Nachteilsausgleich in der Fachrichtung Informatik
Was ist ein Nachteilsausgleich?
- Nachteilsausgleiche sind vom Prüfungsausschuss genehmigte Maßnahmen zum Ausgleich beeinträchtigungsbedingter Erschwernisse im Studium und bei Prüfungen.
- Sie schaffen keine Vorteile, sondern gleichen Nachteile aus.
- Nachteilsausgleiche werden individuell und situationsbezogen gewährt.
- Die fachlichen Anforderungen und Leistungsziele bleiben unverändert.
- Ein gewährter Nachteilsausgleich erscheint nicht im Bachelor- oder Masterzeugnis.
Wer kann ihn beantragen?
Studierende mit
- längerfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- chronischen Erkrankungen
- amtlich festgestellten Behinderungen
- psychischen Erkrankungen, Teilleistungsstörungen (z. B. Legasthenie), Autismus
- Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen
Voraussetzungen
Voraussetzung ist,
- dass die Beeinträchtigung konkrete Auswirkungen auf Studium oder Prüfungssituationen hat.
- dass eine länger andauernde gesundheitliche Beeinträchtigung oder Behinderung vorliegt
- dass durch die Beeinträchtigung unter regulären Studien- und Prüfungsbedingungen eine konkrete Benachteiligung gegenüber anderen Studierenden entsteht.
- Dass die Beeinträchtigung nicht unmittelbar die Kenntnisse oder Fähigkeiten betrifft, die durch die Prüfung bewertet werden sollen.
Beratung
Gerne beraten die MitarbeiterInnen des Büros für inklusives Studium Studierende bei der Antragstellung und unterstützen den Antrag auf Nachteilsausgleich mit einer Stellungnahme.
E-Mail: inklusives-studium@uni-saarland.de
Bei Fragen zu studienorganisatorischen Themen, einschließlich des Nachteilsausgleichs, können Sie sich gerne an Frau Stoike-Sy von der Studienkoordination für Informatik wenden. (email: studium@cs.uni-saarland.de)
Antragstellung in 5 Schritten:
Der Antrag sollte möglichst früh im Semester eingereicht werden, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.
- Kontaktaufnahme mit dem Büro für inklusives Studium und Beratungsgespräch. (empfohlen, aber nicht verpflichtend)
- Fachärztliches Attest bzw. fachlichen Nachweis einholen.
- Antragsformular ausfüllen und unterschreiben.
- Antrag und Nachweise bei der Studienkoordination Informatik einreichen.
- Entscheidung des Prüfungsausschusses abwarten.
Nachweis der Studienerschwernis und ärztliches Attest
Die Grundlage für die Entscheidung über einen Nachteilsausgleich bilden detaillierte fachliche Nachweise, in der Regel fachärztliche oder therapeutische Atteste oder Gutachten.
Neben der gesundheitlichen Beeinträchtigung muss dargestellt werden, welche konkreten Nachteile im Studien- und Prüfungsalltag entstehen.
Allgemeine Atteste ohne konkrete Begründung reichen in der Regel nicht aus.
Das Attest sollte enthalten:
- Diagnose oder Beschreibung der Symptomatik,
- voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung,
- konkrete Auswirkungen auf Studium und Prüfungssituation,
- und ärztlich empfohlene Nachteilsausgleichsmaßnahmen.
Prüfung und Bescheid
Der Prüfungsausschuss prüft jeden Antrag individuell.
Nach der Entscheidung erhalten Studierende einen offiziellen Bescheid sowie Schreiben für die Lehrenden.
Das Schreiben für die Lehrenden sollte diesen so früh wie möglich und in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung vorgelegt werden, damit alle Vorkehrungen getroffen werden können.
Rechtliche Grundlage
Prüfungsordnung § 15