Voraussetzungen und Verfahren zum Abschluss einer Körperspende

Voraussetzungen

                                                                               (Stand Januar 2024)

1. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung müssen Körperspender mindestens 18 Jahre alt sein.

2. Der Wohnort muss im Einzugsbereich des Anatomischen Institutes liegen, d.h. maximal 80 Kilometer von Homburg/Saar entfernt.

3. Die Finanzierung der späteren Beisetzung muss gesichert und gewährleistet sein:

Wegen Wegfalls des gesetzlichen Sterbegeldes ist die Finanzierung der Körperspende durch eine vom Körperspender bzw. von der Körperspenderin zu leistende Vorabzahlung des Betrages z. Z. in Höhe von 1.400,00 Euro zu gewährleisten. Mit diesem Betrag können die später entstehenden Kosten (Überführung, Einäscherung, Ausstellung Todesbescheinigung, Friedhofsgebühren etc.) von Seiten der Universität abgedeckt werden.

Unsere Kalkulation ist langfristig ausgelegt und deckt nach unseren Erfahrungen die entstehenden Kosten in der Zukunft. Sollten sich unvorhersehbare, sprunghafte Kostensteigerungen ergeben, könnte es sein, dass wir um eine ergänzende Zahlung bitten müssen. Für einen Extremfall können wir nicht ausschließen, dass wir die Vereinbarung kündigen müssen und Ihnen Ihre geleistete Vorauszahlung zurückzahlen würden.

 

 

Verfahrensweise

1. Anforderung der Dokumente für eine Körperspende: schriftlich, per Post oder Mail, telefonisch oder einfach runterladen.

Universität des Saarlandes
Anatomisches Institut - Prosektur
Kirrberger Str. 100, Geb. 61
D - 66421Homburg / Saar
Tel.: + 49 (0) 6841 - 16 - 26100
Fax: + 49 (0) 6841 - 16 - 26121
Mail: koerperspende@uks.eu

Vereinbarungsdokumente

 

2.  Zusendung der Dokumente an die Körperspenderin/den Körperspender durch das Anatomische Institut, (falls nicht selbst runtergeladen):

  • Zwei Exemplare der Körperspendevereinbarung
  • Eine Erklärung darüber, welche Personen zur späteren Beisetzungsfeier eingeladen werden sollen (Anlage 1)
  • Ein Formular mit den Angaben über die Bankverbindung (Anlage 2)                                                                                                                                                                        

3. Nach eigenhändiger Unterschrift der Körperspenderin/des Körperspenders Rücksendung der Dokumente an das Anatomische Institut.

4. Nach Unterschrift des Prosektors des Anatomischen Institutes werden ein Exemplar der Körperspendevereinbarung sowie ein Körperspendeausweis an die Körperspenderin / den Körperspender zurückgeschickt. Ein Exemplar der Körperspendevereinbarung sowie die Erklärung, welche Personen zur späteren  Beisetzungsfeier eingeladen werden sollen, verbleiben im Anatomischen Institut.

5. Die Vereinbarung wird damit rechtsgültig.