Neuropsychologische Universitätsambulanz

Neuropsychologische Universitätsambulanz

Eine neurologische Erkrankung wie z.B. ein Schlaganfall, eine Schädelhirnverletzung, ein Hirntumor oder eine Multiple Sklerose zieht i.d.R. komplexe Störungen höherer Hirnfunktionen nach sich. Neben den offensichtlichen Folgen wie etwa eine Halbseitenlähmung (Hemiplegie, Hemiparese) oder ein Sprachausfall (Aphasie) können weitaus weniger sichtbare Krankheitsfolgen das Leben Betroffener stark belasten.

So können Hirnleistungen wie Konzentrations- und Merkfähigkeit beeinträchtigt, die visuelle Wahrnehmung trotz gesunder Augen gestört (z.B. durch verschwommene Sicht oder leichtgradige Doppelbilder) oder Körperempfindungen u. ä. verändert sein.

In einem solchen Fall liegt eine neuropsychologische Störung vor. Oftmals werden diese Krankheitsfolgen erst sichtbar, wenn die neurologische Erkrankung bereits gut überstanden ist und Betroffene wieder im häuslichen Umfeld leben.

Folgende Hirnleistungsfunktionen können beeinträchtigt sein:

  • Aufmerksamkeit und Konzentration,
  • räumlichen Wahrnehmung und Orientierung,
  • Sinneswahrnehmungen wie Riechen, Sehen, Hören, Schmecken und Fühlen,
  • Sprache und sprachgebundenen Funktionen wie Rechnen,
  • Merkfähigkeit und des Gedächtnisses,
  • Planung und Steuerung von Handlungsabläufen,
  • Einsichtsfähigkeit und sozialen Interaktionen,
  • des emotionalen Erlebens und Verhaltens

In vielen Fällen kann eine neuropsychologische Therapie sowohl zu einer Verbesserung der eingeschränkten Hirnleistungsbeeinträchtigungen als auch Reduktion der begleitenden psychosozialen Belastungen führen.

Um eine zielgerichtete Behandlung der neuropsychologischen Störungen sicherzustellen, ist eine fundierte Untersuchung durch die Neuropsychologie von entscheidender Bedeutung.

 

Was ist Neuropsychologie?

Die Neuropsychologie bewegt sich als Fachdisziplin in der Schnittmenge zwischen Psychologie und Medizin. Als klinisches Fach untersucht und behandelt sie neurologische PatientInnen, die eine Erkrankung oder Verletzung des zentralen Nervensystems überlebt haben. Arbeitsgegenstand der Klinischen Neuropsychologie sind also unmittelbare Folgen einer neurologischen Erkrankung, die Veränderungen von kognitiver Leistungsfähigkeit, aber auch von emotionalem Erleben und Verhalten bedingen.

Klinische NeuropsychologInnen sind approbierte und speziell weitergebildete PsychologInnen mit Befähigung zur Versorgung von PatientInnen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Neurologische PatientInnen, deren Erkrankungen durch Fachärzte diagnostiziert wurden und nicht länger als 5 Kalenderjahre zurückliegen, haben einen Anspruch auf 60 Behandlungsstunden „Neuropsychologische Psychotherapie“, die ausschließlich durch von der kassenärztlichen Vereinigung zugelassene oder ermächtigte NeuropsychologInnen erbracht werden dürfen.

 

Wie läuft eine neuropsychologische Psychotherapie ab?

Jeder Behandlung geht eine gründliche Untersuchung voraus, um die Art und das Ausmaß der neuropsychologischen Störung möglichst objektiv zu erfassen.

Dabei kommen neben dem persönlichen Gespräch unterschiedliche testpsychologische Verfahren zum Einsatz,
entweder als Papier-Stift-Verfahren oder PC-unterstützt.

Zentral sind dabei Fragen nach dem Umfang der Alltagsbeeinträchtigung, den psychosozialen Folgen und ggf. nach möglichen Schwierigkeiten bei einer beruflichen Wiedereingliederung. Neben der Erfassung von geschädigten Hirnleistungsfunktionen beurteilt die neuropsychologische Diagnostik auch die gut erhaltenen Funktionen, um das Rehabilitationspotenzial bzw. die Ressourcen der PatientInnen zu beurteilen.

Sobald das neuropsychologische Profil Einblicke in intakte und beeinträchtige Funktionen zulässt, wird die Behandlung im Dialog mit den PatientInnen geplant, um die Therapie möglichst lebensnah zu gestalten. Die neuropsychologische Therapie avisiert zwei Hauptziele:

  1. Wiedererlangung der Selbständigkeit
  2. Soziale und berufliche Wiedereingliederung

Um diese beiden Ziele effektiv zu verfolgen, kommen evidenzbasierte Therapieverfahren zum Einsatz, die dem individuellen neuropsychologischen Profil entsprechend ausgewählt werden.

 

Wen behandelt die Neuropsychologische Universitätsambulanz?

Grundsätzlich können sich alle neurologischen PatientInnen mit Bedarf an neuropsychologischer Therapie an uns wenden.

Die Neuropsychologische Universitätsambulanz ist seit 2013 nach §117 (2) SGB V zur vertragsärztlichen Patientenversorgung ermächtigt („Hochschulambulanz“).

Als Universitätsambulanz ist es unser Ziel, nach dem „Scientist-Practictioner-Prinzip“ Praxis und Theorie eng zu verzahnen, um einerseits Forschung und Lehre möglichst praxisnah zu gestalten, und um andererseits neueste Forschungserkenntnisse unmittelbar in die klinische Anwendung einfließen zu lassen.

Im Rahmen zahlreicher Studien verfolgen wir die kontinuierliche Entwicklung, Verbesserung und Evaluation wirksamer Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer Verfahren.

Da wir sehr begrenzte Therapieressourcen haben, können leider nur ausgewählte PatientInnen aufgenommen werden, deren Krankheitsbilder aktuell von uns beforscht werden.

 

Ihre Fragen zur neuropsychologischen Behandlung richten Sie gerne an unser Sekretariat:

Désirée Maus
Fon: +49 (0)681 302 57381
Fax: +49 (0)681 302 57382
dsire.maus(at)uni-saarland.de