18.11.2025

Chemikalien-Verbotsverordnung: Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde am 27. November

Das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische ist in der Chemikalien-Verbotsverordnung geregelt. Personen, die damit beschäftigt sind, müssen eine entsprechende Sachkunde nachweisen.

Am 27. November findet von 9 Uhr bis 17 Uhr eine Online-Fortbildungsveranstaltung zum Erhalt der Sachkunde für Universitätsangehörige und Externe mit Gasthörerstatus statt.

Infos & Anmeldung