Zustimmung der / des Vorgesetzten notwendig: Für eine Anmeldung und Teilnahme an einer Veranstaltung der Personalentwicklung ist die Zustimmung Ihrer / Ihres dienstlichen Vorgesetzten notwendig. Eine Weiterleitung der Zustimmung an die Personalentwicklung ist jedoch nicht nötig.
Teilnahmezeiten sind Arbeitszeit: Die Teilnahme an einer Veranstaltung der Personalentwicklung zählt als Arbeitszeit, wenn diese dienstlich notwendig ist und durch Ihre/n Vorgesetzte/n genehmigt wurde.
Kein Mitbestimmungsverfahren notwendig: Auch für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals ist es nicht notwendig, das Mitbestimmungsverfahren durch den Personalrat des Verwaltungs- und technischen Personals einzuleiten, wenn diese an einer Veranstaltung der Personalentwicklung teilnehmen möchten.
Vielen Dank.
Ihr Team der Personalentwicklung