Habilitation

Ziel des Habilitationsverfahrens ist der Nachweis der Befähigung zur dauernden selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre (Lehrbefähigung). Voraussetzungen für die Feststellung der Lehrbefähigung sind pädagogische Eignung aufgrund selbständig erbrachter Leistungen in der akademischen Lehre und die Befähigung zu selbständiger Forschung aufgrund einer Habilitationsschrift oder einer Mehrzahl von Publikationen (kumulative Habilitationsschrift). Dem/der Habilitierten wird von der Medizinischen Fakultät die Bezeichnung "Privatdozent" / "Privatdozentin" verliehen.

Habilitationsordnung Leitlinien Antragsstellung Evaluation

Forms Vorlage

Die Vorlage sollte unverändert übernommen werden, darf aber gerne durch spezifische Fragen ergänzt werden. 
Fragen zum Praktikum, dürfen bei Vorlesungsformaten entfernt werden.

Kontakt Habilitation

Dekanat der Medizinischen Fakultät
der Universität des Saarlandes
Frau Lind
Geb. 15
66421 Homburg

Tel.: 06841 16-26005
mf-habilitation(at)uni-saarland.de 

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr