Resilienz und Recht

Resilienz ist in Politikwissenschaft, Soziologie und Ingenieurwissenschaften etabliert, als Rechtsbegriff und analytische Kategorie der Rechtswissenschaft ist sie hingegen noch wenig erschlossen. Am Lehrstuhl wird ein rechtswissenschaftlicher Resilienzbegriff entwickelt, der über bloße Anpassungsfähigkeit hinausgeht und die normativen Grundlagen fragt: Welche Rechtsstrukturen erweisen sich in Krisen als tragfähig, welche versagen? Wie verhält sich Resilienz zu rechtsstaatlichen Anforderungen, demokratischer Legitimation und grundrechtlichem Schutz?

 



Prof. Dr. Anne Dienelt, maîtr. en droit (Aix-en-Provence)
Universität des Saarlandes
Rechtswissenschaftliche Fakultät

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