Regelungen zur Nutzung generativer künstlicher Intelligenz
Regelung zur Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz zur Textgenerierung bei Seminar- und Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
das generelle Verbot der Nutzung generativer künstlicher Intelligenz ist aufgehoben. Stattdessen gelten die individuellen Regelungen der jeweiligen Lehrstühle. Bitte beachten Sie zwingend die Vorgaben Ihres betreuenden Lehrstuhls.
Unabhängig davon gilt:
Der Einsatz künstlicher Intelligenz ist unzulässig, wenn dadurch die eigenständige geistige Leistung der Verfasserin bzw. des Verfassers ganz oder teilweise ersetzt wird.
Sofern die Nutzung künstlicher Intelligenz durch den Lehrstuhl ausdrücklich erlaubt ist, muss diese vollständig, transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden. Dies umfasst insbesondere die Angabe der verwendeten Tools sowie der eingesetzten Prompts.
Eine nicht regelkonforme Nutzung künstlicher Intelligenz, insbesondere eine nicht erlaubte oder nicht ordnungsgemäß dokumentierte Verwendung, stellt ein plagiatsgleiches Täuschungsverhalten dar und wird wie ein Plagiat behandelt.
(veröffentlicht 21.01.2026)