Eröffnung des Promotionsverfahrens
Eröffnung des Promotionsverfahrens
Wenn Sie Ihr Promotionsverfahren eröffnen möchten, lesen Sie bitte unseren Leitfaden. * Hier finden Sie alle wichtigen Informationen. Mit dem ausgefüllten Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und den verlangten Unterlagen kommen Sie dann in unsere Sprechstunde.
Bitte beachten Sie: Eine persönliche Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail) möglich!
Zertifikat über die Teilnahme an der Graduiertenschule der Fakultät
Haben Sie im Rahmen der Graduiertenschule der Fakultät zusätzliche Leistungen erbracht?
Die Teilnahme an der Graduiertenschule endet mit der Promotion und der Verleihung eines Zertifikats, welches die zusätzlich erworbenen Kompetenzen aufführt und die Teilnahm an der Graduiertenschule dokumentiert.
Dazu reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Promotion alle entsprechenden Belege im Dekanat ein.