Das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische ist in der Chemikalien-Verbotsverordnung geregelt. Personen, die damit beschäftigt sind, müssen eine entsprechende Sachkunde nachweisen.
Am 27. November findet von 9 Uhr bis 17 Uhr eine Online-Fortbildungsveranstaltung zum Erhalt der Sachkunde für Universitätsangehörige und Externe mit Gasthörerstatus statt.