Hinweise
Plagiate
Informationsblatt zur Bedeutung von Plagiaten und zum Umgang mit Plagiatsfällen (bitte sorgfältig vor Abgabe der schriftlichen Arbeit lesen)
Der Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsausschuss hat in seiner 88. Sitzung beschlossen, dass jegliche Art von Plagiaten in Seminar-/Bachelor-/Masterarbeiten künftig als schwerwiegender Täuschungsversuch gewertet wird, die Prüfungsleistung somit mit "nicht ausreichend" (5,0) gewertet wird.
- Plagiat als Diebstahl geistiger Leistungen und als Rechtsbruch
- Geistige Leistungen sind Eigentum der Urheberin bzw. des Urhebers. Wer fremde Inhalte als eigene (oder als Teil der eigenen Arbeit) ausgibt, begeht geistigen Diebstahl und zeigt mangelnden Respekt vor der Leistung anderer. Plagiate sind an Bildungseinrichtungen – auch in der Wirtschaftswissenschaft der Universität des Saarlandes – inakzeptabel und können zum Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen führen.
- Plagiate sind zudem rechtlich unzulässig: Wer fremdes geistiges Eigentum als eigenes ausgibt und sich dadurch Vorteile verschafft (z. B. in einer Abschlussarbeit), kann juristisch belangt werden – sowohl wegen der Verletzung von Rechten Dritter als auch wegen arglistiger Täuschung der Hochschule. Bei Abschlussarbeiten wiegt dies besonders schwer, da Studierende explizit erklären, nur die angegebenen Hilfsmittel genutzt zu haben.
- Abgrenzung von Plagiat:
- Plagiate umfassen neben einer exakten Kopie, einer einfachen Bearbeitung des Textes durch Umstellung von Wörtern oder Sätzen auch Nacherzählungen mit Strukturübernahme oder einfache Übersetzungen. Ein Plagiat bezieht sich nicht nur auf in Printmedien veröffentlichte Informationen (z.B. in Büchern, Zeitschriften o.Ä.), sondern ebenso auf online verfügbare Texte oder Informationen (Statistiken, Wikipedia-Einträge, Forumsbeiträge, e-Paper etc.), unveröffentlichte Manuskripte, Abschluss- oder Studienarbeiten. Das Plagiat ist nicht mit dem Zitat zu verwechseln, bei dem ein expliziter Hinweis auf einen anderen Autor gegeben sein muss und das mit Quellenangaben/Literaturnachweis versehen wird.
- In Würdigung aller Gesamtumstände stellt die nicht zugelassene oder nicht ordnungsgemäß dokumentierte Nutzung künstlicher Intelligenz, insbesondere zur Erstellung oder Generierung von Textpassagen, ein plagiatsgleiches Täuschungsverhalten dar und wird wie ein Plagiat bewertet.
- Eine Seminar- oder Abschlussarbeit wird auch dann als Plagiat gewertet, wenn aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder irreführender Quellenangaben nicht eindeutig nachvollzogen werden kann, welche Passagen oder Gedanken auf welche Urheberinnen bzw. Urheber zurückgehen.
- Maßnahmen zur Verhinderung von Plagiaten:
- Die jeweiligen Lehrstühle kontrollieren die abgegebenen Arbeiten – meist in elektronischer Form – intensiv auf Plagiate hin.
- Dieses Informationsblatt wird jeder Studierenden/jedem Studierenden zur Aufklärung beim Ausgabetermin der Themenblätter der Abschlussarbeiten ausgehändigt. Ebenso steht es online auf der Homepage des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariats zur Verfügung.
- Bei Abgabe der Abschlussarbeit ist die Kandidatin/der Kandidat verpflichtet, schriftlich zu versichern, dass die von ihr/ihm abgegebene Arbeit von ihr/ihm selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegeben Quellen und Hilfsmittel verwendet wurden. Diese Erklärung ist zu datieren und eigenhändig zu unterschreiben. Abschlussarbeiten, die diese Selbstständigkeitserklärung nicht enthalten, werden nicht angenommen.
- Konsequenzen bei Plagiatsfällen:
- Wird ein Plagiat bzw. Täuschungsversuch in einer Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeit festgestellt, so führt dies zum Nicht-Bestehen der Prüfung (Note „5,0"). Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuss auf Bitten des/der Prüfenden über den Verlust des Prüfungsanspruchs oder weitere Folgen des Verstoßes entscheiden. Hierbei kann bei Bedarf auch auf weiterführende beratende Gremien (z.B. Fakultätsrat, Ombudsperson bzw. Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der UdS) und Personen (z. B. Prüfende) zurückgegriffen werden.