Praktische Studienzeiten

Praktische Studienzeiten

 

Wie lange muss ich ein Praktikum absolvieren?

Während der vorlesungsfreien Zeit müssen Sie für die Dauer von insgesamt dreiMonaten (!) an praktischen Studienzeiten teilnehmen (vgl. § 7 JAG). Die praktischen Studienzeiten können bei höchstens drei Stellen abgeleistet werden, wobei die Mindestdauer bei einer Stelle einen Monat(!) nicht unterschreiten soll (§ 2 Abs. 2 JAO).

Welche Praktika muss ich absolvieren?

Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2003/2004 aufgenommen haben, sollen mindestens einenMonat(!) der praktischen Studienzeit bei der Verwaltung ableisten; Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2003/2004 aufgenommen haben, sollen mindestens einen Monat (!) der praktischen Studienzeiten bei einer Rechtsanwältin/
einem Rechtsanwalt ableisten.

Wo kann ich ein Praktikum absolvieren?

Die praktischen Studienzeiten können gemäß § 7 JAG abgeleistet werden bei:
a)  gesetzgebenden Körperschaften,
b)  Verwaltungsbehörden,
c)  Gerichten,
d)  Staatsanwaltschaften,
e)  Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
f)   Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten,
g)  Notarinnen/Notaren,
h)  Rechtsabteilungen von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen oder
i)   sonstigen Stellen, die die Präsidentin/der Präsident des Landes-
prüfungsamtes für Juristen für geeignet erklärt.

Wer ist zuständig für die Anerkennung von Praktika?

Der Präsident/die Präsidentin des Landesprüfungsamtes für Juristen bei dem Ministerium der Justiz ist zuständig für die Anerkennung von Praktika, auch für die Anerkennung von im Ausland abgeleisteten Praktika. (Landesprüfungsamt für Juristen, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681 501-5318 oder 0681 501-5321, Telefax: 0681 501-5897, https://www.saarland.de/mdj/DE/themen-karriere/karriere/lpa/lpa_node.html.)

Bestehen irgendwelche Formvorschriften für die Praktikums-
bescheinigung?

Es bestehen keine Formvorschriften. Die ausbildende Stelle muss Ihnen nur bescheinigen, dass Sie Ihre praktische Studienzeit ordnungsgemäß wahrgenommen haben. Ein Formblatt für diese Bescheinigung gibt es nicht.