Examensvorbereitung
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet den Kandidaten für den Pflichtfachbereich der ersten juristischen Prüfung ein ganzjähriges Angebot zur Examensvorbereitung. Dem Ansatz der praxisorientierten Ausbildung folgend werden die Veranstaltungen nicht nur von Professoren, sondern auch unter Beteiligung namhafter Persönlichkeiten aus der Praxis durchgeführt. Die Veranstaltungen folgen fächerübergreifend demselben Muster und setzen sich zusammen aus den Repetitorien während des Semesters, dem ganzjährigen Klausurenkurs inklusive der zweimal jährlich stattfindenden Probeexamen (März und September) und den Crash-Kursen in der vorlesungsfreien Zeit. Zusätzlich besteht im Rahmen der Zertifikatsausbildung "Schlüsselkompetenzen für Juristen" die Möglichkeit, an simulierten mündlichen Prüfungen durch die Professorenschaft teilzunehmen.
Bürgerliches Recht
Das Gemeinschaftsrepetitorium im Zivilrecht will den Examenskandidaten in einer gemeinsamen Anstrengung der Professoren der Abteilung eine eingehende Vorbereitung auf das Examen anbieten. Die Veranstaltung ist auf ein ganzes Jahr angelegt und mit ihren vier Semesterwochenstunden passend zur Gewichtung des Zivilrechts innerhalb des Examens das umfangreichste der drei Repetitorien der Fakultät. Dabei werden die Kernbereiche des Zivilrechts nicht abstrakt abgehandelt, sondern nach Ansprüchen aus den jeweiligen Kernbereichen gegliedert. Hier bilden naturgemäß die Ansprüche aus Vertrag den wichtigsten Themenblock (18 Sitzungen) neben den dinglichen (19 Sitzungen) und den deliktischen Ansprüchen (8 Sitzungen). Schließlich werden auch die Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (6 Sitzungen) und aus Regress sowie der Geschäftsführung ohne Auftrag (zusammen 4 Sitzungen) behandelt. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der komplexe Prüfungsstoff nicht abstrakt behandelt, sondern stets in den Kontext der Rechtsanwendung eingebettet wird. Die Vermittlung des Stoffes in Fällen verstärkt diesen Effekt. Dieses Konzept ist allein für die Nebengebiete des Handels, Gesellschafts- und Zivilprozessrechts durchbrochen, da hier im Examen typischerweise nicht konkretes Einzelwissen, sondern der Überblick über die wesentlichen Grundstrukturen abgeprüft wird.
Flankiert wird die Examensvorbereitung durch das Angebot von insgesamt vier zivilrechtlichen Examensklausuren, die im Rahmen des Examensklausurenkurses gestellt, korrigiert und besprochen werden. Die Examenskandidaten bekommen so die Möglichkeit, unter annähernd realen Bedingungen eine Prüfung abzulegen und so die Entwicklung ihres Leistungsstands laufend zu überprüfen. Diese Möglichkeit wird durch weitere zivilrechtliche Klausuren im Rahmen des Ferienexamensklausurenkurses für Examenskandidaten auch während der vorlesungsfreien Zeit angeboten.
Die Vorbereitung während der vorlesungsfreien Zeit wird ergänzt durch den Crash-Kurs im Zivilrecht, der in einer zweiwöchigen Veranstaltung in ganztägigen Sitzungen einen Querschnitt durch das gesamte examensrelevante Zivilrecht abbildet und damit besonders geeignet ist, das im Grundstudium erworbene Wissen als Vorbereitung für das Gemeinschaftsrepetitorium im Zivilrecht zu bündeln.
Öffentliches Recht
Die universitäre Examensvorbereitung im Öffentlichen Recht besteht aus vier Elementen:
Erstens wird in zwei während der Vorlesungszeit wöchentlich stattfindenden Vorlesungen bzw. Repetitoriumskursen der examensrelevante Stoff wiederholt, vertieft und anhand von Fällen eingeübt. Immer im Wintersemester wird das Repetitorium im Verwaltungsrecht angeboten; im Sommersemester dient die Vertiefungsvorlesung im Verfassungs- und Verfassungsprozessrecht dem Zweck der Examensvorbereitung und entspricht einem Repetitorium im Verfassungsrecht.
Zweitens findet in der Regel zweimal jährlich in den Semesterferien ein Crashkurs Öffentliches Recht statt, in dem das Examenswissen noch einmal im Rahmen einer Blockveranstaltung komprimiert wiederholt und eingeübt wird.
Drittens werden im Rahmen des Examensklausurenkurses 5 Klausuren (im Wintersemester) bzw. 4 Klausuren (im Sommersemester) im Öffentlichen Recht angeboten, die in der Regel von den Professorinnen und Professoren der Fakultät gestellt und besprochen werden, die auch im Staatsexamen prüfen. Ergänzt wird der Examensklausurenkurs durch zwei Ferienklausurenkurse im Februar/März und im Juli/August, in denen regelmäßig mindestens eine öffentlich-rechtliche Klausur gestellt wird. Schließlich beinhaltet das zweimal jährlich stattfindende Probeexamen (März und September) immer zwei öffentlich-rechtliche Originalexamensklausuren, die anderthalb Jahre zuvor im Saarland im Staatsexamen liefen. Insgesamt werden über ein Jahr also ca. 15 öffentlich-rechtliche Klausuren auf Examensniveau angeboten. Eine gute Gelegenheit zum Einüben der Lösung von Fällen auf Examensniveau, die am saarländischen Landesrecht ausgerichtet sind, bieten darüber hinaus die kostenlos über das Internet abrufbaren Saarheimer Fälle.
Viertens wird in der Regel zu mindestens einer öffentlich-rechtlichen Klausur des Examensklausurenkurses pro Semester ein individuelles Einzel-Klausurcoaching von 30 bis 60 Minuten angeboten, in dem die Studierenden individuell zu ihrer Klausur eine Rückmeldung eines Coaches erhalten, wie sie ihre Klausuren handwerklich-methodisch verbessern können.
Strafrecht
Das Examensrepetitorium Strafrecht ist modular aus drei Elementen aufgebaut und auf 2 Semester ausgerichtet.
Modul 1 besteht aus einem Examens-Crash-Kurs, der in konzentrierter Form das examensrelevante Basiswissen wiederholt. Der Kurs wird in den Semesterferien von den wissenschaftlichen Assistenten des Lehrstuhls von Prof. Mansdörfer konzentriert in jeweils einer Woche gehalten und aus Kompensationsmitteln finanziert.
Modul 2 besteht aus der Vertiefungsphase während des Semesters. Hier wird anhand von ca. 25-30 Examensklausuren bzw. Ausschnitten aus originalen Examensklausuren der gesamte Stoff aus dem Allgemeinen Teil und dem Besonderen Teil des Strafrechts in klausurmäßiger Fallbearbeitung und Diskussionstiefe eingeübt. Im Wintersemester stehen dabei Fragen und Fallkonstellationen aus dem Allgemeinen Teil mit Verknüpfungen zum Besonderen Teil im Vordergrund. Im Sommersemester stehen vice versa die Tatbestände des Besonderen Teils mit ihren spezifischen Verknüpfungen zum Allgemeinen Teil im Vordergrund. Eine Kontinuität der Vorbereitung wird durch eine enge Absprache unter den Dozenten gewährleistet. Die Dozenten des Examenskurses werden vom saarländischen Prüfungsamt regelmäßig als Klausursteller in der Pflichtfach-Prüfung eingesetzt.
Modul 3 besteht aus den Klausuren im Examensklausurenkurs und bietet je nach Semester in der Regel zwei bis drei mal die Gelegenheit zur eigenständigen Anfertigung einer Klausurlösung auf Examensniveau einschließlich einer Korrektur durch examinierte Hilfskräfte. Der Examensklausurenkurs wird durch den während der Semesterferien angeboten Ferienklausurenkurs für Examenskandidaten, finanziert aus Kompensationsmitteln, ergänzt.