The current  Saarland state government’s Ordinance on Combating the Coronavirus Pandemic no longer addresses higher education institutions separately. Observance of general hygiene rules is still recommended.

Questions and comments: krisenstab(at)uni-saarland.de

Die Isolationspflicht im Saarland endet laut Corona-Verordnung des Landes zum 10. Dezember 2022. Ab diesem Zeitpunkt ist eine gesonderte Meldung einer Corona-Erkrankung über coronafall@uni-saarland.de nicht mehr nötig und das Quarantäne-Abwesenheitsformular wird nicht mehr verfügbar sein. Bitte verwenden Sie danach die übliche Abwesenheitsanzeige. Sollten Sie in Homburg bzw. in einer Gesundheitseinrichtung beschäftigt sein, beachten Sie bitte den gesonderten Paragraphen der Landesverordnung.

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Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes und somit die Pflicht zum Nachweis einer gültigen Immunität für manche Personen läuft zum Jahresende 2022 ab. Sollte die Nachweispflicht nicht verlängert werden, ist ab dem 1. Januar 2023 das Einreichen eines COVID-19-Immunitätsnachweises nicht mehr nötig. Bitte bleiben Sie informiert und beobachten Sie die Entscheidungen der Politik.

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Am 4. Mai hat die Universität auf der Basis des aktualisierten Pandemie-Plans den "eingeschränkten Funktionsbetrieb" aufgenommen. Dafür werden auf dem Uni-Campus in Saarbrücken und Homburg nach und nach wieder alle Büro- und Forschungsgebäude geöffnet. Auch einige Geschäfte und Cafés mit "Essen-to-go"-Angeboten auf dem Saarbrücker Campus bieten ihren Service an. [...]