Graduiertenförderung der Hochschulen des Saarlandes (GraduSaar)

Eine grundlegende Herausforderung für jede Promotion bzw. jedes künstlerische Projekt ist es, für das angestrebte Vorhaben eine Finanzierung zu finden. Hierfür bietet sich jetzt ein Förderantrag bei der neu konzipierten hochschulübergreifenden Graduiertenförderung des Saarlandes (GraduSaar) an, die Stipendien zur Förderung entsprechender Projekte zur Verfügung stellt. Unterstützt werden dabei wissenschaftliche Vorhaben (d.h. Promotionen) und künstlerische Vorhaben an den folgenden saarländischen Hochschulen:
- Hochschule der Bildenden Künste (HBKsaar)
- Hochschule für Musik (HfM Saar)
- Hochschule für Technik und Wirtschaft (htw saar)
- Universität des Saarlandes (UdS)
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt über eine zentrale Vergabekommission. Deren Mitglieder können Sie hier einsehen.
Im Rahmen der Neuauflage der Graduiertenförderung wird bei der Förderung der wissenschaftlichen Vorhaben ein besonderer Fokus auf kooperativ von mehreren Hochschulen betreute Promovierende gelegt. Neben diesen können sich aber auch andere (angehende) Promovierende um ein Stipendium bewerben. Zudem sind Nachwuchskünstlerinnen und -künstler der beteiligten künstlerischen Hochschulen förderberechtigt.
Begleitcurriculum der Kooperationsplattformen
Zusätzlich zum eigentlichen Stipendienprogramm besteht für Geförderte außerdem die Möglichkeit, Sach- und Reisekosten als Sonderaufwendungen zu erhalten. Ferner bietet das gemeinsame Begleitprogramm „GraduSaar“ ein überfachliches und hochschulübergreifendes Vernetzungs- und Weiterbildungsprogramm zur Förderung allgemeiner und fachspezifischer Schlüsselqualifikationen an. Dieses Programm steht nicht nur Stipendiatinnen und Stipendiaten offen, sondern auch anderen Promovierenden, die ein kooperatives Promotionsprojekt an den Hochschulen des Saarlandes absolvieren. Hier können Sie sich über Angebote im Begleitcurriculum informieren.
Nächster Bewerbungstermin
Bewerbungen auf ein Stipendium der Graduiertenförderung sind zum Bewerbungsschluss am 15. Mai des jeweils laufenden Jahres möglich. Nähere Informationen hierzu können sie gern den untenstehenden FAQs entnehmen. Planmäßiger Förderbeginn ist im Oktober.
Die Höhe des Stipendiums beträgt seit dem 1. Juni 2023 monatlich 1.350 €.
FAQs
Kontakt
Büro des Präsidenten |
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Weitere Infos
- Die rechtliche Grundlage der Graduiertenförderung bildet dieOrdnung zur Graduiertenförderung 2020 zusammen mit der
- Weitere Informationen bei Fragen rund um die Einwerbung von Promotionsstipendien anderer Förderorganisationen erhalten Sie beim Dezernat Forschungsmanagement der Universität des Saarlandes