Voraussetzungen

Bewerbungsverfahren

Wer kann sich bewerben?

Voraussetzungen für eine Erasmus-Mobiltätsförderung sind:

  • Sie müssen als Student/In an der Universität des Saarlandes in der Abteilung Rechtswissenschaft eingeschrieben sein und mindestens ein Studienjahr erfolgreich absolviert haben. 
  • Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse, um den Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule zu folgen. 
Wie bewerbe ich mich?

Für eine Bewerbung um ein Erasmus-Stipendium wird zunächst ein ausgefüllter Bewerbungsbogen benötigt.
Dieser kann zum einen hier heruntergeladen oder in den Räumlichkeiten des Auslandsbüros abgeholt werden.

Die weiteren Unterlagen sind:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Bild
  • Motivationsschreiben
  • Jahresabschlusszeugnisse
  • Sprachnachweise (z.B. Sprachenzentrum)
Wie sind die Bewerbungsfristen?

Im Normalfall sollten Sie sich ein Jahr im Voraus auf Ihren geplanten Auslandsaufenthalt bewerben. 

Für das Sommersemester gibt es jedoch auch verkürzte Bewerbungsfristen, je nach Universität. 

Wegen der unterschiedlichen Fristen sollten Sie stets mit uns Kontakt aufnehmen.

Wie sind die Auswahlkriterien?

Die Hauptkriterien bei der Auswahl sind die universitären Leistungen, Sprachkenntnisse und der Gesamteindruck des Bewerbers. 

 

Was ist mit fachfremden Studierenden?

Auch fachfremde Studierende können sich im Auslandsbüro um einen Erasmusplatz bewerben.

Dabei müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Bewerbungsbogen (Download hier möglich)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Bild
  • Motivationsschreiben
  • Jahresabschlusszeugnisse (Transcript of Records oÄ bei Bachelor/Master Studiengängen)
  • Sprachnachweise (z.B. Sprachenzentrum)

Die Annahme der fachfremden Bewerbung erfolgt unter der Bedingung, dass keine Studierende der Fakultät den Platz an der Partneruniversität in Anspruch nehmen wollen. Sprich die Bewerbung befindet sich so lange im stand-by Modus.

Auch ist nach der Annahme der Bewerbung mit der Partneruniversität abzuklären, ob diese überhaupt fachfremde Studierende über die Kooperationsvereinbarung der juristischen Fakultät akzeptiert. Nur dann ist ein fachfremder Austausch möglich.

Finanzierung

Wie sieht die Förderung aus?

Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ an eine europäische Partneruniversität gehen, sind von der Entrichtung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit.

Außerdem erhalten die Studierenden einen Zuschuss zur Deckung der Extrakosten eines Auslandsaufenthaltes. Die Höhe dieser Auslandsstudienbeihilfe variiert.

Erasmussätze 2022/23:

  • Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Island
    → Studierende: 600 Euro pro Monat bzw. 20 Euro pro Tag
  • Ländergruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    → Studierende: 540 Euro pro Monat bzw. 18 Euro pro Tag
  • Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien, Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
    → Studierende: 490 Euro pro Monat bzw. 16 Euro pro Tag
  • Osteuropa-Patenschaften: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldavien, Montenegro, Russland
    → Förderung: 700 € monatlich + Reisekosten

 

Weitere Förderungsmöglichkeiten:

  1. Top up für Studierende mit geringeren Chancen von etwa 250 €zusätzlich / Monat:
    Das sind Studierender mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung; Studierende, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt führen; Studierende aus einem nichtakadmischen Elternhaus; erwerbstätige Studierende.
  2. Top up für nachaltiges Reisen "Green Travel" (Bus, Bahn. Fahrgemeinschaft): 50 € + bis zu 4 zusätzliche Tage:
    Um als grünes Reisen bezeichnet zu werden, muss die Reise mindestens 50 % grün sein.
Was ist mit anderen Stipendien?

Andere Stipendien schließen eine Erasmus-Förderung nicht aus, solange es sich um kein Stipendium der Europäischen Union handelt.

Was ist mit BAföG?

Der Erasmus-Zuschuss ist mit dem Erhalt von BAföG kombinierbar und gilt als besonderer Auslandszuschlag.
Studierende, die Inlands-BAföG erhalten, steht in der Regel auch eine Förderung durch Auslands-BAföG zu.
Weitere Informationen gibt es hier.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es auf der Website des International Office.

www.uni-saarland.de/international/out/studium/finanzierung.html

Dauer des Auslandsaufenthaltes

Kann ich auch nur ein halbes Jahr ins Ausland gehen?

Grundsätzlich sind auch halbjährliche Aufenthalte möglich.

Jedoch ist es drigend zu empfehlen, einen ganzjährigen Aufenthalt zu wählen, da nur so wirklich fundierte Sprachkenntnisse erworben werden können und ein intensiver Kontakt zu Land und Leuten entsteht.

Kann ich den Aufenthalt auch verlängern?

Prinzipiell ist die Verlängerung von einem auf zwei Semester innerhalb eines akademsichen Jahres möglich, wenn die vertraglich festgelegten Kapazitäten mit der Gastuniersität nicht erschöpft sind.

Eine Garantie für eine Weiterförderung durch das Erasmus-Programm kann nicht übernommen werden.

Studienverlauf

Was ist mit dem Freischuss?

Die Erasmus-Semester führen zu keinem Verfall des Freischusses.

Der Aufenthalt ist also "freischussneutral" (§ 19 S. 3 JAG)!

Was ist wenn ich eine Prüfung im Ausland nicht bestehe?

Die Eramus-Förderung muss im Fall des Nichtbestehens einer Prüfung nicht zurückgezahlt werden.

Werden erbrachte Leistungen anerkannt?

Im Ausland erbrachte Leistung werden anerkannt, soweit der Inhalt der jeweiligen Vorlesung mit dem Inhalt der entsprechenden Vorlesung bei uns gleichwertig ist.

So werden grundsätzlich als gleichwertig mit den entsprechenden Veranstaltungen unserer Studienordnung anerkannt:

  • Rechtstheorie
  • rechtsphilosophische Veranstaltungen
  • kriminologische Veranstaltungen
  • Veranstaltungen aus dem Gebiet der Methodenlehre
  • der Informatik
  • der Rechtsvergleichung
  • der Allgemeinen Staatslehre
  • des Völkerrechts
  • des Europarechts
  • unter Umständen auch des IPR.

Organisatorisches

Was ist ein Learning Agreement bzw. Transcript of Records?

Ein Learning Agreement ist ein Studienplan für den Auslandsaufenthalt, welches zusammen mit dem Fachkoordinator ausgearbeitet wurde.

Am Ende des Aufenthaltes soll von der Gasthochschule eine Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records) ausgestellt werden, die für die Anerkennung der Studienleistungen an der Heimatuniversität ausschlaggebend sind.

Was ist mit der Krankenversicherung?

In EU-Ländern gibt es für Studierende eine Krankenversicherungspflicht.
Eine Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, die die Kosten in diesen Staaten übernimmt, reicht aus. Diese Mitgliedschaft muss nachgewiesen werden durch: 

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC-Card) oder eine Ersatzbescheinigung Ihrer Krankenkasse
  • Private Krankenversicherung: Bescheinigung (am besten auf englisch) 

Da jedoch nicht immer eine gesamte Deckung der Auslandsbehandlungen gewährleistet wird, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und schließen gegebenenfalls eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab.

Muss ich noch etwas erledigen?

Am Ende des Aufenthaltes wird lediglich noch die Abgabe eines Berichts über den Studienaufenthalt erwartet.

Berichte von ehemaligen Erasmus Outgoings aus Saarbrücken können hier eingesehen werden.

Bedenken und Vorurteile

Ein Auslandsstudium ist mir zu teuer

Anreise, Unterkunft und Essen – all das kostet Geld. Aber es gibt auch viele Förderungsmöglichkeiten: Erasmus+, Auslands-BAföG oder DAAD-Stipendien sind nur ein paar Beispiele. Auch ein Nebenjob kann weiterhelfen. In der Regel muss man an der Gasthochschule keine Studiengebühren zahlen, sodass man insgesamt  keine erheblichen Mehrkosten iim Vergleich zum Leben im Saarland hat.

Ich verliere zu viel Zeit

Viele glauben: Wer ins Ausland geht, verliert Zeit. Die meisten berichten jedoch, dass die Zeit im Ausland für sie persönlich, sprachlich und auch beruflich ein Gewinn war. Was genau unsere ehemaligen Erasmus-Studierende sagen erfahren sie hier.

Das bringt mir nichts fürs Studium

Im Ausland sind Sie mit Neuem konfrontiert: Die Prüfungen sind anders, die Seminare vielleicht ungewohnt. Dadurch lernen Sie aber auch neue Denk- und Arbeitsweisen kennen. Sie erhalten zudem andere, spannende Einblicke in Ihr Fach – das hilft auch im Studium in Deutschland weiter. Gewisse Fächer lassen sich auch für das Studium an der UdS anrechnen. Und durch den Austausch mit den ausländischen Studierenden stärken Sie Ihre interkulturelle Kompetenz. Das wird im Berufsalltag immer wichtiger. Man lernt insgesamt also gerade mehr als seine Kommilitonen, die nicht im Ausland studierten und beendet seine Studienzeit mit einer vielfältigeren Ausbildung.

Einen Bericht der EU-Kommission zum Thema positive Auswirkungen des Erasmus-Programmes auf Jobchancen finden Sie unter https://ec.europa.eu/germany/news/erasmus20190520_de

Ich will mich nicht von Familie und Freunden trennen

Heimweh zu haben ist ganz normal. Durch Facebook, Skype oder WhatsApp können Sie aber ohne Probleme Kontakt halten. Und wer offen auf andere zugeht, wird im Ausland schnell neue Freunde finden – oder sich sogar verlieben. Schon nach kurzer Zeit im Ausland stellen die meisten deshalb fest: Die Zeit vergeht viel schneller als gedacht.

Sonstige Bedenken

Sie haben noch weitere Fragen?

Vielleicht hilft Ihnen unser Flyer oder unser Video-Beitrag zum Tag der offenen Tür weiter. 

Oder Sie besuchen uns einfach im Auslandsbüro. Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten.