Das Studium

Das Studium der Rechtswissenschaft

1. Erste Juristische Prüfung

Das Saarbrücker Modell der Juristenausbildung, das seit 1999 von unserer Fakultät praktiziert wird, ist in Deutschland einmalig. Es entspricht den Vorgaben des Deutschen Richtergesetzes zur Juristenausbildung, zeichnet sich aber gegenüber der überkommenen Juristenausbildung durch vier Besonderheiten aus:

a. Straffung des Studiums durch begleitende Arbeitsgemeinschaften und studienbegleitende Leistungskontrollen

Die Studierenden werden von Beginn des Studiums an stark an die Lehrveranstaltungen angebunden und in die Lehrveranstaltungen eingebunden, und zwar durch begleitende Arbeitsgemeinschaften und durch studienbegleitende Leistungskontrollen. Vor allem die studienbegleitenden Leistungskontrollen (keine Vorlesung ohne Abschlussprüfung) veranlassen die Studierenden nunmehr viel stärker als früher dazu, die Universitätsangebote der akademischen Unterweisung anzunehmen. Dadurch wird der früher tendenziell ungleichmäßige Studienverlauf, bei dem die Studierenden vielfach erst im letzten Jahr vor dem Staatsexamen prüfungsbezogenes Rechtswissen und -verständnis erworben haben, entzerrt und in einen kontinuierlichen Studienfluss überführt. Das Ergebnis ist eine deutliche Verkürzung der durchschnittlichen Studiendauer bis zur ersten juristischen Prüfung und die Erhöhung der Anzahl der erfolgreichen Absolventen.

b. Schwerpunktbereichsstudium

Das Schwerpunktbereichsstudium ist Teil der deutschen juristischen Ausbildung. Das Saarbrücker Modell bietet nach dem zweisemstrigen Grundstuium und dem viersemestrigen Hauptstudium ein zweisemestriges Schwerpunktbereichsstudium, das den Studierenden neben ihrer Examensvorbereitung in den Pflichtfächern die Wahl zwischen neun Spezialisierungen lässt (1. Deutsches und internationales Vertrags- und Wirtschaftsrecht, 2. Deutsches und internationales Steuerrecht, 3. Deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht, 4. Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtsschutz, 5. Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht, 6. Deutsche und internationale Strafrechtspflege, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 7. Französisches Recht (gem. § 9 Abs. 4 StuPrO), 8. Deutsches und europäisches Privatversicherungsrecht, 9. IT-Recht und Rechtsinformatik). Damit können die Studierenden bereits innerhalb ihres Universitätsstudiums eine ihren Neigungen bzw. späteren Berufswünschen entsprechende Akzentsetzung ihrer Ausbildung erreichen. Diese Schwerpunktsetzung wird im Diplom bescheinigt, welches die Studierenden als Universitätsabschluss neben der ersten juristischen Prüfung erwerben können. Hiermit können sich Saarbrücker Juristen bestens auf dem späteren Arbeitsmarkt positionieren.

c. Europäische und internationale Dimension des Studiums

Das Saarbrücker Modell ist ungleich stärker als die überkommene Juristenausbildung auf europäische und internationale Rechtsstoffe ausgerichtet. Die europäische und internationale Dimension prägt die Vorlesungs- und Seminarinhalte ebenso wie die Begleit- und Zusatzangebote in Form von Austauschprogrammen mit Partneruniversitäten und in Form von Praktiker-Lehrveranstaltungen. Saarbrücker Juristen sind "Euro-Juristen".

d. Zertifikat für die Schlüsselkompetenz

Das Saarbrücker Modell (Stichwort Schlüsselkompetenzzertifikat) zeichnet sich durch die Ausformung einer hohen sozialkommunikativen Kompetenz der Studierenden aus, die -- anders als die "einsamen Einzelkämpfer" der überkommenen Juristenausbildung -- von Anfang an auch in der praktischen und vermittelnden Umsetzung und Anwendung ihres Rechtswissens und Rechtsverständnisses geschult werden.

2. Droit

Seit seiner Gründung im Jahre 1955 verlieh das CJFA bis 2006 das DEUG "Droit", das seit 1981 durch ein Anerkennungsverfahren des französischen Bildungsministeriums einem an einer französischen Universität erworbenem DEUG völlig gleichgestellt ist. Seit der durch den "Bologna-Prozess" bedingten Umstellung der französischen Hochschulabschlüsse bietet das CJFA seinen Studierenden die Möglichkeit, die Licence de droit (Bachelor) im französischen Recht zu erwerben.

Im Rahmen eines Doppelstudiums können Studierende an der Universität des Saarlandes neben ihrem Studium der deutschen Rechtswissenschaften ein französisches Rechtsstudium betreiben und damit zwei Abschlüsse ohne Zeitverlust erwerben. Die ersten beiden Studienjahre des französischen Rechts finden in Saarbrücken statt, während das dritte Jahr in Partnerschaft mit der Universität Metz im benachbarten Saargemünd unterrichtet wird. Auf diese Weise muss das deutsche Rechtsstudium auch im dritten Jahr nicht unterbrochen werden. Der Unterricht der beiden Rechtsgebiete erfolgt dabei ausschließlich durch Dozenten des jeweiligen Landes in der Landessprache. In der ersten juristischen Prüfung kann das französische Recht zudem als Schwerpunktbereich (§ 5a Abs. 2 S. 1 und 4 DRiG) gewählt werden. Die Doppelstudenten des CJFA erzielen durchschnittlich bessere Ergebnisse in der ersten juristischen Prüfung. Erfahrungsgemäß gelingt zahlreichen Absolventen des CJFA nach Abschluss ihrer Ausbildung der Einstieg in internationale Großkanzleien und internationale Organisationen.

Neben diesem Doppelstudium bietet das CJFA vor allem für französische Studenten bzw. für diejenigen, welche primär das französische Recht studieren möchten, die Möglichkeit, die ersten beiden Jahre der Licence in Saarbrücken abzulegen und nebenher noch Grundkenntnisse im deutschen Recht zu erwerben. Das dritte Jahr der Licence wird dann im benachbarten Saargemünd in Partnerschaft mit der Universität Metz unterrichtet.

3. Postgraduierte Studiengänge

Aufbaustudiengang "Europäisches und Internationales Recht (LL.M.)" des Europa-Instituts; Aufbaustudiengang "Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung (LL.M.)"; Master "Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis" und Master "Steuerrecht für die Unternehmenspraxis in Kooperation mit der Universität Kaiserslautern; Master "Unternehmenskommunikation und Rhetorik/Business Communication and Rheoric in Kooperation mit der Universität Koblenz-Landau; Master "Informationstechnologie und Recht (LL.M.)" des Instituts für Rechtsinformatik; Mitwirkung (40% der Lehre) am Bachelor und Master "Wirtschaft und Recht" (siehe Fakultät HW, Bereich Wirtschaftswissenschaft).