Einschreibung

Einschreibung

 

Kann ich mich in den Studiengang „Rechtswissenschaft“ frei einschreiben oder muss ich mich bewerben?
Seit dem Wintersemester 2020/2021 unterliegt der Studiengang keinen Zulassungsbeschränkungen.
Der Antrag auf Immatrikulation (Einschreibung)  ist - ohne vorherige Bewerbung – von Anfang August bis Ende September online zu stellen. Die Einreichung der Immatrikulationsunterlagen erfolgt ausschließlich online, bitte reichen Sie keine Unterlagen zusätzlich in Papierform ein.

Kann ich mich auch zum Sommersemester in das erste Fachsemester einschreiben?
Nein, da eine Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaft nur zum Wintersemester möglich ist.