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Klausureinsicht Strafrecht III

Die Einsichtnahme in die Klausur Strafrecht III aus dem WS 2025/2026 findet am Mittwoch, 18.03.2026 von 10:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag, von 19.03.2026 von 10:00 - 11:00 und von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumen des Lehrstuhls statt. Bitte halten Sie Ihren Studierenden-Ausweis bereit. 

Vollmachten zur Einsichtnahme durch einen Dritten müssen schriftlich in Papierform vorgelegt werden. Hier muss eine Kopie des Studierenden-Ausweis des Vollmachtgebers und der Studierendenausweis des Bevollmächtigten vorgelegt werden.

Sie haben die Gelegenheit, Ihre Klausur abzufotografieren. Wegen der großen Anzahl an Klausuren bitten wir Sie, die Einsichtnahme zügig abzuwickeln und davon Abstand zu nehmen, mit Ihren Kommilitonen hier vor Ort Vergleiche zu ziehen. Bitte führen Sie einen solchen Diskurs außerhalb unseres Lehrstuhls.

An diesen Tagen können Sie ausschließlich Einsicht in diese Klausur nehmen. 

Wir bitten Sie, von telefonischen Anfragen oder Anfragen per Email abzusehen.

Hinweise zur Remonstation

MS Teams Lehrstuhl Prof. Dr. Marco Mansdörfer

Liebe Studierende,
wir haben für Sie eine MS Teams Gruppe erstellt, in der wir aktuelle Nachrichten bzgl. der Vorlesungen von Herrn Professor Mansdörfer, Herrn Professor Britz, Herrn Professor Habetha, Herrn Professor Esskandari und Herrn Dr. Weil weitergeben. Ebenso informieren wir Sie hier über aktuelle Nachrichten von Tutorienleitern. 
Diese Nachrichten können u.a. Ausfälle oder Verschiebungen von Veranstaltungen betreffen. Mit dem Teamcode vkitgjj können Sie sich selbst einwählen. Ihre Einwahldauer beläuft sich auf das laufende Semester. Wenn Sie im folgenden Semester wieder an der Gruppe teilnehmen möchten, bitten wir Sie, sich erneut einzuwählen.

Neue Stellenausschreibung

Professor Dr. Marco Mansdörfer im Gespräch mit Stefan Milieus (Kontrafunk)

Freispruch im "Brechmittel"-Fall Strack-Zimmermann

„Lobbygetriebenes Brechmittel“ ist keine strafbare Bezeichnung, wenn sie an die Adresse einer Politikerin wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann geht. Den Freispruch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe kommentiert  Professor Dr. Marco Mansdörfer, der der Strafverteidiger in diesem Fall war. 

Zum Interview

 

 

Verleihung Eduard-Martin-Preis

Unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Frau Dr. Christina Ost wurde für ihre Dissertation “Das strukturelle Integritätsmissmanagement als Verbandsschuld”  mit dem Eduard-Martin-Preis ausgezeichnet. Außerdem hat sie noch den Publikumspreis für die beste Präsentation an diesem Abend erhalten. Herzlichen Glückwunsch!

Aktuelle Hinweise