Ordnungsgemäßes Studium

Ordnungsgemäßes Studium gem. § 5, § 9 Abs. 3, 4 JAG

 

Wo bekomme ich die Bescheinigung für das ordnungsgemäße Studium?

Diese Bescheinigung stellt das Juristische Prüfungsamt im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes aus, frühestens im Juni des achten Semesters.
Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, ergibt sich aus der folgenden Frage.
Nach der Überprüfung werden die Unterlagen zusammen mit der Bescheinigung zurückgegeben.

 

Welche Unterlagen muss ich hierzu zur Prüfung vorlegen?

Bitte bringen Sie hierzu mit (im Original):

- die drei Übungsscheine im Strafrecht, Bürgerlichen Recht und Öffentlichen Recht (inkl. Schein der Propädeutischen Übung bei Studienbeginn ab WS 2010/2011)

- den Nachweis der Lehrveranstaltung zur Fremdsprachenkompetenz i.S.d. § 5 Abs. 4 JAG (Eintrag im Studienbuch)

- den Nachweis der Lehrveranstaltung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen i.S.d. § 5 Abs. 4, 5 JAG (Eintrag im Studienbuch)

- den Seminarschein (optional), erbracht in dem gewählten Schwerpunkt-
bereich

- das Studienbuch mit den ausgefüllten Belegblättern* aller Semester (siehe Studienplan Rechtswissenschaft)

*HINWEIS: Da auf den neuen Belegblättern der Studentenstatus fehlt, muss die entsprechende Immatrikulationsbescheinigung an das Belegblatt geheftet werden.

- die drei Jahresabschlusszeugnisse

Hinweis:

Auf den Belegblättern des 7. und 8. Semesters (Schwerpunktbereichsstudium sowie Vertiefungs- und Wiederholungsstudium) müssen insbesondere auch folgende Veranstaltungen eingetragen sein:

- die Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs (je nach gewähltem Schwerpunktbereich) im Umfang von 8 bis 10 Wochenstunden im 7. Semester bzw. 7 bis 10 Wochenstunden im 8. Semester
und
- die Veranstaltungen zur Ergänzung und Vertiefung sowie zur Examens-
vorbereitung (die von der Universität angebotenen Repetitorien und Examensklausurenkurse) im Umfang von jeweils 8 Wochenstunden im 7. und im 8. Semester.


Die Bescheinigungen über die Ableistung praktischer Studienzeiten werden nicht benötigt. Diese sind nur dem Landesprüfungsamt bei der Anmeldung zur Pflichtfachprüfung vorzulegen.