Professor Dr. iur. Dr. rer. publ. Dr. h.c. mult. Michael Martinek
Michael Martinek wurde Ende 1986 auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht an der Universität des Saarlandes berufen. Er war Ko-Direktor des Instituts für Europäisches Recht, das seinen Schwerpunkt in der Lehre und Forschung auf den Gebieten des jeweiligen nationalen und internationalen Privat- und Wirtschaftsrechts der Mitgliedstaaten der Europäischen Union findet.
Er wurde am 5. Oktober 1950 bei Düsseldorf geboren. Nach dem humanistischen Abitur absolvierte er eine Lehre als Speditionskaufmann in Düsseldorf, London, Birmingham, Paris und Mailand. Hieran schloss sich von 1971 bis 1976 das Studium der Rechtswissen-schaften und der Philosophie in Berlin, London und Hamburg an. Dem ersten juristischen Staatsexamen (1976) folgte die Promotion zum Dr. iur. an der Freien Universität Berlin (1978) und — nach zweijähriger Referendarzeit — das zweite Staatsexamen in Hamburg (1979). Sein schon vorher begonnenes Studium der Verwaltungswissenschaften in Speyer schloss er im Jahre 1981 mit der Promotion zum Dr.rer.publ. ab. Den Titel eines “Master of Comparative Jurisprudence” erwarb er nach seinem Studium an der New York University in den Jahren 1981/82. Er war sodann Hochschulassistent bei Professor Dieter Reuter, zunächst in Tübingen und später in Kiel, wo er sich Anfang 1986 habilitierte, bevor er nach kurzer Privatdozenten-Tätigkeit in Münster nach Saarbrücken kam.
Michael Martinek ist der Universität des Saarlandes trotz seiner Rufe nach Erlangen- Nürnberg (1990) und nach Freiburg im Breisgau (1993) treu geblieben. Gastprofessuren führen ihn regelmäßig nach Johannesburg, Südafrika, und nach Wuhan, China. Er befasst sich vor allem mit dem deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht; hierbei finden die Modernen Vertragstypen sowie das Vertriebs- und das Bankrecht sein besonderes Interesse. Die Zhongnan University of Economics and Law in Wuhan, China, hat ihm im Jahre 2002, die Université Lille 2 Droit et Santé, Frankreich, im Jahre 2007 und die Universität Craiova, Rumänien, im Jahre 2009 die Ehrendoktorwürde verliehen und die University of Johannesburg hat ihn im Jahre 2006 zum Honorary Professor of Law ernannt. Er ist mit Margarethe Martinek, geborene Albus verheiratet und hat zwei Töchter, die 1988 geborene Madeleine Monalisa und die 1991 geborene Monique Marylou. Seine Freizeit widmet er der Musik sowie der Imkerei und Bienenzucht.
Prof. Martinek hatte bis zum Ende des WS 2018/2019 an der Universität des Saarlandes den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht,Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung inne.
Forschungsprojekte
Das Forschungsgebiet strebt eine Systematisierung und Dogmatisierung des Rechts der Modernen Vertragstypen unter besonderer Berücksichtigung des Leasing, Factoring und Franchising an. Derartige Vertragstypen der wirtschaftlichen Praxis sind ungeachtet ihrer immensen Bedeutung in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, in den europäischen Nachbarländern bestehen nur Teilregelungen. Die Integration der Modernen Vertragstypen in die Rechtsordnungen der jeweiligen europäischen Mitgliedsländer bereitet außerordentliche Schwierigkeiten, denn sie entstammen durchweg der anglo-amerikanischen Rechtskultur, der die kontinental-europäische Vertragstypenordnung fremd ist. Das Forschungsprojekt bereitet in mehreren Einzelveröffentlichungen sowie in einer dreibändigen monographischen Gesamtdarstellung das Recht der Modernen Vertragstypen, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland und den europäischen Nachbarländern auf, um an der Schnittstelle von Schuldvertrags- und Handelsrecht für Rechtsprechung und Rechtspraxis gerechte und zweckmäßige Ordnungsprogramme zu entwerfen.
Auf dem Gebiet des Handelsrechts ist die Rechtsangleichung der Mitgliedstaaten der EG einerseits von besonderer praktischer Dringlichkeit, andererseits durchaus bereits fortgeschritten. Das im Bereich des vergleichenden Handelsrechts angesiedelte Forschungsprojekt bemüht sich um eine Erarbeitung der Strategien und Methoden der Handelsrechtsangleichung in Europa. Dabei wird nicht nur die „Europäisierung von oben“ im Sinne der durch die Brüsseler Zentralinstanzen initiierten oder dekretierten Rechtsassimilierung und ‑harmonisierung betrachtet, sondern mit besonderem Augenmerk die „Europäisierung von unten“ im Sinne einer eigen-induzierten Rechtsangleichung der EG-Mitgliedsländer verfolgt. Es muss das Ziel sein, in der Handelsrechtsdogmatik der europäischen Mitgliedsländer eine Kompatibilität der Rechtsinstitute und Rechtsfiguren zu erreichen. Das stößt wegen der Verschiedenheit der drei in Westeuropa vertretenen Rechtskreise vor allem auf methodologische Probleme. Sind diese indes identifiziert, können Strategien für eine Steuerung der eigen-induzierten Rechtsharmonisierung der EG-Mitgliedsländer entworfen werden.
Das Recht des entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags nimmt im deutschen Recht nach seiner dogmatisch-konstruktiven Struktur eine Sonderstellung ein, die in den Nachbarrechtsordnungen kaum eine Entsprechung findet. Das Forschungsprojekt bemüht sich darum, die Grundlagen für eine Vereinheitlichung im Recht des entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags zu legen. Die Grundidee ist dabei die Herausarbeitung der Interessenwahrungspflicht und der Weisungsgebundenheit des Geschäftsbesorgers gegenüber dem Geschäftsherrn. Diese Charakteristika machen den Geschäftsbesorgungsvertrag zum Subordinationsvertrag, der den herkömmlichen Austauschverträgen als Koordinationsverträgen und den Gesellschaftsverträgen als Koalitions- bzw. Konföderationsverträgen gegenübergestellt werden muss. Die typologische und systematische Erfassung des Geschäftsbesorgungsvertrags als einer eigenständigen Vertragskategorie soll eine europäische Verständigung über eine kompatible Ausgestaltung dieses Rechtsgebiets ermöglichen.
Das Forschungsprojekt bemüht sich um eine Strukturierung und Dogmatisierung der so genannten Absatzmittlungsverträge, die zwischen Herstellern, Großhändlern und Einzelhändlern bzw. Dienst- leistungsbetrieben im Absatzkanal geschlossen werden, um den Vertrieb von Waren bzw. Dienstleistungen zu organisieren. Im Einzelnen geht es um Belieferungsverträge, Fachhändler‑, Vertragshändler‑, Handels- vertreter‑, Kommissionsagenten- und Franchise-Verträge. Bei der Ermittlung des jeweiligen „Statuts“ der einzelnen Beteiligten am Absatzgeschehen wird eine internationale Perspektive gewählt, um zugleich die Grundlagen für eine Vereinheitlichung des Vertriebsrechts in Europa zu legen.