober 2022 weiterhin im ersten Studienjahr oder zum 1. Oktober 2023 weiterhin im zweiten Studienjahr oder zum 1. Oktober 2024 weiterhin im dritten Studienjahr befinden.