Auslandstertial
Für die Anerkennung eines Auslandstertials ist die Listung der Klinik durch das Landesprüfungsamts des Saarlandes zwingend erforderlich. Eine Liste mit den aktuell anerkannten Kliniken finden Sie hier:https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/landesamt-fuer-soziales/lpa/PJ_Liste_Krankenhäuser_Ausland.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Eine Klinik die nicht auf dieser Liste steht MUSS zwingend mit eine Äquivalenzbescheinigung VOR Beginn des Praktischen Jahres an dieser Klinik bestätigt werden. Wir bitten Sie hierzu uns neben der bereits mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllten Äquivalenzbescheinigung uns Unterlagen zu der geplanten Klinik zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei nochmals ausdrücklich auf die Anforderungen des Landesprüfungsamtes welche hier eingesehen werden können:
https://www.saarland.de/las/DE/themen/gesundheitsberufe/studierende/studierende_node.html