Wechsel nach Saarbrücken

Wechsel von anderen Hochschulen nach Saarbrücken an die Universität des Saarlandes (UdS)

Sollten Sie Ihr Jurastudium bereits an einer anderen Hochschule begonnen, sich nunmehr aber für die Universität des Saarlandes entschieden haben, so müssen Sie in der Regel nicht nochmals "von vorne" anfangen, sondern können sich - unter bestimmten Voraussetzungen - Ihre bisherigen erbrachten Leistungen anrechnen lassen.


Ein solcher Hochschulwechsel setzt - wie jede Einschreibung zu einem Studium - zunächst voraus, dass Sie den Prüfungsanspruch (also das Recht zur Ablegung der Prüfung im Studienfach Rechtswissenschaft) noch besitzen. Den Prüfungsanspruch können Sie beispielsweise dadurch verlieren, dass Sie eine vorgesehene Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben. In diesem Fall sieht das Universitätsgesetz die Versagung der Einschreibung vor (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 4 SHSG); ein Wechsel nach Saarbrücken ist daher in diesem Fall nicht mehr möglich.


Sofern Sie den Prüfungsanspruch noch besitzen können Sie sich Ihrer bisherigen Leistungen an anderen Universitäten anrechnen lassen, wenn und soweit Ihre bisherigen Leistungen mit denen an der Universität des Saarlandes vergleichbar sind. Über diese Vergleichbarkeit entscheidet ein Gleichwertigkeitsausschuss in der Besetzung von drei Professor/-innen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.


Bei Übungen (für Fortgeschrittene) ist die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben, da sich die Voraussetzungen für die Erteilung der "großen Scheine" von Universität zu Universität nur unerheblich unterscheiden.


Nur anscheinend problematischer gestaltet sich die Anrechnung der einzelnen Lehrveranstaltungen. Zwar unterziehen sich die Studierenden beim rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität des Saarlandes nach jedem Studiensemester Leistungskontrollen, was in der Regel in anderen rechtswissenschaftlichen Fakultät nicht geschieht. Doch werden Sie in diesem Fall  durch den Gleichstellungsausschuss anhand Ihrer bislang erbrachten und nachgewiesenen Leistungen in ein entsprechendes Fachsemester an der Universität des Saarlandes eingestuft. In der Regel stuft der Ausschuss Studierende fortlaufend und ohne Auflagen ein, wenn an der früheren Universität alle verlangten Leistungen erbracht worden sind. Sollten Sie hiernach in ein Sommersemester eingestuft werden, haben Sie die Möglichkeit, an den Wiederholungsklausuren des Wintersemesters teilzunehmen, um den "Sprung ins nächste Wintersemester" zu schaffen. Da dies für gewöhnlich mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden ist, empfehlen wir jedoch nachhaltig, im jeweiligen Wintersemester einzusteigen.


Einzelheiten zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens finden Sie auf der Webseite der Fakultät.