Täuschungsversuch

Allgemeines zu Täuschungsversuchen

  • kein Material (Aufzeichnungen, Literatur, Skripten, Smartwatches, Mobiltelefone usw.) darf in den Klausurraum mitgebracht werden
  • Versuch alleine, nicht tatsächliche Täuschung zählt schon
  • Der Besitz von Aufzeichnungen, Literatur, Skripten, Smartwatches, Mobiltelefone usw. auf der Toilette und auf dem Weg dort hin und zurück wird ebenfalls als Täuschungsversuch gewertet
  • wird mit der Note 5,0 bewertet


Nach dem 2. Täuschungsversuch erfolgt eine Exmatrikulation.

Täuschungsversuche in Klausuren

Gemäß Beschluss der 57. Sitzung des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschusses und der 1. Sitzung des Prüfungsausschusses Wirtschaftsinformatik wird ein zweiter Täuschungsversuch in Klausuren ab sofort als schwerwiegende Täuschung gewertet, die zur Exmatrikulation führt.

Bei einem Täuschungsversuch im 2. Termin mit Freiversuch wird die gesamte Klausur (1. und WDH.- Termin) aberkannt und es werden Maluspunkte dafür vergeben.