Recht Lehre und Studium

Ansprechpartnerin

Anna Kostyra, Ass. iur.
Geb. A4 4, Zi. 2.06
Tel.: +49 681 302-4786
anna.kostyra(at)uni-saarland.de

 

Aufgaben

Rechtsangelegenheiten mit Bezug zu Lehre und Studium:

  • Kapazitätsrecht, Zulassungsrecht
  • Studien- und Prüfungsordnungen, Promotions- und Habilitationsordnungen
  • Kooperationsverträge bezogen auf Lehre und Studium
  • Prüfungsrecht
  • Amt für Ausbildungsförderung
  • Rechtsfragen zu Gebühren und Beiträgen Lehre und Studium
  • Rechtliche Grundlagen der wissenschaftlichen Weiterbildung
  • Recht der Studierenden

Im Kontext der Qualitätssicherung und -entwicklung nimmt der Bereich Recht Lehre und Studium eine wichtige Rolle ein. Im Rahmen der Akkreditierungsverfahren beinhaltet dies konkret die folgenden Funktionen:

  • Verfahren zur Studiengangsneukonzeption: Begleitung der Erstellung und Prüfung der Studiengangsdokumente (Prüfungs- und Studienordnungen) sowie Weiterleitung dieser Dokumente an das Justiziariat zur Anzeige im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes
  • Verfahren zur Akkreditierungsbestätigung: rechtliche Beratung und Begleitung der Verfahren
  • Rechtliche Einordnung von wesentlichen Änderungen: Stellungnahme für den Studienausschuss

Vereinigungen von Studierenden

Im Jahr 2023 wurde an der Universität des Saarlandes die „Ordnung für Vereinigungen von Studierenden an der Universität des Saarlandes“ erlassen (siehe Auszug Dienstblatt). Diese Ordnung sieht vor, dass sowohl neu geschaffene als auch bereits bestehende Vereinigungen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen, für dessen Durchführung eine vom Studienausschuss eingesetzte Kommission gebildet wird.

Folgende Voraussetzungen muss eine Vereinigung von Studierenden zur Anerkennung demnach erfüllen:

  • mindestens 3 (Gründungs-) Mitglieder für die Erstzulassung und ab der zweiten Zulassung mindestens fünf Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an der UdS immatrikuliert sein müssen
  • hauptsächlich immatrikulierte Studierende der Universität als Mitglieder
  • Zwecke, Ziele und Tätigkeiten der Vereinigung stehen mit der verfassungsmäßigen Ordnung, dem Gedanken der Völkerverständigung und den allgemeinen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, dem Saarländischen Hochschulgesetz, der Grundordnung sowie dem Leitbild und dem Gleichstellungsplan der Universität des Saarlandes im Einklang.

Was sind Vereinigungen von Studierenden im Sinne dieser Ordnung?

Vereinigungen von Studierenden im Sinne dieser Ordnung sind ohne Rücksicht auf die Rechtsform jegliche Vereinigungen von Studierenden der Universität des Saarlandes, zu denen sich hauptsächlich immatrikulierte Studierende der Universität des Saarlandes für längere Zeit zur Wahrnehmung gemeinsamer hochschulbezogener Zwecke zusammengeschlossen haben. Hochschulbezogene Zwecke können insbesondere in der Wahrnehmung fachlicher, hochschulpolitischer, sportlicher, musischer oder sozialer Interessen der Mitglieder liegen.

Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?

  • Der Studienausschuss bestimmt einen Ausschuss, der die Entscheidungsempfehlung vorbereitet, wobei der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin für Lehre und Studium den Vorsitz dieses designierten Ausschusses innehat
  • Der Antrag muss schriftlich erfolgen und an den Vorsitz des zuständigen Ausschusses gestellt werden (vp-studium@uni-saarland.de)
  • Folgende Unterlagen müssen dabei mitgeliefert werden:
    • aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen von mind. 3 Mitgliedern (Erstzulassung) / 5 Mitgliedern (ab der zweiten Zulassung)
    • eine Kurzbeschreibung der Vereinigung mit eigenem Selbstverständnis oder die bereits bestehende Satzung in der aktuellen Fassung
    • eine durch den Vorsitz der Vereinigung unterzeichnete Gründungserklärung oder eine Erklärung über den Fortbestand der studentischen Vereinigung (bei bereits bestehenden Vereinigungen)
    • Bitte verwenden Sie für den Antrag das hierfür vorgesehene Formular (LINK)
  • Der Ausschuss spricht eine Empfehlung an den Studienausschuss aus, der auf dieser Grundlage über die Anerkennung entscheidet. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht. Dem Vorsitz und/ oder den Ansprechpersonen der Vereinigung wird diese Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: ls-recht(at)uni-saarland.de

Exkursionen

Bitte verwenden Sie für den Antrag das hierfür vorgesehene Formular ( LINK) .

Ausgefüllte Anträge bitte an ls-recht(at)uni-saarland.de senden.