Aktuelle Informationen

Termine der Wiederholungsprüfungen

Die Wiederholungsklausur zum Besonderen Verwaltungsrecht I (Baurecht) findet am Montag, dem 15.9.2025 von 14-16 Uhr statt. Die Wiederholungsklausur zum Allgemeinen Verwaltungsrecht findet am Montag, dem 22.9.2025 von 11-13 Uhr statt. Beide Klausuren werden im AudiMax im Gebäude B 4.1 geschrieben. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Anmeldung zu den Klausuren über das SIM-Portal erforderlich ist. Eine Anmeldung zu den Klausuren ist von Montag, dem 1.9.2025 bis Montag, dem 8.9.2025 möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Fakultät (Leistungskontrollen | Rechtswissenschaftliche Fakultät | Universität des Saarlandes). Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, o.Ä.) zur Identitätskontrolle mit und beachten Sie, dass die Studierendenausweise mittlerweile ohne Lichtbild ausgegeben werden und daher nicht ausreichend sind. 

 

Hinweise zur Einsichtnahme SoSe 2025

Liebe Studierende,

erstmalige Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Klausuren Baurecht sowie Polizei- und Verwaltungsprozessrecht bestehen am Donnerstag, den 21.08.2025, von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie am Freitag, den 22.08.2025, von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr in den Räumen 2.60 und 2.62. In den folgenden Wochen erfolgt die Einsichtnahme jeweils dienstags und donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhls, Raum-Nr. 2.59. Wir bitten Sie, außerhalb von diesen Zeiten von einer Einsichtnahme abzusehen.

Selbstverständlich ist es Ihnen erlaubt, Ihre Klausur zu Lern- und Übungszwecken mit dem Smartphone abzufotografieren bzw. zu scannen.

Bitte beachten Sie folgende Remonstrationshinweise:

Die Remonstrationsfrist  endet am 07.09.2025.

Die Remonstration hat in Textform zu erfolgen. Bitte senden Sie diese an annette.guckelberger(at)uni-saarland.de oder folgende Postadresse:

Lehrstuhl für Öffentliches Recht Universität des Saarlandes, 

Postfach 151150

66041 Saarbrücken

Eine Nennung der E-Mail zur besseren Erreichbarkeit ist wünschenswert. 

In Ihrer Remonstration muss unter Bezug auf die einzelne Arbeit ausführlich dargelegt und erläutert werden, in welchen Punkten die Korrektur unter fachlichen wie sachlichen Aspekten falsch sein könnte. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration.