Vor Klausurantritt zu beachten

Folgende Bestimmungen sind vor Klausurantritt zu beachten:

  1. Zulassung
    1. Der Bewerber kann die Anmeldung innerhalb der Abmeldefrist (bis ca. 10 Werktage vor der allgemein ersten Prüfung des jeweiligen Prüfungstermines) zurückziehen. Danach ist ein Rücktritt von der Prüfung nur aus schwerwiegenden Gründen möglich.
  2. Fernbleiben am Prüfungstermin
    1. Die Prüfung in einem Fach gilt als nicht erbracht und als Fehlversuch, wenn der Kandidat einer Prüfung ohne zureichende Entschuldigung fernbleibt. In Krankheitsfällen ist der Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen Attests (mit Vermerk der Matr.Nr. + die zu entschuldigende Klausur) mit Stempel und Unterschrift des Arztes zu führen.
    2. Der Arzt ist unmittelbar nach dem Auftreten der Krankheit aufzusuchen. Nachträglich ausgestellte Atteste können nicht akzeptiert werden.
    3. Entschuldigung und Nachweis der Verhinderung haben bis spätestens acht Tage nach dem Prüfungstermin zu erfolgen.
  3. Ort und Zeit
    1. Die Klausuren finden an den vom Prüfungssekretariat am "Schwarzen Brett bzw. im vipa (Termine)" bekanntgegebenen Terminen statt. Der Ort der Prüfung sowie die Reihenfolge, in der die Prüfungen in den einzelnen Fächern abgehalten werden, werden ebenfalls rechtzeitig am "Schwarzen Brett bzw. im Internet" bekanntgegeben.
    2. Die Kandidaten werden gebeten, sich bereits 10 Minuten vor Prüfungsbeginn vor den Räumen, in denen die Klausuren geschrieben werden, einzufinden.
  4. Sitzordnung und Identitätskontrolle
    1. Vor Beginn der Klausur:
      1. Legen Sie Studierendenausweis oder Personalausweis (Reisepass) sichtbar vor sich. Legen Sie Mäntel, Jacken und Taschen in den leeren Sitzreihen ab.
      2. Nicht zugelassene Hilfsmittel – Aufzeichnungen, Literatur, Skripten, Mobiltelefone etc. – dürfen nicht mit in den Klausurraum gebracht werden. Falls Sie jetzt derartige Hilfsmittel – auch in Mänteln, Jacken oder Taschen – bei sich haben, deponieren Sie diese bitte für die Zeitdauer der Klausur bei der Aufsicht und verwenden Sie nur zugelassene Hilfsmittel. Das Schreiben mit Bleistift und die Benutzung von Tintenkillern oder Korrekturrollen oder -flüssigkeit ist nicht erlaubt.
      3. Sie erhalten eine Klausur/Aufgabensammlung.
      4. Nach Betreten des Prüfungsraumes nimmt jeder Kandidat einen Platz ein. Zwischen zwei Studierenden müssen genau zwei Plätze frei bleiben. Zwischen zwei Reihen mit Studierenden muss genau eine Reihe frei bleiben. Die Studierenden müssen hintereinander sitzen. Der Personalausweis oder Pass ist sichtbar auf den Tisch zu legen. Die Vorlage des Ausweises ist für die Identitätskontrolle unbedingt erforderlich. Aktentaschen, Mäntel etc. werden an dem von der Aufsicht zu benennenden Platz abgelegt.
  5. Mitzubringende Hilfsmittel
    1. Bringen Sie nur Schreibzeug und Lineal mit, außerdem nur solche Hilfsmittel, die durch besonderen Aushang zugelassen worden sind. Die Klausuren sind – mit Ausnahme der Zeichnungen – mit Füllfederhalter oder Kugelschreiber anzufertigen. Das Schreiben mit Bleistift sowie das Verwenden von Tippex oder Tintenkillern ist nicht erlaubt . Die Benutzung anderer als der zugelassenen Hilfsmittel ist nicht gestattet. Formelsammlungen und ähnliches dürfen keine Randbemerkungen, Kommentierung und Einlagen enthalten. Nicht zugelassene Hilfsmittel – Aufzeichnungen, Skripten, Literatur, Mobiltelefone etc. – dürfen nicht mit in den Klausurraum gebracht werden; auch nicht, wenn sich diese unzulässigen Hilfsmittel in verschlossenen Taschen, in Mänteln oder Jacken befinden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung gilt als Täuschungsversuch, der das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat. Nach Beendigung der Klausur bleiben die Arbeiten auf den Plätzen der Kandidaten liegen und werden von der Aufsicht eingesammelt.
  6. Verlassen des Raumes
    1. Das Verlassen des Klausurraumes während der Klausur, d.h. zwischen der Bekanntgabe der Themen und der Abgabe der Klausuren, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
    2. Die Abgabe der Klausur erfolgt bei einstündigen Klausuren erst am Ende der Bearbeitungszeit, damit die schreibenden Studenten nicht gestört werden. Ein vorzeitiges Verlassen des Klausurraums ist nicht gestattet.
    3. Ausnahmen sind frühestens eine Stunde nach Klausurbeginn zugelassen.
    4. Ausnahmen:
      1. Wünschen Sie einen Austritt auf die Toilette, so geben Sie bitte der Aufsicht die Klausur ab und tragen Sie sich in die Abwesenheitsliste ein. Während des Austritts auf die Toilette sind keine Kontakte oder Gespräche mit anderen Personen erlaubt. Der zugestandene Gang zur Toilette darf nicht unnötig ausgedehnt werden oder dazu genutzt werden, sich unbeaufsichtigt außerhalb des Klausurraumes aufzuhalten.
      2. Wünschen Sie die Klausur wegen einer Störung Ihres Befindens abzubrechen, so melden Sie sich bitte bei einem der Aufsichtführenden. Dieser wird Ihnen ein Hinweisblatt zur weiteren Vorgehensweise bei Krankheitsfällen aushändigen.
      3. Auch in allen sonstigen begründeten Ausnahmefällen haben Sie sich zunächst bei einem der Aufsichtführenden zu melden.
  7. Täuschungsversuch
    1. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungsleistungen für ungültig und die Prüfung für nicht bestanden erklären, wenn sich der Bewerber bei der Erbringung der Prüfungsleistung einer Täuschung oder eines Täuschungsversuchs schuldig gemacht hat. Ebenso kann der Prüfungsausschuss den Bewerber von der Fortsetzung der Prüfung ausschließen und die Prüfung für nicht bestanden erklären, wenn sich der Bewerber eines groben Verstoßes gegen die Prüfungsdisziplin schuldig gemacht hat.