Die aktuelle Corona-Landesverordnung adressiert die Hochschulen nicht mehr gesondert. Die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln wird weiterhin empfohlen.

Fragen und Hinweise: krisenstab(at)uni-saarland.de

Die Isolationspflicht im Saarland endet laut Corona-Verordnung des Landes zum 10. Dezember 2022. Ab diesem Zeitpunkt ist eine gesonderte Meldung einer Corona-Erkrankung über coronafall@uni-saarland.de nicht mehr nötig und das Quarantäne-Abwesenheitsformular wird nicht mehr verfügbar sein. Bitte verwenden Sie danach die übliche Abwesenheitsanzeige. Sollten Sie in Homburg bzw. in einer Gesundheitseinrichtung beschäftigt sein, beachten Sie bitte den gesonderten Paragraphen der Landesverordnung.

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Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes und somit die Pflicht zum Nachweis einer gültigen Immunität für manche Personen läuft zum Jahresende 2022 ab. Sollte die Nachweispflicht nicht verlängert werden, ist ab dem 1. Januar 2023 das Einreichen eines COVID-19-Immunitätsnachweises nicht mehr nötig. Bitte bleiben Sie informiert und beobachten Sie die Entscheidungen der Politik.

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Das Impfzentrum auf dem Saarbrücker Campus wurde am 22. Juli bis auf Weiteres geschlossen. Im Saarland bestehen jedoch weiterhin zahlreiche Impfmöglichkeiten: Interessierte können sich in den Impfzentren des Landes anmelden. Sogar Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung sind möglich. Darüber hinaus kann man sich in einer der 660 Arztpraxen oder 24 Schwerpunktpraxen impfen lassen. [...]
Bereits ab diesem Samstag schließt das mobile Impfzentrum in der Aula auf dem Saarbrücker Campus bis auf Weiteres seine Tore. Das Impfangebot für alle Universitätsmitglieder und die breite Öffentlichkeit besteht noch bis Freitag, 22. Juli (von 10 bis 17 Uhr). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Impfzentrum befindet sich bis Freitag in Geb. A3 3 (Nebenräume im 1. Stock, erreichbar über Seiteneingang der Aula an der Straßenseite). [...]
Auf dem Campus Homburg der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums des Saarlandes gilt die Maskenpflicht nur noch im direkten Umgang mit Patientinnen und Patienten bzw. wenn sich in den Räumlichkeiten Patienteninnen und Patienten befinden. Daher entfallen auch alle Sonderregelungen für Pausenräume. In allen patientenfernen Bereichen besteht keine Maskenpflicht mehr, sondern eine Empfehlung, den medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese gilt auch für die anderen Uni-Standorte. [...]
Am 4. Mai hat die Universität auf der Basis des aktualisierten Pandemie-Plans den "eingeschränkten Funktionsbetrieb" aufgenommen. Dafür werden auf dem Uni-Campus in Saarbrücken und Homburg nach und nach wieder alle Büro- und Forschungsgebäude geöffnet. Auch einige Geschäfte und Cafés mit "Essen-to-go"-Angeboten auf dem Saarbrücker Campus bieten ihren Service an. [...]