Rechtsvergleichung an der UdS – zur Geschichte des Instituts
Die Rechtsvergleichung an der Universität des Saarlandes
Das besondere Umfeld im Saarland
Die Rechtsvergleichung an der Universität des Saarlandes hat eine lange Geschichte, die bis in die Anfangsjahre der 1948 gegründeten Universität zurückreicht. Sie prägt die Rechtswissenschaften an der Universität bis heute stark. Wesentlicher Grund hierfür dürften die besonderen Verhältnisse gewesen sein, in denen sich das Saarland in den Jahren der Universitätsgründung befand.
So war für die Entwicklung der Rechtsvergleichung in Saarbrücken zum einen von großer Bedeutung, dass die Universität des Saarlandes als deutsch-französische Universität gegründet worden war, an der sowohl deutsche als auch französische Professoren unterrichteten. In dieser „auf eine deutsch-französische kulturelle Symbiose abzielende(n) wissenschaftliche(n) Hochschule“ – so Werner Maihofer (1918-2009) in seinen Erinnerungen – war jedenfalls die deutsch-französische Rechtsvergleichung alltägliche Praxis in den Rechtswissenschaften, und zwar in Forschung und Lehre; bei letzterer stand u.a. auch eine Lehrveranstaltung zu „Grundsätze des französischen und des vergleichenden Zivilrechts“ auf dem Lehrplan, wie die Vorlesungsverzeichnisse der ersten Jahre der Universität belegen.
Zum anderen begünstigte aber auch der besondere rechtliche Status des Saarlandes in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg die Öffnung für die rechtswissenschaftliche Analyse anderer (europäischer) Rechtsordnungen. Insbesondere die in den frühen 1950er Jahren geführte Diskussion um das sog. „Europäische Saarstatut“ und die mit ihm verknüpften Überlegungen, das Saarland zu einer europäischen Region fortzuentwickeln, in der auch zentrale Institutionen der damals entstehenden Europäischen Gemeinschaften im Saarland angesiedelt werden sollten, verstärkte in den Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes eine proeuropäische Grundstimmung, die sich für die weitere Entwicklung der Rechtsvergleichung an der Universität des Saarlandes als äußerst günstig erweisen sollte. An diesem Umfeld konnte auch die Ablehnung des Europäischen Saarstatuts durch die Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955 nichts ändern.
Das Institut für Vergleichung und Annäherung des Europäischen Rechts
Die Öffnung gegenüber der europäischen Idee fand bereits im Jahre 1954, also nur wenige Jahre nach der Gründung der Universität des Saarlandes 1948, in der Errichtung des „Instituts für Vergleichung und Annäherung des Europäischen Rechts“ („Institut pour la comparaison et les rapprochements des différents droits européens“) seinen Ausdruck. Die Schaffung dieses auch in der deutschen universitären Landschaft einzigartigen universitären Instituts war eingebettet in das in der damaligen Zeit in der Folge der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch den Vertrag von Paris (1950) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) aufgrund der Römischen Verträge von 1956 im Entstehen begriffene Europarecht und die damit angestrebte allmähliche Annäherung der nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zur Herstellung eines gemeinsamen Marktes.
Ausweislich der Gründungsurkunde des Instituts sollte der Rechtsvergleichung die Aufgabe zukommen, durch die Herausarbeitung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten der nationalen Rechte der Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Grundlage für eine Rechtsvereinheitlichung durch die EGKS und die EWG zu ermöglichen. Über diese eigentliche rechtsvergleichende Arbeit hinaus sollten auch rechtspolitische Vorschläge erarbeitet werden. Neben dieser rechtsvergleichenden Säule der Forschungstätigkeit des Instituts sollte es auch die Wurzeln der kontinentaleuropäischen Kodifikationen im römischen Recht erforschen; von Beginn an nahm somit auch die Romanistik als zweite Säule der Institutstätigkeit eine hervorgehobene Stellung ein.
Umbenennung in „Institut für Europäisches Recht“
Doch schon im Jahre 1957 wurde das „Institut für Vergleichung und Annäherung des Europäischen Rechts“ in „Institut für Europäisches Recht“ umbenannt. Der weite Begriff des Europäischen Rechtes sollte sowohl die nationalen europäischen Rechte als auch das in den Anfangsjahren des Instituts zunehmend wichtiger werdende Recht, das von den Institutionen der EGKS und der EWG geschaffen wurde, einschließen. Dementsprechend konzentrierte sich die Tätigkeit des Instituts für Europäisches Recht in den ersten Jahren seines Bestehens vor allem auf drei Bereiche: die Vergleichung der nationalen Rechte in Europa, Fragen der Rechtsvereinheitlichung und Rechtsangleichung in Europa sowie das Recht der in den 1950er Jahren entstandenen Europäischen Organisationen. Das Institut verstand sich zunächst als reines Forschungsinstitut.
Das Institut für Europäisches Recht pflegte seit seiner Gründung stets eine enge Zusammenarbeit zunächst mit dem „Institut für das Studium des Französischen Rechts — Centre d’Études Juridiques Françaises“, das 1955 im Zuge auf den bevorstehenden Anschluss des Saarlandes an die Bundesrepublik Deutschland gegründet und später in „Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA)“ umbenannt wurde sowie den dort angesiedelten Inhabern der beiden Lehrstühle für Droit privé français und Droit public français. Die Präsenz der Inhaber dieser Lehrstühle war für das Institut für Europäisches Recht immer ein wichtiger Impuls mit Blick auf die deutsch-französische Rechtsvergleichung.
War das Recht der Europäischen Organisationen – insbesondere das Recht der EWG und der EGKS, also das Europarecht im engeren Sinne – zunächst Teil der Forschungstätigkeit des Instituts für Europäisches Recht, wurde dieser Arbeitsbereich zu Beginn der 1980er Jahre in das damals neu gegründete „Europa-Institut“ der Universität des Saarlandes und dessen Sektion „Rechtswissenschaft“ ausgegliedert. Als Schwerpunkt der Institutstätigkeit verblieb somit im Kern die Vergleichung der europäischen Rechtsordnungen mit einem deutlichen Akzent auf der Zivilrechtsvergleichung.
Seit den späten 1990er Jahren rückte die rechtsvergleichende Forschung zu osteuropäischen Rechtsordnungen stärker in den Vordergrund der Institutstätigkeit. In diesem Rahmen pflegte das Institut Kooperationen besonders mit polnischen, rumänischen und bulgarischen Universitäten und entfaltete eine rege Beratungstätigkeit. Darüber hinaus wurde in dieser Zeit die Grundlage für den intensiven Austausch in Forschung und Lehre mit der staatlichen Universität von Tbilissi in Georgien gelegt. Die zahlreichen vom Institut mitveranstalteten wissenschaftlichen Tagungen hatten vor allem zum Ziel, das Privatrecht Georgiens an das Recht der Europäischen Union anzunähern.
Neben seiner Forschungstätigkeit oblag dem Institut für Europäisches Recht die Leitung und Durchführung des auch heute noch bestehenden einjährigen Aufbaustudienganges „Deutsche und Europäische Rechtsvergleichung LL.M.“, der ausländischen Juristen eine Einführung in die deutsche Rechtsordnung und die Rechtsvergleichung vermittelt.
Vom „Institut für Europäisches Recht“ zum „Institut für Rechtsvergleichung“
Zum 1. April 2026 hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät das bisherige „Institut für Europäisches Recht“ in „Institut für Rechtsvergleichung“ umbenannt. Mit dieser Umbenennung geht eine inhaltliche Neuausrichtung des Instituts einher. Zwar fühlen sich die Mitglieder des „Instituts für Rechtsvergleichung“ auch der im „Institut für Vergleichung und Annäherung des Europäischen Rechts“ und dem „Institut für Europäisches Recht“ verfolgten vergleichenden Betrachtung der europäischen Rechtsordnungen im europäischen Integrationsprozess verpflichtet. Die Neuausrichtung der Institutsarbeit geht jedoch über diese bisher im Vordergrund stehende konzeptionelle Einbettung in das Europarecht und die der Rechtsvereinheitlichung im Rahmen der europäischen Integration hinaus, indem es eine vor allem Grundlagenfragen (z.B. Methoden sowie Geschichte der Rechtsvergleichung, Verhältnis der Rechtsvergleichung zu anderen Wissenschaftsdisziplinen) sowie übergreifende Fragen der Rechtsvergleichung in den Mittelpunkt der Tätigkeit des Instituts rücken möchte. Zugleich soll das Institut für Rechtsvergleichung die vielfältigen rechtsvergleichenden Aktivitäten und Vorhaben innerhalb der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bündeln und auf eine neue Stufe des wissenschaftlichen Austauschs heben.
Personen
Eine der prägenden Gestalten in der Rechtsvergleichung an der Universität des Saarlandes war zweifelsohne Léontin-Jean Constantinesco (1913-1981), seit 1961 Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht und zugleich bis 1978 Direktor des Europa-Instituts. Namentlich sein auf drei Bände angelegtes großes Werk „Rechtsvergleichung“, das in verschiedene Sprachen übersetzt worden ist, gilt auch heute noch als eines der bedeutenden Werke der Rechtsvergleichung, auf das in Debatten immer wieder Bezug genommen wird.
Die Rechtsvergleichung an der Universität des Saarlandes wurde darüber hinaus auch und vor allem durch die Direktoren des „Instituts für Vergleichung und Annäherung des Europäischen Rechts“ („Institut pour la comparaison et les rapprochements des differents droits européens“) und – nach seiner Umbenennung 1957 – des Instituts für Europäisches Recht geprägt. Von 1957 bis 1972 Prof. Dr. Dr. Bernhard Aubin (1913-2005), der seit 1957 Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Vergleichendes Privatrecht an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes war. Sein Nachfolger in der Institutsleitung war Prof. Dr. Günther Jahr (1923-2007), Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Römisches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Arbeit von Jahr lag auf dem Römischen Recht und somit auf der zweiten Säule der Institutstätigkeit (siehe oben). Nach der Emeritierung von Prof. Dr. Günther Jahr im Jahre 1994 übernahm Prof. Dr. iur. Dr. rer. publ. Dr. h.c. mult. Michael Martinek (*1950), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht, von 1995 bis zu seiner Pensionierung die Leitung des Instituts. Er wurde zeitweise von Prof. Dr. Filippo Ranieri (1944-2020), der in der Zeit von 1995 bis 2009 den Lehrstuhl für Europäisches Zivilrecht und Neuere europäische Rechtsgeschichte innehatte, unterstützt. Vom Zeitpunkt der Pensionierung von Prof. Dr. iur. Dr. rer. publ. Dr. h.c. mult. Michael Martinek zum Ende des Wintersemesters 2018/2019 bis zum Ende des Wintersemesters 2025/26 leitete Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi (*1959) – von 2001 bis 2026 Inhaberin des Lehrstuhls für Zivilrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsvergleichung und bereits seit 2008 Ko-Direktorin des Instituts – das Institut für Europäisches Recht als alleinige Direktorin; ebenso wie bei Prof. Dr. Günther Jahr nahm auch unter ihrer Institutsleitung neben der Zivilrechtsvergleichung das Römische Recht in den Tätigkeiten des Instituts eine hervorgehobene Stellung ein. Seit der zum 1. April 2026 erfolgten Umbenennung des Instituts für Europäisches Recht in Institut für Rechtsvergleichung leiten Prof. Dr. Christian Gomille (Geschäftsführender Direktor), der seit 2020 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht ist, Prof. Dr. Nikolaus Marsch D.I.A.P. (ENA) – seit 2019 Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht sowie Rechtsvergleichung – und Prof. Dr. Achim Seifert, der seit 2024 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht sowie Rechtsvergleichung innehat, das Institut für Rechtsvergleichung.
Schließlich darf der wichtige Beitrag, den der bereits erwähnte Centre Juridique Franco-Allemand im Laufe von sieben Jahrzehnten seit seiner Gründung 1955 für die deutsch-französische Rechtsvergleichung an der Universität des Saarlandes erbracht hat, nicht unerwähnt bleiben. In diesem Zusammenhang verdienen besonders hervorgehoben zu werden Prof. Dr. Michel Fromont (1933-2025), der von 1963 bis 1966 den Lehrstuhl für Französisches öffentliches Recht bekleidete, Prof. Dr. Christian Autexier (1944-2011) – von 1984 bis 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Französisches Öffentliches Recht – sowie Prof. Dr. Claude Witz, der von 1980 bis 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Französisches Zivilrecht war. Dessen Nachfolge trat Prof. Dr. Julien Dubarry, der von 2019 bis 2026 den Lehrstuhl für Französisches Zivilrecht und Angewandte Rechtsvergleichung innehatte. Diese große Tradition des Centre im deutsch-französischen Rechtsvergleich setzen aktuell Prof. Dr. Philippe Cossalter – seit 2011 Inhaber des Lehrstuhls für Französisches Öffentliches Recht – sowie Frau Prof. Dr. Suzel Ramaciotti, die im September 2026 die Nachfolge von Prof. Dubarry angetreten hat und Inhaberin des Lehrstuhls für Französisches Zivilrecht ist, fort.
Quelle: Hannes Ludyga/Dan Aradovsky/Simon Dörrenbächer (Hrsg.), Rechtswissenschaften an der Saar, Berlin 2025.