Aktuelle Informationen

Hinweis zur Einsichtnahe betreffend die Nachklausuren

Liebe Studierende, 

erste Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Nachklausur im Allgemeinen Verwaltungsrecht, in die Nachklausuren im Besonderen Verwaltungsrecht I (Baurecht) sowie in die Nachklausur im Besonderen Verwaltungsrecht II (Polizeirecht) und Verwaltungsprozessrecht besteht am Freitag, dem 9.10.2026,  von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr in den Räumen 2.65.1 sowie 2.63.1 Danach ist die Einsichtnahme täglich von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr im Raum 2.59 möglich. Wir bitten Sie, außerhalb dieser Zeiten von einer Einsichtnahme abzusehen.

Selbstverständlich ist es Ihnen erlaubt (und gewünscht), Ihre Klausur zu Lern- und Übungszwecken mit dem Smartphone abzufotografieren bzw. zu scannen. 

Bitte beachten Sie folgende Remonstrationshinweise:

Die Remonstrationsfrist endet am 23.10.2026. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels.

Die Remonstration hat in Textform zu erfolgen. Bitte senden Sie diese an annette.guckelberger@uni-saarland.de oder folgende Postadresse:

Lehrstuhl für Öffentliches Recht Universität des Saarlandes,

Postfach 151150

66041 Saarbrücken

Eine Nennung der E-Mail-Adresse zur besseren Erreichbarkeit ist wünschenswert. In Ihrer Remonstration muss ausführlich dargelegt und erläutert werden, in welchen Punkten die Korrektur unter fachlichen wie sachlichen Aspekten falsch sein könnte. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration.

KI-Korrektur möglich

Im Rahmen unserer EKK am 10.10.2026 ist erneut eine KI-Korrektur der Abgabe möglich

Liebe Studierende,

bei der am kommenden Samstag, den 10.10.2026, stattfindenden EKK bieten wir Ihnen erneut optional an, im Rahmen des Forschungsprojekts „BenGER“ eine besonders schnelle, KI-generierte Bewertung Ihrer Klausur zu erhalten. Diese Form der Klausurbewertung wurde bereits in der EKK vom 27.06.2026 durch den Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Brodowski erprobt. Bereits bestehende Zugangsdaten können erneut verwendet werden. Um sich erstmals für die KI-Korrektur zu registrieren, benötigen wir die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Bei Interesse senden Sie diese bitte an niklas.lorig@uni-saarland.de. Sie erhalten dann einen Einladungslink mit weiteren Anweisungen an diese E-Mail-Adresse. Schauen Sie ggf. auch in Ihrem Spam-Ordner nach. 

Ein wichtiger Hinweis vorab: Bitte reichen Sie Ihren Klausurlösungsvorschlag ganz regulär ein, wenn Sie (auch) eine menschliche Korrektur Ihres Lösungsvorschlages wünschen. Sie können sich also frei entscheiden, ob Sie (a) eine rein menschliche Korrektur durch eine Korrekturassistentin oder einen Korrekturassistenten, (b) eine reine KI-Korrektur oder (c) beides wünschen. Der Vorteil der KI-Korrektur ist, dass Sie unmittelbar nach Einreichung der Klausur über die vom Lehrstuhl für Legal Technology der Technischen Universität München angebotene Plattform „BenGER“ (https://saarland.what-a-benger.net/) eine Rückmeldung zu Ihrer individuellen Klausurlösung erhalten.

Achtung: Nur wer bereits bestehende Zugangsdaten zu „BenGER“ hat oder sich bis spätestens morgen, Freitag, den 09.10.2026, um 15:30 Uhr, meldet, kann direkt nach Einreichung der Klausur bereits in Sekundenschnelle eine KI-Korrektur seines Lösungsvorschlages erhalten. Andernfalls können Sie die Plattform dennoch, allerdings erst Anfang kommender Woche, nutzen.

Auf die Datenschutzbedingungen von „BenGER“, die unter what-a-benger.net/about/data-protection verfügbar sind, wird ausdrücklich hingewiesen. Mit Ihrer Interessensbekundung für eine KI-Korrektur erklären Sie sich insbesondere damit einverstanden, dass Ihre E-Mail-Adresse auf dieser Plattform gespeichert und Ihnen ein Registrierungslink zugeschickt wird.

Für Rückfragen steht Ihnen Niklas Lorig unter niklas.lorig@uni-saarland.de zur Verfügung.

Stellenausschreibung studentische Hillfskraft

Am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Guckelberger ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer studentischen Hilfskraft (m/w/d) zu besetzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung:

Seminarankündigung Wintersemester 2026/27

Frau Prof. Dr. Guckelberger bietet im kommenden Wintersemester 2026/27 ein Seminar im Öffentlichen Recht an. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ankündigungsschreiben:

Hinweise zur Einsichtnahme im Sommersemester 2026

Liebe Studierende,
erste Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Klausur im Besonderen Verwaltungsrecht I (Baurecht) sowie in die Klausur im Besonderen Verwaltungsrecht II (Polizeirecht) und Verwaltungsprozessrecht bestehen ab Montag, dem 17.08.2026, bis Donnerstag, den 20.08.2026, jeweils von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr in den Räumen 2.59, 2.65.1, 2.63.1 und 2.60.

Danach ist die Einsichtnahme täglich von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr möglich. Wir bitten Sie, außerhalb dieser Zeiten von einer Einsichtnahme abzusehen.

Selbstverständlich ist es Ihnen erlaubt (und gewünscht), Ihre Klausur zu Lern- und Übungszwecken mit dem Smartphone abzufotografieren bzw. zu scannen. 

Bitte beachten Sie folgende Remonstrationshinweise:

Die Remonstrationsfrist endet am 02.09.2026. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels.

Die Remonstration hat in Textform zu erfolgen. Bitte senden Sie diese an annette.guckelberger@uni-saarland.de oder folgende Postadresse:

Lehrstuhl für Öffentliches Recht Universität des Saarlandes, 

Postfach 151150

66041 Saarbrücken

Eine Nennung der E-Mail-Adresse zur besseren Erreichbarkeit ist wünschenswert. 
In Ihrer Remonstration muss ausführlich dargelegt und erläutert werden, in welchen Punkten die Korrektur unter fachlichen wie sachlichen Aspekten falsch sein könnte. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration.