Habilitation
Ziel des Habilitationsverfahrens ist der Nachweis der Befähigung zur dauernden selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre (Lehrbefähigung). Voraussetzungen für die Feststellung der Lehrbefähigung sind pädagogische Eignung aufgrund selbständig erbrachter Leistungen in der akademischen Lehre und die Befähigung zu selbständiger Forschung aufgrund einer Habilitationsschrift oder einer Mehrzahl von Publikationen (kumulative Habilitationsschrift). Dem/der Habilitierten wird von der Medizinischen Fakultät die Bezeichnung "Privatdozent" / "Privatdozentin" verliehen.
Fragen zum Dozierenden, Aufbau, Thema, Material, Anforderungen, Gesamt sowie freie Kommentare sollten unverändert übernommen werden (mit obligatorisch gekennzeichnet). Die Vorlage darf aber gerne durch spezifische Fragen ergänzt werden.
Fragen zu klinischen Inhalten, Praktika, Onlineformaten, Arbeitsaufträgen und Referaten dürfen je nach Veranstaltungsformat entfernt werden (mit optional gekennzeichnet).


Kontakt Habilitation
Dekanat der Medizinischen Fakultät
der Universität des Saarlandes
Frau Lind
Geb. 15
66421 Homburg
Tel.: 06841 16-26005
mf-habilitation(at)uni-saarland.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr