Ausländische Bewerber

Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema Bewerbung und Einschreibung für internationale Studierende.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den Bewerbungsverfahren, die unter folgenden Punkten angegeben sind:

Diese Punkte gelten für Sie größtenteils genauso, wie für Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung. 

Sprachnachweis

Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen einen Sprachnachweis erbringen. Hier finden Sie nähere Informationen zum Nachweis von Sprachkenntnissen.

Einstufungsbescheinigung

Für Sie als Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gilt ein spezielles Vorgehen bei dem Punkt Einstufungsbescheinigung. Hier finden Sie nähere Informationen zur Einstufungsbescheinigung.

Die Einstufungsbescheinigung müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfristen (bis spätestens 15. Januar für Sommersemester, bis spätestens 15. Juli für Wintersemester) bei uns, dem Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariat, unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen* angefordert haben. Sie sollten sie aber wesentlich früher anfordern, ca. 4 Monate vor Ende der Bewerbungsfrist des Semesters, in dem Sie anfangen möchten zu studieren. Das heißt, wenn Sie z.B. im Sommersemester, also ab 01.04. bei uns studieren möchten, müssen Sie sich bis 15. Januar beworben haben. Die Einstufungsbescheinigung für das Sommersemester sollten Sie aber spätestens bis 15. September bei uns angefordert haben, da es sonst sehr wahrscheinlich ist, dass wir keine Einstufung mehr vornehmen können, weil wir eine Empfehlung der KMK aus Bonn benötigen, die bis zu 4 Monate Bearbeitungszeit benötigen kann.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen in Form von beglaubigten Kopien, oder durch Vorlage des jeweiligen Originals + Kopie müssen vorgelegt werden:

  • Hochschulzugangsberechtigung des Heimatlandes (in der Regel das Schulabgangszeugnis)
  • Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung des Heimatlandes (in der Regel das Schulabgangszeugnis) durch vereidigten Dolmetscher
  • Zeugnis des abgeschlossenen Studiums mit zugehöriger Fächer-/Veranstaltungsauflistung, Noten und Stundenzahl pro Fach/Veranstaltung
  • Übersetzung des Zeugnisses des abgeschlossenen Studiums mit zugehöriger Fächer-/Veranstaltungsauflistung, Noten und Stundenzahl pro Fach/Veranstaltung durch vereidigten Dolmetscher