Promotion

Allgemeines zur Promotion

Entsprechend qualifizierten und am öffentlichen Recht besonders interessierten Bewerbern und Bewerberinnen biete ich gerne die Gelegenheit, unter meiner Betreuung eine (Inaugural-)Dissertation anzufertigen. Nach Annahme der Arbeit durch den Promotionsausschuss und nach einer erfolgreichen Disputation (mündliche Prüfung) verleiht die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes den akademischen Grad eines Doktors des Rechts (doctor iuris – Dr. iur.).

Die Einzelheiten des Verfahrens und die weiteren materiellen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes für die Promotion zur Doktorin/zum Doktor des Rechts vom 19. Februar 2020 (Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes 2020 Nr. 26 S. 230).

Auf die folgenden Zulassungsvoraussetzungen möchte ich besonders hinweisen:

  1. Der Bewerber muss die erste oder zweite juristische (Staats-)Prüfung grundsätzlich mindestens mit der Note "vollbefriedigend" (ab 9,00 P.) bestanden haben (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Promotionsordnung).
  2. Der Bewerber muss
    • mindestens zwei Semester an der Rechts- und  Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes studiert haben und
    • während dieser Zeit erfolgreich an zwei Seminaren teilgenommen haben

(vgl. § 5 Abs. 2 der Promotionsordnung).

Außerdem empfinde ich es stets als sehr angenehm, wenn mir der Bewerber bereits bekannt ist, etwa aus Vorlesungen, Übungen oder Seminaren. Sollte dies nicht der Fall sein, begrüße ich es sehr, wenn der Bewerber vor Beginn der Arbeit an seiner Dissertation aktiv an einem meiner Seminare teilnimmt. So können sowohl der Bewerber als auch ich am besten feststellen, ob die "wissenschaftliche Chemie" zwischen uns stimmt.

Schwerpunktmäßig betreue ich folgende Themenbereiche aus dem öffentlichen Recht:

  • Finanzrecht, insb. Haushalts- und Steuerrecht,
  • saarländisches Landesrecht.

Nach Absprache können selbstverständlich gerne auch andere und nicht saarlandspezifische Themenbereiche bearbeitet werden, so z.B. aus dem Staatsorganisationsrecht, aus dem Gebiet der Grundrechte sowie aus dem Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht.

Hinweise und Tipps rund um das Anfertigen einer Dissertation

  1. Für formale Fragen bei der Anfertigung einer Dissertation habe ich ein ausführliches Hinweisblatt erstellt, das Sie einsehen und beachten sollten. Im Übrigen verweise ich auf die unten unter Nr. 4 angegebene einschlägige Literatur. Besonders ans Herz legen möchte ich Ihnen eine klare, prägnante Darstellung. Entwerten Sie Ihre wissenschaftlichen Gedanken nicht durch unnötige Fremdwörter, durch einen trockenen "Nominalstil" oder durch "hypotaktische Schachtelkonstruktionen". Sprachlich müssen die Leser – allen voran die Gutachter – Ihre Arbeit beim ersten Zugriff verstehen und im Idealfall sogar Freude an der Lektüre haben. Als abschreckende Beispiele mögen folgende Originalpassagen aus wissenschaftlichen Arbeiten dienen (mit Rücksicht auf die Autoren ausnahmsweise ohne Quellenangaben):
    • Bsp.1:"Die normative Identifikation der sachspezifischen Zweckbestimmung öffentlicher Straßen mit einem entsprechenden verfassungsrechtlichen Bedeutungsgehalt der Gemeinwohlverwirklichung kann angesichts der tradierten "Staatlichkeit" des öffentlichen Straßenwesens, aber auch bei einer zeitgeschichtlich aktuellen Reflexion "staatlicher" Verantwortung hierfür sicherlich als eine im Ergebnis praktisch kaum angefochtene Grundannahme gelten, die sich in anderen Bereichen einer für Staat und Gesellschaft existenznotwendigen öffentlichen Infrastruktur behauptet."
    • Bsp.2:"Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass zwischenzeitlich das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 21.9.2006 nach Art. 234 EGV den EuGH um Vorabentscheidung gebeten hat, ob die Art. 43 und 49 EGV dahingehend auszulegen seien, dass nationale Regelungen für ein staatliches Sportwettenmonopol, die unzulässige Beschränkungen der in Art. 43 und 49 EGV garantierten Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit enthielten, weil sie nicht entsprechend der Rechtsprechung des Gerichtshofs – hier 'Gambelli' – in kohärenter und systematischer Weise zur Begrenzung der Wetttätigkeit beitrügen, trotz des grundsätzlichen Anwendungsvorrangs unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts ausnahmsweise für eine Übergangszeit weiterhin angewandt werden dürften."
  2. Es ist von großem Vorteil, bei der Textverarbeitung von Dissertationen Dokumentvorlagen zu verwenden. Speziell zu diesem Zweck wurde von der Humboldt-Universtiät zu Berlin eine Dokumentvorlage für Microsoft Word erarbeitet, die sich auch für die Publikation im Internet eignet.
  3. Weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema Promotion sowie ein Diskussionsforum für Doktoranden finden Sie unter http://www.doktorandenforum.de.
  4. Zusammenfassend kann ich Ihnen als sehr lehrreiche, zum Teil sogar unterhaltsame Lektüre empfehlen:
    • Hannes Beyerbach, Die juristische Doktorarbeit, 2. Aufl. 2017;
    • Tonio Walter, Kleine Stilkunde für Juristen, 3. Aufl. 2017;
    • ders., Jura 2006, 344–348;
    • Ingo von Münch, Promotion, Tübingen, 3. Aufl. 2006;
    • ders., Promovieren: Leiden, Freuden, Kaufen, Jura 2007, 495 ff.;
    • Christian Schröder/Marcus Bergmann/Michael Sturm, Richtiges Zitieren, 1. Aufl. 2010, 2. Aufl. angekündigt für 2019;
    • Stephan Stüber, Zitieren in juristischen Arbeiten, 2006–2014.

Promotionen unter meiner Betreuung

Dr. Martin ZeilhoferPerspektiven einer allgemeinen Entstrickungsnorm für das Einkommensteuerrecht – im Lichte des Verfassungs-, Abkommens- und europäischen Gemeinschaftsrechts, Regensburg 2004.
Dr. Markus GroßDie Reform des Stadtverbandes Saarbrücken – Eine exemplarische Darstellung der verfassungsrechtlichen Grenzen für die Gestaltung von Stadt-Umland-Verwaltungen, Saarbrücken 2008.
Dr. Christian Hallerbach  Besteuerung ausländischer Familienstiftungen – Die deutschen Regelungen über die Besteuerung von Stiftungen, insbesondere von ausländischen Familienstiftungen, vor dem Hintergrund des deutschen Verfassungsrechts und des europäischen Gemeinschaftsrechts, Saarbrücken 2009.
Dr. Iris Kirchner-FreisBewegtbildangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet unter besonderer Berücksichtigung der unionsrechtlichen Einflüsse auf die nationalrechtlichen Rahmenbedingungen, Saarbrücken 2010.
Dr. Sandra EiflerDas System des Jugendmedienschutzes in Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Saarbrücken 2011.
Dr. Maximiliane Marx,
geb. Bähr
Die Betriebsveräußerung im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht unter besonderer Berücksichtigung der Übertragung von Immobilien – eine dogmatische und rechtsgestalterische Gegenüberstellung, Saarbrücken 2012.
Dr. Nguyen Minh TuanHaftung für staatliches Unrecht nach deutscher und vietnamesischer Rechtslage, Saarbrücken 2013.
Dr. Martin RuppDie grundrechtliche Schutzpflicht des Staates für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Pressesektor, Saarbrücken 2013.
Dr. Hansgünter LangDas Bildungsangebot für Behinderte. Verfassungsrechtliche Anforderungen an das System der sonderpädagogischen Förderung. Eine Untersuchung auf der Grundlage der rechtlichen Regelungen und der schulischen Praxis im Saarland, Berlin 2017.
Dr. Johanna Mareike SchmeerDie Neuregelungen der Selbstanzeige im Steuerstrafrecht seit dem 1.1.2015. § 371 und § 398a AO unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte, Saarbrücken 2017.
Dr. Matthias HeffingerDie Infrastrukturabgabe. Eine Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit und der Unionsrechtskonformität der ersten Straßenbenutzungsabgabe für Personenkraftwagen in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 2018.
Dr. Isabel Weiß,
geb. Leinenbach
Die "Rentensteuer". Einführung eines Steuerabzugsverfahrens für Alterseinkünfte, Berlin 2019.
Dr. Thomas BeckerEinkünfteermittlung bei Veräußerungsgeschäften im Privatvermögen. Die Vereinheitlichung der besonderen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes bei Veräußerungsgeschäften im Privatvermögen zu einer dritten Einkunftsermittlungsart, Saarbrücken 2021.
Dr. Johannes HeckDie interpolierende Betrachtungsweise als lastengerechtes Absehen von Besteuerung. Eine Analyse der Zusammenschau von Steuerbefreiungen im Grunderwerbsteuerrecht, Berlin 2022.
Dr. Maximilian Steinhauer

Finanzverfassungen des Saarlandes in Umbruchzeiten. Das Finanzverfassungsrecht des Saarlandes
von 1945 bis 1957/1959, Berlin 2023.

Prof. Dr. Christoph Gröpl
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht,
deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht

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